So gerne ich öff-r-Typen beim Schummeln erwische, in diesem Fall kann man an seiner Fakten-Aussage nicht rütteln. Er sagt Rundfunkgeräte, nicht Fernseher. Da nach geltender Rechtsprechung Fernseher, Radios und PCs zu den Rundfunkgeräten zählen, liegt die Quote über 90%, d.h. über der Typisierungsschwelle, selbst wenn man leerstehende Wohnungen mitrechnet.
Nur ist die Wahl der Informationsquelle nach Art. 5 geschützt, also auch die Ablehnung einer Informationsquelle. Dies ist fundamental für die Meinungsfreiheit. Es ist ein Grundrecht, sich sein Weltbild entsprechend der ausgewählten Informationsquellen zurecht zu zimmern. Meinungsfreiheit ist nicht typisierbar, denn es wird ja gerade geschützt, anderer Meinung zu sein, sich aus anderen Quellen zu informieren, selbst wenn man damit einer winzigen Minderheit angehört. Wird dies typisiert, verliert Meinungsfreiheit ihren Sinn.