Autor Thema: Alt - Vertrag aushebeln?  (Gelesen 2084 mal)

six2seven

  • Gast
Alt - Vertrag aushebeln?
« am: 03. Februar 2013, 12:35 »
Hallo,

ich besitze noch eine Fernseh-Rundfunkgenehmigung aus den 60er Jahren ( hab hier auf der Plattform mal Auszüge gepostet ), diese Genehmigung wurde nie in schriftlicher Form durch die GEZ erneuert/geändert/etc., ich ersehe  aus dem jahrelangen Schriftwechsel lediglich, dass meine Teiln. Nummer geändert wurde.
Wäre das ein Ansatz zur Aushebelung???
Wer kennt sich aus???
Anhängend noch mein Schreiben auf die Ablehnung meines Widerspruchs.



Widerspruchsbescheid  07.01.13
Werte Frau Möbius.

Die Ablehnung meines Einspruchs habe ich erhalten.
Da ich gezwungen bin, weiterhin den öffentlich rechtlichen Unfug zu finanzieren, muss ich diese Ausgaben monatlich genau einplanen können.
Der bestehende vierteljährlichen Abbuchungsauftrag ist hiermit aufgehoben, sollten Sie weiteren Einzug vornehmen, werde ich die Rückbuchung veranlassen ( die Kosten hierfür stelle ich in Rechnung ).
Ich verlange einen monatlichen Gebührenbescheid den ich, jeweils nach Guthabenstand auf meinem Konto, unter Vorbehalt, regulieren werde.

Guten Tag


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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