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Autor Thema: Begeht die GEZ ab 2013 nicht Straftaten ?  (Gelesen 2879 mal)

s
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Begeht die GEZ ab 2013 nicht Straftaten ?
Autor: 26. Dezember 2012, 22:35
Wie sieht es denn mit dem § 233 Abs. 1 S. 1 StGB Strafgesetz aus ? Zwangsentgelt = Schuldknechtschaft = verboten. Wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Bevor man klagt würde ich zunächst einmal eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten und auf den o.g. Paragraphen hinweisen.


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Re: Begeht die GEZ ab 2013 nicht Straftaten ?
#1: 27. Dezember 2012, 00:02
Gute Idee...  ;D
Diese Mafia gehört hinter Schloss und Riegel und ihre Sender gehören verschlüsselt und verriegelt...;)
Und das nicht nur bis zu 10 Jahren, sondern für immer und ewig!


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"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: Begeht die GEZ ab 2013 nicht Straftaten ?
#2: 27. Dezember 2012, 02:09
Wie sieht es denn mit dem § 233 Abs. 1 S. 1 StGB Strafgesetz aus ? Zwangsentgelt = Schuldknechtschaft = verboten. Wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Bevor man klagt würde ich zunächst einmal eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten und auf den o.g. Paragraphen hinweisen.
Könntest du das für die weniger juristisch aufgeklärten erläutern?


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: Begeht die GEZ ab 2013 nicht Straftaten ?
#3: 27. Dezember 2012, 15:47
Raub=Diebstahl=verboten und dafür gehts dann ab  im Bau für bis zu 10 Jahre bei Wasser und Brot  ;D


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