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Autor Thema: Müssen auch Demente Rundfunkgebühr zahlen?  (Gelesen 1798 mal)

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Müssen auch Demente Rundfunkgebühr zahlen?
Autor: 05. Dezember 2012, 09:09
Müssen auch Demente Rundfunkgebühr zahlen?

Es lebe das solidarische Modell! Solidarisch mit Gottschalk, Jauch & Co. – So rettet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Demokratie und erfüllt seinen Bildungs- und Informationsauftrag. Die indiskutablen Vorteile des "Sozialstaates" .

Jeder, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk akzeptiert, kann Stolz auf sich sein!

http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/wesel/nachrichten/muessen-auch-demente-rundfunkgebuehr-zahlen-1.3094427


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Zunächst ein Hinweis zur besseren Verständigung: Niemand ist gezwungen immer und überall Neudeutsch im eigenen Sprachgebrauch zu übernehmen. "Demente" oder "Demenz-Kranke" ist nicht nur sprachlich fürchterlich, sondern auch diskriminierend. Denn mit dieser Bezeichnung werden Menschen über ihre Haupterkrankung abgestempelt, die Erkrankung wird voran gestellt (!), und von der Allgemeinheit (bewusst?) selektiert. In diesem Kontext titulierte beispielsweise am 03.12.2012 die Märkische Oderzeitung (Bundesland Brandenburg) einen polnischen Arbeitnehmer als "Schwulen". Quelle: http://www.moz.de/heimat/lokalredaktionen/frankfurt-oder/frankfurt-oder-artikel/dg/0/1/1065605/

Die reihenfolglich richtige und respektvolle Bezeichnung von an Demenz erkrankten Menschen lautet schlicht:
Menschen mit Demenz.

Aus dem derzeitigen Gesetzestext und den schon seit einigen Tagen verfügbaren Vordrucken für Befreiungs- und Ermäßigungsanträge (z.B. Jobcenter) lässt sich keine pauschale Befreiung ableiten. Dies wäre auch unsolidarisch, vor allem gegenüber vielen weiteren Erkrankungen, die, wie auch die Demenz, weiter unterscheiden werden.

Betroffene mit hohen, krankheitsbedingten Kosten sollten alle Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermässigung im Einzelfall prüfen, sie stehern auch auf den Anträgen unter den Fall-Nummern 401 bis 440 samt Erläuterung, oder sich der Hilfe durch externe Beratungsstellen bedienen. Dies jedoch unverzüglich, um mögliche Rechte wahren zu können.


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