Nach dem Widerspruch von Person A zu dem Festsetzungsbescheid hat Person A über 3 Jahre nichts mehr von denen gehört.
Weil A jetzt umgezogen ist, ist A da wieder "aufgeploppt" und sie weisen den Widerspruch zurück und schicken A den Kontostand der inzwischen aufgelaufenen Beträge, wobei sie dabei natürlich den neuesten nehmen und nicht die richtigen.
Im normalen Recht wäre das nach der 3 Jahres Verjährungsfrist erledigt. Im Verwaltungsrecht weiß ich das nicht.
Kennt vielleicht eine/r von Euch eine/n gute/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt?
Person A muss sich eh erst einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen.
Vielen Dank schon mal
Edit "Bürger" - vorab zur ersten Info: Es gibt nach diesseitigem Kenntnisstand im Verwaltungsverfahren keine Frist, binnen welcher Widerspruchsbescheide "verjähren" würden. Wenn die Bearbeitung von Widersprüchen nicht binnen 3 Monaten erfolgt, könnte zwar "Untätigkeitsklage" eingelegt werden. Das ist hier aber nicht mehr relevant und zudem bzgl. diverser Konsequenzen im Forum schon mehrfach diskutiert. Nach aller bisherigen Erfahrung bringt eine solche "Verfahrensbeschleunigung" nichts weiter, als dass man die Ablehnung eher erhält. Ein weitestgehend störungsfreier Zeitaufschub von 3 Jahren ist doch nicht zu verachten... 
Die Verjährung von noch nicht festgesetzten Beiträgen ist ebenfalls im Forum schon mehrfach behandelt ("Verjähung" gem. RBSTV i.V.m. BGB).
Anwälte, die mit der Materie vertraut sind, sind im Forum vielfach erwähnt.
Allgemeine Anwälte lassen sich über die jeweilige Landesanwaltskammer bzw. auch über die Bundesanwaltskammer bzw. auch über das www suchen und finden.
Siehe zu allen Punkten auch Forum-Suche.
Betreff/Beitrag muss noch angepasst werden, da die Zielrichtung/ der Erkenntniswert nicht ganz klar ist und mehrere eigenständige Fragen gestellt sind.
Moderation/Löschung des Beitrags vorbehalten. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.