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Autor Thema: Den Rundfunkbeitrag endlich von der Steuer absetzen: Wichtige Klage läuft!  (Gelesen 426 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nordkurier, 11.03.2026
220 Euro
Den Rundfunkbeitrag endlich von der Steuer absetzen: Wichtige Klage läuft!
Muss der umstrittene Rundfunkbeitrag steuermindernd berücksichtigt werden? Diese Frage will der Bund der Steuerzahler (BdSt) jetzt mit einer Musterklage klären.
von Robin Halle
https://www.nordkurier.de/politik/den-rundfunkbeitrag-endlich-von-der-steuer-absetzen-wichtige-klage-laeuft-4425356
Zitat von: Nordkurier, 11.03.2026, 220 Euro - Den Rundfunkbeitrag endlich von der Steuer absetzen: Wichtige Klage läuft!
[...] unterstützt der Bund der Steuerzahler jetzt ein neues Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 K 67/26). Der Kläger hatte für das Steuerjahr 2024 in seiner Einkommensteuererklärung Aufwendungen für den Rundfunkbeitrag in Höhe von 220,32 Euro geltend gemacht. Das Finanzamt wollte dies nicht akzeptieren.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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Außerdem...
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b
  • Beiträge: 795
Vielen Dank für die Info.

Im Link folgende Stelle:
Zitat
Ebenso wird der Rundfunkbeitrag in manchen Bundesländern aber auch explizit bei der Beamten-Mindestalimentation berücksichtigt – etwa im Saarland.

Durch googeln kam folgender Beschluss raus.

BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2025 - 2 BvR 1719/23 -, Rn. 1-8,
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz Nummer 2090 des Landtages des Saarlandes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 7. Dezember 2022 (Amtsblatt des Saarlandes I 2023 S. 110)
https://www.bverfg.de/e/rk20250716_2bvr171923
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2025 - 2 BvR 1719/23 -
Rn. 5
[...] Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert deshalb grundsätzlich, vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 145, 20 <54 Rn. 85>). Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte unzumutbar ist, weil sie offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre, etwa weil ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht letztlich zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung eine verbesserte Entscheidungsgrundlage zu erwarten wäre (vgl. BVerfGE 138, 261 <271 f. Rn. 23>).

Deutscher Bundestag, 08.01.2025
Drucksache 20/14438
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung
https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf
Zitat von: Dt. Bundestag, 08.01.2025, Drs. 20/14438 - Gesetzentw. z. Sicherstell. einer amtsangemess. Bundesbesoldung u. -versorgung, S. 55
[...]
Des Weiteren wird von der Bruttobesoldung der für alle Haushalte verpflichtende Rundfunkbeitrag nach § 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags (7.) abgezogen und mindert damit das verfügbare Nettoeinkommen. Leistungsberechtigte nach SGB II sind vom Rundfunkbeitrag befreit (§ 4 Nummer 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags). [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2026, 12:49 von Bürger«

P
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Deutscher Bundestag, 08.01.2025
Drucksache 20/14438
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung
https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014438.pdf
Zitat von: Dt. Bundestag, 08.01.2025, Drs. 20/14438 - Gesetzentw. z. Sicherstell. einer amtsangemess. Bundesbesoldung u. -versorgung, S. 55
[...]
Des Weiteren wird von der Bruttobesoldung der für alle Haushalte verpflichtende Rundfunkbeitrag nach § 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags (7.) abgezogen und mindert damit das verfügbare Nettoeinkommen. Leistungsberechtigte nach SGB II sind vom Rundfunkbeitrag befreit (§ 4 Nummer 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags). [...]
Zu diesem Teil habe ich das ChatGPT befragt, für die erste Antwort wurde die Passage zunächst in den Kontext der Alimentationsprüfung im Rahmen von Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz eingeordnet. Anschließend wurde die Berechnungslogik des Gesetzgebers rekonstruiert, insbesondere der Vergleich zwischen Beamtenhaushalt und Grundsicherungsniveau nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch unter Einbeziehung des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sowie statistischer Annahmen auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Abschließend erfolgte die Einordnung dieser Modellrechnung in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und eine kurze juristische Bewertung der zugrunde liegenden Annahmen.

Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37267.msg229929.html#msg229929


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Z
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Das hatten wir vor ein paar Jahren schonmal diskutiert und zwar im Rahmen der angeblichen Gemeinnützigkeit des Rundfunks bzw. von der Tatsache ausgehend, daß er das von sich aus behauptet. Somit war das Ergebnis, daß man bei der Steuererklärung bei Förderung von mildtätigen oder gemeinnützigen Einrichtungen den Rundfunkbeitrag eintragen müßte. Hat aber keiner davon berichtet, daß er oder sie das gemacht hätte. Ich konnte es nicht ausprobieren, weil ich ja keinen bezahle...


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