Wenn hier sachlich etwas Gegenteiliges gelten sollte, muss dies in einem Rundfunkfinanzierungsgesetz stehen
Nur als kurzer Hinweis mit Link zum Dokument; es hat einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, also auch ein Vertragsgesetz, der Begriff "Amtshilfe" kommt darin aber nicht vor.
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)vom 11. September 1996
(GVBl.I/96, [Nr. 29], S.398, 414)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Siebten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Gesetz vom 20.11.2025) vom 26. März 2025
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv
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