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Autor Thema: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV  (Gelesen 50037 mal)

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nowayse

Person B hat mit denen nichts zu tun sondern nur Person A mit der wenigen Rente der die Beiträge vorher gezahlt hat. Habe jetzt ein Schreiben fertig gemacht, Vorlage von hier mit Ergänzungen denn nach Rücksprache mit Anwalt kann Person B nicht genötigt werden Sozialleistungen zu beantragen. Sozialleistungen stehen Person A nicht zu aufgrund der Altersrente weil das Person B beantragen muss.
Person A und B haben keine monatlichen Mietkosten zu tragen also Bedarf es auch kein Hartz 4.
Regelbedarfsstufe 2 (Paare / Bedarfsgemeinschaften) 353 Euro x zwei so ca ab 2014 ein paar Euros mehr.
Auf die 100 und paar gequetschte kann verzichtet werden die zum Lebensunterhalt fehlen. Mei wenn die vollstrecken wollen sollen sie, die Vollstreckungsbeamte sind immer mit leeren Händen gegangen. Vermögensauskunft früher Eidesstaatliche Versicherung hat Person B schon gemacht, Person A hat auch keine Angst davor. P Konto vorhanden. Evtl. wäre noch eine Klage unsererseits in Aussicht zu stellen aber erstmal abwarten. Kampflos kriegen die nix


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nowayse

es gibt was Neues. Nachdem das Sozialamt so nett war und ein Schreiben aufgesetzt hat, was natürlich zur GEZ ging kam die Antwort von denen. Was bitteschön schreiben die da für ein Schwachsinn. Kein Bezug auf das Schreiben wobei es ging. Lesen da Maschinen oder was. Na gut dann halt wieder hin zu Sozi und alles nochmal auf Anfang. Darf echt nicht wahr sein was die von sich geben  :P
Sozialamtschreiben


GEZ Antwortschreiben



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nowayse

es gibt was Neues. Nachdem das Sozialamt so nett war und ein Schreiben aufgesetzt hat, was natürlich zur GEZ ging kam die Antwort von denen. Was bitteschön schreiben die da für ein Schwachsinn. Kein Bezug auf das Schreiben wobei es ging. Lesen da Maschinen oder was. Na gut dann halt wieder hin zu Sozi und alles nochmal auf Anfang. Darf echt nicht wahr sein was die von sich geben  :P
Sozialamtschreiben


GEZ Antwortschreiben


auf Person A & B Eheleute / 1 Haushalt trifft das hier zu, da B Anspruch auf Leistungen hat, diese aber nicht in Anspruch nimmt !! Was die haben wollen sind Beträge zum lesen. Person A & B stehen Grundbedarf i.H.v. 986 Euro zu, dagegen stehen aber Rente/Rentenbeihilfe von 7..,oo. Es fehlen rundgerechnet 300,00 Euro auf die Person B Hartz4 Anspruch hat. Aber, das wird Person B. nicht beantragen. Ergo liegen wir mit um die 300 Euro unter dem Existenzminimum und das werden wir uns bescheinigen lassen. Die schreiben selber auf Ihrer Website:
"Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?
Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Anspruch auf die Sozialleistung umfassend geprüft wurde, diese aber nicht beantragt wird.



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ronaldo123

Ich finde das Thema interessant, aber aus einem anderen Blickwinkel ..
Person A ist Selbständig als Einzelunternehmer ( mit einigen Angestellten ) .. Person A weiss erst Anfang 2014 was er in 2013 verdient hat, der finale Rechnungsabschluss, welcher grundlegend für den Einkommenssteuerbescheid ist, findet erst Mitte 2014 statt .. dieses Jahr ( 2013 ) z.B. kommt Person A wohl auf ein Einkommen unter der Besteuerungsgrenze, hätte also in 2013 Hartz 4 aufstocken können ( würde A aber eh nie machen ) .. Hartz 4 beantragen geht natürlich aber nicht rückwirkend ... damit würde wohl auch das Sozialamt für einen Bescheid ausscheiden ... die Steuererklärung für 2013 kommt erst im Herbst 2014, von da also auch keine " Bescheide" von einem Amt ..
was denkt ihr wird die GEZ dazu sagen? .. ich warte eh noch auf Post und warte dann auch erst den Bescheid ab, aber auch in der Richtung ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag nichts erwähnt .. ich kann ja auch nicht auf Verdacht jedes Jahr Hartz 4 beantragen für den Fall dass mal wieder ein Hochwasser kommt oder das Geschäft anders als erwartet läuft ...


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Hier noch ein weiterer Blickwinkel : Eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nicht möglich.
WIESO geht denn da absolut kein Weg rein ? Eine Hartz4-Anerkennung und Bescheinigung gibt es , weil dies so für jeden Einzelfall als sozial gerechtfertigt entschieden wird. Wenn dieser wegen neuer Sachlage neu bearbeitet werden muss und nicht rechtzeitig vorliegt , wird die Frist zur Beantragung der Befreiung versäumt. Man kann für diesen Umstand absolut gar nichts , man bittet bei der Arge um eine dringliche Bearbeitung , doch da hat man es nicht so eilig und alles geht seinen geruhsamen Gang weiter. Selbst der Datumsstempel auf dem Hartz4-Bescheid als Beweis der schleppenden Bearbeitung ist kein Argument zur Fristverlängerung.
Soviel Sturheit darf unter dem Aspekt soziale Leistungen und soziale Gerechtigkeit einfach nicht zugelassen werden !
Wo bleiben denn da die beiden Parteien mit dem S im Namen , heißen die bloß so oder tun die auch mal was bei solch offensichtlich
sozialem Widerspruch. Erst großmütig geben wollen und dann unter widersinnigem Fristgebahren wieder zunichte machen lassen.


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You can win if you want

s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Die schreiben selber auf Ihrer Website:
"Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?
Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Anspruch auf die Sozialleistung umfassend geprüft wurde, diese aber nicht beantragt wird.

Dieser Fall trifft für Person X auch zu, der bewußt auf Grundsicherung verzichtet. Er hat ihnen zusammen mit dem Antrag auf "Befreiung" eine solche Bescheinigung der Sozialbehörde nach Prüfung der Einkommensverhältnisse geschickt (Juli 2013). Mit diesem offiziellen Nachweis war aber der Beitragsservice noch immer nicht zufrieden und verlangte entweder eine Bescheinigung über den Empfang von Grundsicherung oder eine Bescheinigung der Behörde, warum solche nicht gewährt wird (Okt. 2013). Das hat diese aber abgelehnt, X müsse das selber mit dem "Service" ausmachen. Er hat nun daraufhin (Ende Jan. 2014) den Ablehnungsbescheid bekommen. Sie halten sich also nicht mal an ihre eigenen Versicherungen auf ihrer offiziellen Webseite.

Das kommt jetzt mit in den Widerspruch hinein, gleichzeitig erwägt X eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen in der Behörde, die die zusätzliche Bescheinigung verweigerten.  Dabei war das Maß sowieso schon lange voll. Daß die es immer noch wagen, sich "Service" zu nennen ist der blanke Hohn! GEZ - Gebühren-Einzugszentrale - war wenigstens ein ehrlicher Name.


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  • Beiträge: 6
Person A war vom 1.9.2014 bis 28.02.2014 durch Bafög Erhalt befreit, hat bis vom 1.3.2014 bis 31.08.2014 kein Bafög mehr bekommen und auch kein weiteres Einkommen gehabt, war aber noch Student. Person A bekommt vorraussichtlich ab 01.09.2014 ALG II, wie soll Person A nun einen Widerspruch auf einen Gebühren/Beitragsbescheid vom 01.08.2014 formulieren oder doch andere Anträge stellen?

Etwa so?

Zitat
An den
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln


Widerspruch gegen den Bescheid vom 01.08.2014

(Datum), (Ort)

Beitragsnummer ____________


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Beitragsbescheid vom 01.08.2014, mir zugestellt am 13.08.2014, Widerspruch ein.

Begründung:
Mein Gesamteinkommen liegt mit 0,00 Euro unterhalb des monatlichen
Existenzminimums.

Ihre internen Prozesse berücksichtigen meine Finanzkonstellation nicht: Ihre
Rundfunkanstalt/Gebührenabteilung/Einrichtung fordert stereotyp Bescheide von mir an, die ich
weder habe noch kenne und die gesetzlich nicht obligatorisch sind, z.B. "Ablehnungsbescheid zur
Grundsicherung". Der Schriftwechsel dazu ist dokumentiert.

Da Ihre administrativen Prozesse meine Situation nachweislich nicht berücksichtigen, sehe ich
mich zum obigen Schritt gezwungen, um dem Verfassungsgerichtsurteil "Aktenzeichen: 1 BvR
3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10" zu genügen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zusätzliche Kosten, die mir durch eine
Ablehnung meines Vorgehens von Ihrer Seite entstehen sollten (Recherche, Anwalt, Porto,
Inkasso usw.) - im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils - anlasten werde.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom 01.08.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 27.08.2014 gerichtlich entschieden wurde.


Mit freundlichen Grüßen,


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