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Autor Thema: Unter Vorbehalt zahlen, monatlich! Fiktive Personen anmelden!  (Gelesen 20291 mal)

M
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  • Ich zahle nur unter Strafandrohung
Hallöchen!

Zum 1. Januar werde ich mich wohl nach vielen Jahren der GEZ-Verweigerung anmelden und zähneknirschend die 17,98 EUR unter Vorbehalt abdrücken jeden Monat. Was bleibt uns übrig, wenn uns dieses diktatorische System dazu zwingt? Es bleibt zu hoffen, dass die bayerische Klage durchgeht und das System als gesetzeswidrig eingestuft wird. Falls nicht, bleibt noch der Europäische Gerichtshof. Das System GEZ (und es besteht ja auch bei geändertem Namen durchaus weiter) ist in der Welt einmalig. Besucher aus dem Ausland staunen nicht schlecht über die "Television Police" in Form der verhassten GEZ-Schnüffler. Da kommen doch Ges****-Assoziationen hoch, gell?

Und genau als Sicherheitsvorrichtung gegen faschistische Gleichschaltung war dieses Mediensystem einmal etabliert worden. Da treibt man den Teufel mit dem Beelzebub aus...

Ich werde meinen "Rundfunkbeitrag", wie erwähnt, unter Vorbehalt zahlen. Jede Überweisung wird diesen Vermerk tragen, so dass er bei einer verbraucherfreundlichen Gerichtsentscheidung zurückgefordert werden kann. Weiterhin zahle ich nicht, wie in der Onlineanmeldung voreingestellt, in der "Mitte eines Dreimonatszeitraumes", also quasi im Voraus für eine nicht erhaltene Leistung, sondern ich werde Monat für Monat zum Monatsende für die gelieferte Ware, also das grottenschlechte Programm zahlen (das immer mieser wird). Sollen die doch zusehen, wie sie das verwalten wollen.

Grotesk eigentlich, dass man bei einer Onlineanmeldung, die ich gerade für eine nicht existierende Person simulierte, keine E-Mail-Bestätigung bekommt. Solchen Schrott kann nur die GEZ erfinden. In jedem Klitschenladen im Internet gibt es eine E-Mail-Bestätigung. Allein schon um Missbrauch einzudämmen. So kann man sogar jeden Hinz und Kunz anmelden, ganz ohne Bestätigungsklick in einer E-Mail - wo gibt's denn sowas?

Hier sehe ich den nächsten Ansatzpunkt für massenhafte Kritik am System: melden wir fiktive Personen an, mit Zweitwohnung, Firmenwagen und Camping-Datsche mit Gartenzwergen. Überfluten wir den Datenkraken mit Datenmüll und machen ihm ein bisschen mehr Arbeit. Auf auf, wie viele Neubürger schafft Ihr so pro Stunde?

Ich würde gern Mäuschen spielen bei den Schergen, die künftig die Spreu vom Weizen trennen müssen :-)


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k
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Jeder kann nach seiner Entscheidung zahlen oder nicht oder unter Vorbehalt,ich werde nicht zahlen schon aus diesem Grunde nicht,guckst Du anschliessend den Artikel an:
Hallo Mitstreiter,diesen RA von der Kanzlei Hannover,sollten wir uns ins Boot holen,geschrieben bei Facebok.
kopierter Text:
Sven Hempel @Freedom of Information Project: Ich Hoffe auf Ihre sachlichen Gegenargumente. Von Rechtsanwalt
Felix Hoffmeyer
Hannover
470 Bewertungen
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Pers. Direktanfrage

Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.
Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Kanzlei Hoffmeyer
Gretchenstr. 12
30161 Hannover

Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
Mobil: 0177 2993178
info@kanzlei-hoffmeyer.de
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Hier sehe ich den nächsten Ansatzpunkt für massenhafte Kritik am System: melden wir fiktive Personen an, mit Zweitwohnung, Firmenwagen und Camping-Datsche mit Gartenzwergen. Überfluten wir den Datenkraken mit Datenmüll und machen ihm ein bisschen mehr Arbeit. Auf auf, wie viele Neubürger schafft Ihr so pro Stunde?

Ich würde gern Mäuschen spielen bei den Schergen, die künftig die Spreu vom Weizen trennen müssen :-)

Au ja!
Beginnen wir mit Herrn Schönenborn und den Intendanten ;-))


Der neue Rundfunkbeitrag - "Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft"
Jörg Schönenborn, WDR-Chefredakteur Fernsehen, zur Kritik am neuen Rundfunkbeitrag und der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
http://www.ard.de/intern/rundfunkbeitrag-kommentar-schoenenborn/-/id=1886/nid=1886/did=2773222/1kbcfnk/index.html


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Zum 1. Januar werde ich mich wohl nach vielen Jahren der GEZ-Verweigerung anmelden und zähneknirschend die 17,98 EUR unter Vorbehalt abdrücken jeden Monat. Was bleibt uns übrig, wenn uns dieses diktatorische System dazu zwingt?

Sich eben NICHT anzumelden.
Noch zwingt uns niemand.
Wenn ich von dieser neuen Abzockmeldung nix gelesen hätte wüsste ich auch nicht worum es geht, bin also voll ahnungslos.

Oder so: Ich weiss nichts, kenn auch dieses Forum nicht.  :)
GEZ - was ist denn das ?  ::)


Hier sehe ich den nächsten Ansatzpunkt für massenhafte Kritik am System: melden wir fiktive Personen an, mit Zweitwohnung, Firmenwagen und Camping-Datsche mit Gartenzwergen. Überfluten wir den Datenkraken mit Datenmüll und machen ihm ein bisschen mehr Arbeit. Auf auf, wie viele Neubürger schafft Ihr so pro Stunde?



Nicht schlecht, es gibt viele Möglichkeiten, Sand ins Getriebe zu werfen.
Mit Spass !
Die Waffe heisst Ziviler Ungehorsam !


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Hier sehe ich den nächsten Ansatzpunkt für massenhafte Kritik am System: melden wir fiktive Personen an, mit Zweitwohnung, Firmenwagen und Camping-Datsche mit Gartenzwergen. Überfluten wir den Datenkraken mit Datenmüll und machen ihm ein bisschen mehr Arbeit. Auf auf, wie viele Neubürger schafft Ihr so pro Stunde?

Ich würde gern Mäuschen spielen bei den Schergen, die künftig die Spreu vom Weizen trennen müssen :-)

Warum unbedingt Datenmüll, wenn man doch echte Adressen liefern kann:
Als potentielle neue Beitragsschuldner sehe ich:
-Politiker und deren Familienangehörige
-Rechtsanwälte und deren Familienangehörige
-Richter und deren Familienangehörige
-Datenschutzbeauftragte und deren Familienangehörige

Und zwar alle man rückwirkend für mind. ein halbes Jahr ;D

Ist zwar alles nur Scherz, aber ein boshafter Mensch, könnte so etwas mit leichtigkeit in einem Internetcafe durchführen.


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Das wäre aber keine Schande  8),die bezahlen doch alle freiwillig,"Aus Solidarität" :D :)Wir zahlen nicht,schon gar nicht freiwillig.
Wenn jemand im Knast sitzt,wird das dann auch als WG gewertet oder muss jeder Insasse zahlen,ich lach mich weg. ??? :D


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Beitragsverweigerer

Beiträge unter Vorbehalt zu zahlen ist absoluter Nonsens!

Warum sollte man das tun? Die Folge wäre, daß man selbst tätig werden müßte, um bei einer positiven Entscheidung sein
Geld zurückzubekommen! Denn die unter Vorbehalt gezahlten Beträge unterliegen der Verjährung nach BGB, und wenn sich die Verfahren
um mehr als 3 Jahre hinziehen, wovon man mal grundsätzlich ausgehen sollte, dann heißt es Hinterher:

Lieber Beitragsvorschießer  :D, Du hast zwar Recht, aber Geld bekommst Du trotzdem nicht zurück, da Verjährung eingetreten ist. Vielen Dank
dafür, daß Du uns über Wasser gehalten hast, bis nun Rechtssicherheit herrscht  8)

Außerdem, auf welcher Grundlage soll jemand mit seinem Vermögen in Vorleistung treten, um dann später einen aufwändigen
Rückforderungsprozeß anstreben zu müssen? Das kann einem noch nicht einmal in der Privatwirtschaft zugemutet werden!


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Das wäre aber keine Schande  8),die bezahlen doch alle freiwillig,"Aus Solidarität" :D :)

Aber deren Tochter, Oma, Ehefrau, Hund, Katze sind auch potentielle Beitragsschuldner. So ganz abschließend ist ja schließlich noch nicht geklärt, was eine eigene Wohnung ist. ;D
Das muss erstmal ausgiebig schriftlich erörtert werden.

Ja auch
- Zeitarbeitsfirmen
- Banken
- Versicherungen
- und das ganze Gesocks was Deutschland in den Abgrund gestürzt hat

können alles potentielle zukünftige Beitragsschuldner sein.

Man müsste mal 5 Inder finden, die festangestellt in Indien jeden Tag das deutsche Telefonbuch von oben nach unten bei der GEZ ins Anmeldeformular reintackern.  So viele Leute könnten die gar nicht einstellen, um das wieder auseinanderzutüllern.

Aber wie schon gesagt, alles nur wilde Ideen und nicht ernst gemeint ;D


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Beiträge unter Vorbehalt zu zahlen ist absoluter Nonsens!
Warum sollte man das tun? Die Folge wäre, daß man selbst tätig werden müßte, um bei einer positiven Entscheidung sein Geld zurückzubekommen!
Denn die unter Vorbehalt gezahlten Beträge unterliegen der Verjährung nach BGB, und wenn sich die Verfahren um mehr als 3 Jahre hinziehen, wovon man mal grundsätzlich ausgehen sollte, dann heißt es Hinterher:
Lieber Beitragsvorschießer  :D, Du hast zwar Recht, aber Geld bekommst Du trotzdem nicht zurück, da Verjährung eingetreten ist. Vielen Dank dafür, daß Du uns über Wasser gehalten hast, bis nun Rechtssicherheit herrscht  8)
Außerdem, auf welcher Grundlage soll jemand mit seinem Vermögen in Vorleistung treten, um dann später einen aufwändigen Rückforderungsprozeß anstreben zu müssen? Das kann einem noch nicht einmal in der Privatwirtschaft zugemutet werden!

Auch, wenn "Zahlung unter Vorbehalt" nicht der wirksamste Weg ist - für denjenigen, der sich nichts anderes zutraut (und das sollte man z.B. älteren Personen oder dem ein oder anderen Ängstlichen schon zugestehen), für den ist es ein guter Einstieg in den Protest. Klagen kann man dann jederzeit, sobald man sich bereit fühlt.

Das mit der Verjährung klärt sich gem. akademie.de wie folgt:
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehalt
Zitat
[...] 4. Rückerstattungsansprüche können verjähren.
Auch wenn Sie Ihre Zahlungen unter Vorbehalt gestellt haben, tickt die Uhr der Verjährung.
Da es sich hier um zivilrechtlich gesicherte Ansprüche handelt, verjähren diese ohne eigenes Zutun drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die jeweilige Rundfunkabgabe gezahlt wurde.
Da Sie erstmals in 2013 diese neue Abgabe zahlen, auf die sich der Zahlungsvorbehalt bezieht, wären also ab Ende 2016 die in 2013 geleisteten Zahlungen verjährt.

Sollte also bis Ende 2016 noch keine höchstrichterliche Entscheidung zum "Rundfunkbeitrag" vorliegen, empfehlen wir, noch rechtzeitig vor Ende 2016 die Rückerstattung der gezahlten Beiträge zu fordern.
Die müsste die GEZ/Rundfunkanstalt Ihnen dann zurückzahlen.
Gleichzeitig wird Ihnen sicherlich ein "Beitragsbescheid" zugestellt, gegen den Sie dann Widerspruch erheben und nach Ablehnungsbescheid Ihres Widerspruchs beim Verwaltungsgericht klagen müssten.
Hier verweisen Sie wiederum auf die laufenden anderen Verfahren mit jeweiligem Aktenzeichen und beantragen aus diesem Grund das vorläufige Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung in den schon laufenden Klagefällen. [...]


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Auch, wenn "Zahlung unter Vorbehalt" nicht der wirksamste Weg ist - für denjenigen, der sich nichts anderes zutraut (und das sollte man z.B. älteren Personen oder dem ein oder anderen Ängstlichen schon zugestehen), für den ist es ein guter Einstieg in den Protest. Klagen kann man dann jederzeit, sobald man sich bereit fühlt.

Dann kann man sich doch aber die ganzen Proteste sparen. Was soll das denn bitte bringen, wenn man gegen das System ist, aber trotzdem zahlt? Dann wird da
nichts zu Fall gebracht und die Landesmedienanstalten lachen sich ins Fäustchen!

Sollte also bis Ende 2016 noch keine höchstrichterliche Entscheidung zum "Rundfunkbeitrag" vorliegen, empfehlen wir, noch rechtzeitig vor Ende 2016 die Rückerstattung der gezahlten Beiträge zu fordern.
Die müsste die GEZ/Rundfunkanstalt Ihnen dann zurückzahlen.

Ach ja? Warum sollte sie das tun, wenn es keine Entscheidung gibt? Das müßte sie noch nicht einmal, da die Forderung in deren Augen noch immer rechtmäßig ist. Oder würden vorzeitige Rückforderungsversuche die Verjährung hemmen? Ich denke nur, wenn man die Rückforderung auf dem Klageweg anstrebt, wofür man selbst wieder in Auslage treten müßte.


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Für 90 ig jährige,lohnt sich das sicher,nicht zu zahlen,lol und für uns alle natürlich auch,wir sitzen die 3 Jahre ab,dann ist es verjährt und wir haben über 600 € gespart,für unsere Party. :) :D


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wir sitzen die 3 Jahre ab,dann ist es verjährt und wir haben über 600 € gespart,für unsere Party. :) :D

Ich glaube, Du hast das nicht ganz verstanden. Wenn Du nicht zahlst und gegen den Bescheid klagst, hat sich das mit der Verjährung erledigt. Durch die Klage ist die Verjährung gehemmt.


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Auch, wenn "Zahlung unter Vorbehalt" nicht der wirksamste Weg ist - für denjenigen, der sich nichts anderes zutraut (und das sollte man z.B. älteren Personen oder dem ein oder anderen Ängstlichen schon zugestehen), für den ist es ein guter Einstieg in den Protest. Klagen kann man dann jederzeit, sobald man sich bereit fühlt.
Dann kann man sich doch aber die ganzen Proteste sparen.
Was soll das denn bitte bringen, wenn man gegen das System ist, aber trotzdem zahlt?
Dann wird da nichts zu Fall gebracht und die Landesmedienanstalten lachen sich ins Fäustchen!

...dann übernimmst Du die rechtsberatende Aufklärung für all die Zögerlichen und Ängstlichen?

Wie willst Du denn *alle* dazu bekommen, die Zahlung zu *verweigern* und zu *klagen*?!?
Ist doch schon schwer genug, überhaupt jemanden zu motivieren, sich
a) damit zu befassen
b) *überhaupt* etwas zu tun - und sei es nur *aufzuklären* oder wie hier zu posten
c) sich auch nur annähernd in *irgendeiner* Weise dagegen zu wehren, und nicht gleich zu resignieren

Da ist doch ein *Unter Vorbehalt-Zahler* mit entsprechend gepfefferter Begründung immer noch
1000x besser als ein sorgloser *Lastschrifteinzugsermächtigungserteiler*.

"Zahlung unter Vorbehalt" *ist* ein *Protest*.

Nichtsdestotrotz bleiben - wie Du und ich sicher gern betonen -
*Zahlungsverweigerung* und *Klage*
die *schlagkräftigsten* Mittel. (unabhängige Rechtssprechung vorausgesetzt)


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Da noch gar nicht klar ist,ob das als Gesetz überhaupt rechtskräftig ist,da nur die Ministerpräsidenten zugestimmt haben und nur der Bund Geldforderungen einziehen kann,ich mich im November 2011 abgemeldet habe,mit erhaltener Bestätigung,mache ich erst mal nichts,da ich auch nichts bekommen habe.Abwarten und Tee trinken,dann widersprechen und klagen.Wenn das alle tun,werden wir auch erfolgreich sein.Angsthasen und Zweifler,werden irgend wann umfallen,dann wird es für uns sowieso schwer.
Ich bin dagegen und werde diesen Weg gehen.
So nun habe ich von diesem hin und her genug und gehe in die Heia,bis morgen,dann kämpfen wir weiter.N8ti zusammen.
Wir sind das Volk,wir leben in der Demokratie und nicht in der Diktatur.


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...dann übernimmst Du die rechtsberatende Aufklärung für all die Zögerlichen und Ängstlichen?

Wiso sollte ich?

a) darf ich sowas gar nicht
b) ist das Argument nicht von mir!

Wie willst Du denn *alle* dazu bekommen, die Zahlung zu *verweigern* und zu *klagen*?!?

Will ich das? Ganz ehrlich? Ist mir egal. Funktioniert in unserer Ja-Sager- und Jammermotzgesellschaft sowiso nicht.

Ist doch schon schwer genug, überhaupt jemanden zu motivieren, sich
a) damit zu befassen
b) *überhaupt* etwas zu tun - und sei es nur *aufzuklären* oder wie hier zu posten
c) sich auch nur annähernd in *irgendeiner* Weise dagegen zu wehren, und nicht gleich zu resignieren

Genauso ist es. Es ist ja noch nicht einmal möglich, den obrigkeitshörigen Zahlern begreiflich zu machen, daß der neue Rundfunkbeitrag
mit Rundfunk gar nichts mehr zu tun hat.

Da ist doch ein *Unter Vorbehalt-Zahler* mit entsprechend gepfefferter Begründung immer noch
1000x besser als ein sorgloser *Lastschrifteinzugsermächtigungserteiler*.

Na wenn Du meinst....Ist in meinen Augen dann vergeudete Lebenszeit - weil - bringt sowiso nichts, weder
für denjenigen selbst, noch für andere!

"Zahlung unter Vorbehalt" *ist* ein *Protest*.

Ja klar, für einen selbst. Bekommt doch niemand was von mit.

Nichtsdestotrotz bleiben - wie Du und ich sicher gern betonen -
*Zahlungsverweigerung* und *Klage*
die *schlagkräftigsten* Mittel. (unabhängige Rechtssprechung vorausgesetzt)


Genau. Und ich werde es auch durchziehen. Für mich. Nicht für andere. Und wer an mich herantritt und Tips haben möchte, dem helfe ich natürlich
gern. Aber aktiv Aufklärung im Verwandschafts- und Freundeskreis werde ich nicht betreiben. Das kommt sowiso nicht gut an. Denen geht es allen noch
zu gut als daß sie da mitmachen würden.


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