https://www.welt.de/vermischtes/article69e73c8f4a467a672855e9b4/oerr-gericht-weist-klage-wegen-mangelnder-ausgewogenheit-zurueck-rundfunkbeitrag-nicht-verfassungswidrig.html
[...]
Bedenken äußerten die Richter über die Einschätzung [...]
Das passiert unter Umständen, wenn "Qualität" mit "Quantität" verwechselt wird.
Noch ohne die wortwörtliche Begründung gesehen zu haben, besteht die Vermutung, dass ein Gericht eine Prüfung des Inhalts eröffnet hat. Aber inhaltliche Prüfung strukturbedingt nicht ermöglicht ist, oder hier unter Bedenken der Kosten nicht angestellt wird.
Sollten die Richter also wegen der reinen
Menge der Angebote nicht in der Lage sein, das Problem zu verstehen, oder schlimmer noch es wurde zwar verstanden, aber trotzdem die
Menge vorgeschoben, dann kommt es wahrscheinlich auf die nächsten Schritte der Kläger an, ob sie sich damit praktisch aus dem Rennen um die Prüfung der Qualität nehmen lassen.
-- ein KI Textsystem würde mein Text so optimieren --
Das passiert oft, wenn Qualität mit Quantität verwechselt wird.
Ohne die detaillierte Begründung zu kennen, liegt die Vermutung nahe: Das Gericht hat zwar die Tür für eine inhaltliche Prüfung einen Spalt weit geöffnet, schreckt aber vor der Umsetzung zurück. Entweder lässt die Prozessstruktur eine so tiefe inhaltliche Analyse gar nicht zu, oder man scheut die enormen Kosten und den Aufwand einer solchen Beweisaufnahme.
Wenn die Richter die reine Masse an Inhalten als Schutzschild nutzen, um das eigentliche Problem – die mangelnde Ausgewogenheit – nicht bewerten zu müssen, hängt nun alles von der Hartnäckigkeit der Kläger ab.