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Autor Thema: Wer zahlt Vollstreckungskosten, sofern nicht eintreibbar?  (Gelesen 1060 mal)

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Wenn hier sachlich etwas Gegenteiliges gelten sollte, muss dies in einem Rundfunkfinanzierungsgesetz stehen
Nur als kurzer Hinweis mit Link zum Dokument; es hat einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, also auch ein Vertragsgesetz, der Begriff "Amtshilfe" kommt darin aber nicht vor.

Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
vom 11. September 1996
(GVBl.I/96, [Nr. 29], S.398, 414)

zuletzt geändert durch Artikel 5 des Siebten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Gesetz vom 20.11.2025) vom 26. März 2025
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv


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