Bisher habe ich, da ich nur Radio höre und keinen Fernseher habe, „nur“ 17,28 € im Quartal gezahlt. Nun kam die GEZ-Aufforderung, für Nov. +Dez. 11,52 € und für Jan. 2013 17,98 € zu zahlen.
Nach langem Zaudern habe ich eine Überweisung (ich lasse es nicht einziehen) über
nach wie vor 17,28 € gemacht und unter Verwendungszweck folgendes eingetragen:
Nr ……… Leistungsbestimmung NUR RADIO 11.12-01.13 Es hat gerade so reingepasst.
Leistungsbestimmung halte ich für wichtig, damit meine Zahlungen nicht zuerst mit Mahnkosten+Zinsen+ZwangsTV verrechnet werden (s. §§ 366, 367 BGB).
So werde ich es auch im nächsten Quartal tun. Wir werden sehen, was jetzt kommt. Ich gehe notfalls auch vor Gericht.
Ich hoffe, es werden viele andere nur Radio- bzw. PC-Nutzer auch so verfahren.
Nur gemeinsam sind wir stark!!!
Es gibt übrigens auch eine
neue Petition bei AVAAZ:
http://www.avaaz.org/de/petition/Stoppt_den_neuen_Rundfunkbeitrag_ab_01012013/?tkXxudb