Hallo,
Mit dem Brief könnte man es ja probieren.
Hat die Gez die Möglichkeit nachzuvollziehen, ob man wirklich unter der Einkommensgrenze liegt?
Die dürfen doch vom Finanzamt keine Daten anfragen!?
So einfach wird es wohl nicht .
Vermutlich muss eine Lohnabrechnung beigelegt werden.
Weiß dazu jemand mehr?
Also, der Anlass ist
hier!Es gibt für diesen Fall (noch)
gar keine Regelung. Deshalb ist ja der Musterbrief so formuliert -
bzw bezieht sich auf "fehlende administrative Prozesse" der Rundfunkanstalt für Geringverdiener
unterhalb des Existenzminimums.
Das Besondere für Geringverdiener liegt in der Tatsache, dass deren Situation in der
Finanzierungsregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der Teil des 15.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist und durch alle Länderparlamente inszwischen (ab dem 16.
Dezember 2011) ratifiziert wurde, NICHT wirklich berücksichtigt wurde.
Die Vertragsparteien gehen wohl davon aus, dass jeder Geringverdiener einen Antrag auf
Sozialleistungen (Hartz-IV usw.) stellen würde. Und dass diejenigen, die das nicht tun, so wenige
sein würden, dass man diese Einzelfälle nicht berücksichtigen müsse - insbesondere auch
deshalb, weil die Überprüfung des Geringverdiener-Status extremen Verwaltungsaufwand und
nochmaliges, noch feineres Datensammeln nach sich ziehen würde. Der Fall "Geringverdiener
ohne Sozialleistungen" wurde also im RBStV ganz bewusst ausgeklammert.
Aus Sicht saturierter Politiker und Funktionäre ist diese Sicht plausibel, denn sie können sich
schlicht nicht vorstellen, dass überhaupt jemand mit wenig Geld - womöglich sogar noch sparsam
- in unserer Gier- und Konsumwelt existieren kann. Verständlich, dass man diese Situation unter
"extrem seltene Einzelfälle" abtut und deshalb nicht berücksichtigt. Dass das Verfassungsgericht
anderer Meinung ist, war sicher nicht erwartet worden.