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Autor Thema: Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV  (Gelesen 48629 mal)

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Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
Autor: 04. Dezember 2012, 01:04
Muster: Ab 2013 - Geringverdiener, kein Hartz-IV
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Diesen Musterbrief können alle verwenden, die

1. In einem Single-Haushalt leben und
2. Voraussichtlich weniger als 8130,- €/a an Einnahmen erzielen werden und
3. Keine Sozialleistungen (Hartz-IV etc) beantragt haben oder beantragen werden.

Falls (1) nicht erfüllt ist, funktioniert dieser Musterbrief auch dann, wenn die Gesamt-
einnahmen für den Haushalt unter dem entsprechenden Existenzminimum für alle
im Haushalt lebenden Personen liegen.

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Musterbrief an die Landesrundfunkanstalt
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An WDR/SWR/MDR ... blabla
     Abt. Gebühren



Betreff:  Befreiung vom Beitrag ab 1.1.2013



Sehr geehrter WDR/SWR/MDR ....

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab 1.1.2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen
werde. Ich habe Ihnen die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013 entziehen.

Begründung:

Mein Gesamteinkommen liegt mit .... Euro unterhalb des / genau auf dem
monatlichen Existenzminimums und würde nach Abzug Ihrer Gebühren unter das
Existenzminimum gedrückt werden.

Ihre internen administrativen Prozesse berücksichtigen meine Finanzkonstellation
nicht: Ihre Administration fordert stereotyp Bescheide von mir an, die ich weder
habe noch kenne und die gesetzlich nicht obligatorisch sind: "Ablehnungsbescheid
zur Grundsicherung". Der Schriftwechsel dazu ist dokumentiert.

Da Ihre administrativen Prozesse meine Situation also nachweislich zur Zeit nicht
berücksichtigen sehe ich mich zum obigen Schritt gezwungen, um das
Verfassungsgerichtsurteil Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10
zu berücksichtigen.

Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zusätzliche Kosten, die mir
durch eine Ablehnung meines Vorgehens von Ihrer Seite entstehen sollten
(Recherche, Anwalt, Porto usw.) - im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils -
anlasten werde.

Mit freundlichen Grüssen,

Hans Wurst.

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Brief als Einschreiben mit Rückschein an die Rundfunkanstalt senden.


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  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Ich habe Ihnen die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013 entziehen.

Was ist das denn für ein Satz?  ???


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

G
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Hallo,

Mit dem Brief könnte man es ja probieren.

Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Die dürfen doch vom Finanzamt keine Daten anfragen!?


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wtfacow

Hallo,

Mit dem Brief könnte man es ja probieren.

Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Die dürfen doch vom Finanzamt keine Daten anfragen!?

So einfach wird es wohl nicht .
Vermutlich muss eine Lohnabrechnung beigelegt werden.
Weiß dazu jemand mehr?


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Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Ist die Frage wirklich ernst gemeint oder bist du wirklich so naiv?  ::)


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(Jean-Jacques Rousseau)

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(Mahatma Gandhi)

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Ich habe Ihnen die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013 entziehen.

Was ist das denn für ein Satz?  ???

Naa oops, trotz zweiten Lesens leider ein Fehler: Ich schlage vor, falls bisher eine
Einzugsermächtigung galt, den Satz wie folgt zu korrigieren:

"Ich entziehe Ihnen hiermit die Einzugsermächtigung zum 1.1.2013."

Falls keine Ermächtigung galt, kann man den Satz weglassen.


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Hallo,

Mit dem Brief könnte man es ja probieren.

Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?

Die dürfen doch vom Finanzamt keine Daten anfragen!?

So einfach wird es wohl nicht .
Vermutlich muss eine Lohnabrechnung beigelegt werden.
Weiß dazu jemand mehr?

Also, der Anlass ist hier!

Es gibt für diesen Fall (noch) gar keine Regelung. Deshalb ist ja der Musterbrief so formuliert -
bzw bezieht sich auf "fehlende administrative Prozesse" der Rundfunkanstalt für Geringverdiener
unterhalb des Existenzminimums.

Das Besondere für Geringverdiener liegt in der Tatsache, dass deren Situation in der
Finanzierungsregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der Teil des 15.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist und durch alle Länderparlamente inszwischen (ab dem 16.
Dezember 2011) ratifiziert wurde, NICHT wirklich berücksichtigt wurde.

Die Vertragsparteien gehen wohl davon aus, dass jeder Geringverdiener einen Antrag auf
Sozialleistungen (Hartz-IV usw.) stellen würde. Und dass diejenigen, die das nicht tun, so wenige
sein würden, dass man diese Einzelfälle nicht berücksichtigen müsse - insbesondere auch
deshalb, weil die Überprüfung des Geringverdiener-Status extremen Verwaltungsaufwand und
nochmaliges, noch feineres Datensammeln nach sich ziehen würde. Der Fall "Geringverdiener
ohne Sozialleistungen" wurde also im RBStV ganz bewusst ausgeklammert.

Aus Sicht saturierter Politiker und Funktionäre ist diese Sicht plausibel, denn sie können sich
schlicht nicht vorstellen, dass überhaupt jemand mit wenig Geld - womöglich sogar noch sparsam
- in unserer Gier- und Konsumwelt existieren kann. Verständlich, dass man diese Situation unter
"extrem seltene Einzelfälle" abtut und deshalb nicht berücksichtigt. Dass das Verfassungsgericht
anderer Meinung ist, war sicher nicht erwartet worden.


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Musterbrief an die Landesrundfunkanstalt (Gebühren- oder Beitragsabteilung)
(aktualisierte Version 2 - 20.12.2012)

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An WDR/SWR/MDR ... blabla
     Abt. Gebühren


Betreff:  Befreiung vom Beitrag ab 1.1.2013




Sehr geehrter WDR/SWR/MDR ....



hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab 1.1.2013 keinen Rundfunkbeitrag zahlen werde. Ich
entziehe Ihnen daher meine Einzugsermächtigung zum 1.1.2013.

Begründung:

Mein Gesamteinkommen liegt mit .... Euro unterhalb des / genau auf dem monatlichen
Existenzminimum(s) und würde nach Abzug des Rundfunkbeitrags unter das Existenzminimum
sinken.

Ihre internen Prozesse berücksichtigen meine Finanzkonstellation nicht: Ihre
Rundfunkanstalt/Gebührenabteilung/Einrichtung fordert stereotyp Bescheide von mir an, die ich
weder habe noch kenne und die gesetzlich nicht obligatorisch sind, z.B. "Ablehnungsbescheid zur
Grundsicherung". Der Schriftwechsel dazu ist dokumentiert.

Da Ihre administrativen Prozesse meine Situation nachweislich nicht berücksichtigen, sehe ich
mich zum obigen Schritt gezwungen, um dem Verfassungsgerichtsurteil "Aktenzeichen: 1 BvR
3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10" zu genügen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zusätzliche Kosten, die mir durch eine
Ablehnung meines Vorgehens von Ihrer Seite entstehen sollten (Recherche, Anwalt, Porto,
Inkasso usw.) - im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils - anlasten werde.



Mit freundlichen Grüßen,

Hans Wurst.

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Diesen Brief müssen Sie als Einschreiben mit Rückschein an die Rundfunkanstalt senden. Alles,
was Sie nicht als "Einschreiben" senden, kommt auch nicht an.


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Tut mir leid, wenn ich hier als kleiner Dummie daher komme, aber woher weiß ich wie hoch das monatliche Existenzminimum ist? Wird dieses mit dem Netto- oder Bruttoverdienst gleichgesetzt? Google hat mir diesmal nicht helfen können, darum frag ich hier. Ich denke, auf mich kann das sehr gut zutreffen, aber ich möchte gerne Gewissheit.


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Hallo erstmal finde dieses Forum total klasse nun habe ich mich anmelden müssen für eine frage

Also ich und meine Freundin haben auch son GEZ problem ab diesem jahr.

Wir wohnen NOCH nicht zusammen

SIe Studiert und erhält unterhalt vom Vater (Weniger was Sie als Bafög bekommen würde falls der Vater denn wenig verdienen würde)
Ich bin in der Ausbildung und muss meine eigene Wohnung unterhalten Sie hat nach abzug aller kosten nur noch 140€ zur verfügung und ich auch um den dreh.


Ich weiss echt nicht wie ich das bezahlen soll da ich dann nur noch knapp 100€ zum überleben im monat hab (das ist schon mit 130€ schwer genug)


Kann mir dieses schreiben hier helfen?


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Kann mir dieses schreiben hier helfen?

Ja!

Du und Deine Freundin, euer Einkommen liegt unterhalb des Existenzminimums,
deshalb: Obiges Schreiben anpassen und los! Wie die GEZ bzw. Beitragsservice
genau darauf reagieren, darüber gibt es allerdings noch keine empirischen Erkenntnisse.


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Ausführlich erklärt mit Musterbrief siehe hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4413.15.html


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Ich hab mal eine Frage zum Thema Geringverdiener...  :)

bekomme seit 28.05.2013 ALG 1 in Höhe von 652 Euro, dazu 95 Euro Wohngeld....

Das Existenzminimum liegt ja bei 8130 Euro im Jahr, also 677 Euro im Monat... wird das Wohngeld hinzugerechnet?

Könnte ich trotz ALG 1 die Befreiung der Rundfunkgebühren beantragen??

bin leider auf die Schnelle nicht im Forum fündig geworden, außer diesen Thread....

danke schonmal :)


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nowayse

Hallo
Person A ist Altersrentner und erhält um die 600 Euro Rente. Anderes Einkommen haben Person A und B nicht. A hat ein Formular hingesendet Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages. Auch in Kopie den aktuellen Rentenbescheid wo der Betrag drauf steht.
Jetzt schreiben die das Sie einen Ablehnungsbescheid von den Sozialbehörden haben wollen.A bekommt keine Grundsicherung, da B Hartz4 beantragen sollte. Auf dem Amt für Grundsicherung waren A und B schon.Brauchen wir aber nicht, da wir keine Miete etc. bezahlen müssen.
Die schreiben:
Einen aktuellen Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde oder der Agentur für Arbeit, aus dem hervorgeht, dass Ihnen z.B. eine der folgenden Leistungen wegen Einkommensüberschreitung versagt wurde:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung
Hilfe zur Pflege
Sozialgeld/Arbeitslosengeld II

Sollen Person A und B sich das jetzt von dem Grundsicherungsamt schriftlich geben lassen das A keine Grundsicherung bekommt ? oder das schreiben wie o.a. hinsenden? Danke für Eure Antwort


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2013, 13:50 von Uwe«

x

xrw

  • Beiträge: 321
Sollen Person A und B sich das jetzt von dem Grundsicherungsamt schriftlich geben lassen das A keine Grundsicherung bekommt ?

Das reicht denen wahrscheinlich nicht. Erstens wollen sie einen richtigen Bescheid und zweitens das Einkommen als Ablehnungsgrund. Wahrscheinlich muss B Hartz 4 beantragen. Falls B bloß nicht arbeiten will, weil z.B. das Geld ohne Rundfunkbeitrag auch so reichen würd, würd ich B empfehlen, trotzdem Hartz 4 zu beantragen und ansonsten einfach nicht zu kooperieren. Auf die Dauer wird dann Hartz 4 gekürzt werden (eventuell bis auf null), aber das sollte für die Befreiung irrelevant sein. Ist halt etwas Aufwand, aber vorallem für die Behörden. Wenn sie es so haben wollen, dann sollten sie das auch so kriegen.


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