Hi,
fiktive PErson A hatte geplant, gegen die Haushaltsabgabe zu klagen, wird nun aber voraussichtlich März/April umziehen.
Das liefe auf zwei Verfahren raus, oder?
Ist es empfehlenswert bis März noch unter Vorbehalt zu zahlen, und dann in der neuen Wohnung zu klagen?
Da Person A weit weg zieht (Mannheim -> Ulm) landet das auf jeden Fall vor anderen Gerichten.
Hat jemand noch eine Idee / Tips?
danke caetydid
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.