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Autor Thema: Klagebegründung gegen Rundfunkgebühr  (Gelesen 7603 mal)

w
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Klagebegründung gegen Rundfunkgebühr
Autor: 02. Dezember 2012, 11:25
Hallo,

ich lese immer wieder, dass man klagen soll und die Begründung Nebensache sei. Das kann ich mir nicht vorstellen. Das wichtigste jeder Klage ist eine fundierte Begründung.

Gibt es sowas schon im Netz, die alle verwenden könnten?

mfg
Wolfi


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m
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Re: Klagebegründung gegen Rundfunkgebühr
#1: 23. Dezember 2012, 21:19
wüsste auch gerne wie man es am besten begründet!?


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c
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Re: Klagebegründung gegen Rundfunkgebühr
#2: 26. Dezember 2012, 18:07
Hi das ist hier mein erster Post.
Nach langem Passivlesen habe ich mich nun auch ma angemeldet um posten zu können.
Ursprünglich wollte ich mich auch nur informieren, wie ich eine Klage ggf am besten begründe.

Ich kann euch nach vielen Threads Leserei sagen ...  es ist NICHT so einfach!
Es gibt auch viele andere Möglichkeiten die hier diskutiert werden, zB

-Verfassungsklage
-Zahlung nur unter Vorbehalt (meines Erachtens am "sichersten")
-Gründung eines medienorientierten Vereins der Treuhandkonto einführt
-...

Wenn ihr klagen wollt sieht es für mich so aus als müsste man mit einer Niederlage in 1. Instanz rechnen:
Das käme ca. auf die ausstehenden Abgaben + 75 Eur Gerichtskosten + evtl Mahngebühren+ Anwalt der Gegenpartei (ca 100) Eur.
Da sich das ganze aber lange hinziehen kann und ggf schriftlich abgewickelt werden kann, dennoch überlegenswert. Trotzdem natürlich mit bestmöglicher Begründung.
Bin da auch noch am Suchen, schaut euch mal in anderen Threads hier um, da steht recht viel.
Nicht gleich aufgeben, hat keiner gesagt dass es einfach wird ;)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Klagebegründung gegen Rundfunkbeitrag
#3: 26. Dezember 2012, 19:41
Vorab:
Es muss heißen
Klagebegründung gegen Rundfunk*beitrag*
denn ab 01.01.2013 handelt es sich lt. Gesetzestext nicht mehr um eine Gebühr, sondern um einen Beitrag (unabhängig davon, ob diese Bezeichnung juristisch haltbar ist oder nicht)

Nach meinem (laienhat-juritsischen) Verständnis kann man als Klagebegründung durchaus bereits anhängige Verfahren - und somit entweder deren Begründung im Klartext - ggf. aber auch nur das entsprechende Aktenzeichen - als eigene Klagebegründung angeben.

Hierfür würde sich die anhängige, in dieser Form leider nur in Bayern mögliche *Popular*-Klage von Ermano Geuer anbieten:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof (VerfGH Bayern) in München
Aktenzeichen (Az.): Vf. 8-VII-12


siehe auch Juristischer Informationsdienst
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8-VII-12

Erläuterungen zu seiner Klage gibt Ermano Geuer u.a. hier preis:

Das ist verfassungswidrig
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923-b2.html

Heimliche Steuer
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37487/1.html

Rundfunkanstalten im Sammelfieber
http://www.heise.de/tp/artikel/38/38121/1.html

Leider habe ich den Volltext einschl. Klagebegründung noch nirgendwo gefunden.
Wer hierzu Informationen hat, dann bitte posten.

Auch im akademie.de-Musterbrief mit Begründung zur "Zahlung unter Vorbehalt" findet sich ausreichend Stoff, mit welchem man seine Klage begründen kann:
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige

Wenn einem die unter obigen Quellen beklagten Punkte nicht ausreichen, man diese Punkte noch präszisieren oder ergänzen möchte, dann steht dem sicher nichts entgegen.
Man müsste wohl ohnehin das Hauptaugenmerk seiner Klage auf diejenigen Regelungen richten, von denem man persönlich betroffen ist.

Man muss jetzt aber noch keine Panik schieben,
wobei es durchaus richtig ist, sich rechtzeitig darüber zu informieren und Gedanken zu machen.

Bis zum ersten Quartals-Zahltermin, dem 15.02.2013, ist es noch ein Weilchen hin.
Bis dann die erste/ zweite Mahnung eintrifft, man den Gebührenbescheid endlich erzwungen hat, gegen diesen Widerspruch eingelegt hat und dann den Klageweg endlich beschreiten kann, vergehen nochmals Wochen bis Monate.

Dass das perfide Finanzierungsmodell am 01.01.2013 erst mal anläuft, daran lässt sich erst mal nicht viel ändern. Die meisten von uns (außer den bereits seit Jahren aktiven im Hintergrund) sind auch zu spät aufgewacht. Alle können sich aber nach Kräften persönlich wehren - angefangen bei der Kündigung der Lastschrift, über die  "Zahlung nur unter Vorbehalt" einschl. deren zwingender vorheriger schriftlicher Ankündigung, Zahlungsverzögerung bis kurz vor Vollstreckung bis hin zur eigenen Verwaltungsklage und, und, und... Möglichkeiten werden bis dahin im Forum ausgiebig weiter diskutiert - und bei nächstbester Gelegenheit durch *unser aller Mithilfe* hoffentlich auch präzisiert, sortiert u.s.w.

Ausgiebig (dadurch aber mittlerweile auch überbordend und nicht besonders übersichtlich) wird es bereits seit geraumer Zeit hier diskutiert:
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

Zwischenzeitlich ist es die Aufgabe eines jeden von uns, die Aufklärung und den Widerstand weiterzutragen - in die Familie, an Verwandte und Bekannte, an Freunde, in den Kollegenkreis, usw.

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!


"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."

Jetzt wird heim*G€Z*ahlt!


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www.rundfunk-frei.de

m
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Re: Klagebegründung gegen Rundfunkgebühr
#4: 25. Januar 2013, 22:39
In Bayern wird man aber keinen Widerspruch erheben können, sondern man wird gleich klagen müssen (Art. 15 Abs. 1 AGVwGO). Mit der Klageerhebung werden die Gerichtsgebühren fällig. Üblich sind wohl ~216€ (eine Jahresgebühr) als Streitwert, das macht dann 75€. Meines Erachtens kann die Gegenseite als "Quasi"-Behörde keine Anwaltskosten in Rechnung stellen, weil z.B. der Bayerische Rundfunk sowieso Juristen beschäftigt, welche sich der Sache dann annehmen.
Ermano Geuer hat zunächst einmal bezweifelt, dass die Rundfunkgebühr formal Bestand haben kann, denn sie ist von der Ausgestaltung her eigentlich eine Steuer. Den Bundesländern (es handelt sich bekanntlich um einen Staatsvertrag zwischen den Ländern) fehlt es aber an einer gesetzlichen Grundlage, diese Steuer überhaupt erheben zu dürfen. Ob das der Verfassungsgerichtshof auch so sieht, wird man abwarten müssen. Ich denke, man kann aber erst einmal diesen Grund in der Klage anführen, verbunden mit dem Antrag an das Gericht, das eigene Verfahren zunächst so lange ruhen zu lassen, bis über die Klage von Herrn Geuer in letzter Instanz entschieden ist. Es ist davon auszugehen, dass das Verwaltungsgericht diesem Antrag auch folgen wird. Dann passiert erst einmal nach der Klageerhebung (mit entsprechender Begründung) gar nichts.
Was mich wundert: warum verschicken die Landesrundfunkanstalten eigentlich nicht von sich aus einen (insbesondere rechtsmittelfähigen) Gebührenbescheid? Darauf hat jeder Rundfunkteilnehmer (seit 01.01.2013 also jeder Haushaltsvorstand) einen Rechtsanspruch. Kein Bescheid = keine Verpflichtung zur Zahlung! Die Klageerhebung allein hilft aber wohl nichts gegen die Pflicht, weiterhin die Gebühren zu zahlen. Zwar hat ein Widerspruch/eine Klage aufschiebende Wirkung, das gilt aber in aller Regel nicht bei zu leistenden Abgaben (vgl. § 80 Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]). Man muss also darauf hinweisen, dass die Zahlung vorläufigen Charakter hat und man das Geld ggf. zurückfordert.


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Re: Klagebegründung gegen Rundfunkgebühr
#5: 29. Januar 2013, 22:33
Hallo, liebe Mitstreiter,

bin kein Jurist, sondern nur ein Mensch mit durchschnittlichem Denkvermögen.
Trotzdem möchte ich mich wehren.  Meine Gründe wurden bereits von anderen
Usern gepostet, so dass ich mir eine Wiederholung sparen kann.
Mein Ansatzpunkt ist abgesehen von der Verfassungswidrigkeit, der §138
(Sittenwidriges Rechtsgeschäft "Wucher").
Für alle, die nachweislich, die letzten Jahre nur Rundfunkgebühren oder gar nichts
gezahlt haben ist der neue Rundfunkbeitrag eine satte Erhöhung von 200% bzw. unendlich. >:(
Dies halte ich für Wucher und denke deshalb, dass zur Zahlung unter
Vorbehalt, für mich auch ein Antrag auf verminderten Beitrag  in Frage
kommt und berufe mich auf die Härtefallklausel.
Zudem verletzt die Rundfunkgebühr das Diskriminierungsverbot,
denn sowohl nicht Behinderte, wie auch keine Bezieher von Sozialleistungen dürfen
nicht benachteiligt werden, ansonsten fühle ich mich diskriminiert!!!
Das Faß, dass ich damit aufmache, ist zwar ein wenig asozial, wenn es
aber hilft, den Rundfunkbeitrag insgesamt zu kippen, finde ich
es akzeptabel.
Wenn der Beitragsservice ein Beischlafservice wäre, wäre ich
sogar bereit 20Euro im Monat zu zahlen, so aber sind für das
dumme Gesabbere 1Euro im Monat zuviel.

Macht es den Raubrittern nicht so leicht, an euer Bestes zu kommen.
Streitbare Grüße


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gebuehren-igel

Re: Klagebegründung gegen Rundfunkgebühr
#6: 30. Januar 2013, 08:36
http://www.natuerlich-klag-ich.de/klagegruende.html ist ein guter Ausgangspunkt für eine Klageschrift, weil dort auch zwischen verschiedenen Klagevarianten unterschieden wird. Letztlich kann man Richtern alles vor den Latz knallen, wovon man meint, dass es wichtig ist. Da kein Anwaltszwang herrscht, müssen die auch laienhafte Begründungen akzeptieren und ernst nehmen.  Man sollte allerdings viel Mühe darauf verwenden, den Text ordentlich zu gliedern und lesbar im Sinne von verständlich zu schreiben. Sich mit Pseudojuristenslang hervorzutun ist keine gute Idee. Wem die selbständige Formulierung einer Klageschrift zu viel ist, zahlt halt erst mal unter Vorbehalt und steigt dann ins Klagegeschäft ein, wenn eine passende Klageschrift im Netz ist.

Im Übrigen ist ein Richter überhaupt nicht darauf angewiesen, den Gründen der Klage oder der Verteidigung besonderes Gewicht zuzumessen. Es gilt der Untersuchungsgrundsatz, ein Richter muss sich selbst seine Meinung aus zugänglichen Quellen bilden.


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