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Autor Thema: EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!  (Gelesen 2431 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hier für die "Allgemeinheit" (also z.B. alle EU-Bürger wie u.a. auch uns) zum
Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]

Es steht ein Freitext von bis zu 4.000 Zeichen zur Verfügung.

Es kann 1(!) Datei mit einer maximalen Größe von 5MB als Anlage hochgeladen werden als txt doc docx pdf odt rtf xls xlsx.
Hinweis1: Die Anlage lässt sich nicht wieder löschen, sondern nur ersetzen ::)
Falls man also irrtümlich etwas hochgeladen hat und dies komplett löschen möchte, müsste man die Datei z.B. durch irgendeine leere Datei ersetzen.
Hinweis2: Wer mehrere Dokumente hochladen möchte, müsste diese zuvor zusammenfügen - z.B. als PDF-Binder, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, weitere Anlagen thematisch getrennt an eine jeweils eigenständige/ gesonderte Stellungnahme anzuhängen.
Hinweis3: Falls die Anlage über 5MB groß ist, so müsste diese vor dem Hochladen geeignet komprimiert werden, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.


Nach der Anmeldung/Authentifizierung
werden als "Pflichtangaben" u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Herkunftsland
- u.a. bei Eigenschaft als EU-Bürger auch die Altersgruppe
   (bei Altersabfrage "Prefer not to answer" = "Ich wünsche keine Angabe" auch möglich)

Die Veröffentlichung kann "anonym" erfolgen
Zitat
Die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden in der eingegangenen Form veröffentlicht. Ihr Name wird nicht veröffentlicht. Bitte machen Sie in Ihrem Beitrag keine persönlichen Angaben.
oder "öffentlich"
Zitat
Ihr Name, die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden veröffentlicht.
Die Email-Adresse o.ä. wird also in keinem der beiden Fälle mit veröffentlicht.

Siehe auch Bildschirmschnappschüsse im Anhang.


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Hier für die "Sachverständigen" (also z.B. auch alle mit dem Thema eingehend vertraute EU-Bürger wie uns) zum
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation - Infos (übersetzt mit "eTranslation", dem maschinellen Übersetzungsdienst der EU-Kommission.
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen.
[...]

Der Fragenkatalog mit 44(!) Fragen ist ausschließlich auf Englisch verfügbar, "darf" aber auf Deutsch beantwortet werden.

Die Teilnahme erfolgt ohne gesonderte Anmeldung.
Als "Pflichtangaben" werden u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Vorname, Nachname (werden augenscheinlich veröffentlicht, Option "anonym" nicht ersichtlich)
- Email-Adresse (wird nicht veröffentlicht)
- Herkunftsland

Der umfangreiche Fragebogen kann mittels Button "Save as Draft" als Entwurf zur späteren Weiterbearbeitung "gesichert" werden.
Es wird dann ein Link erzeugt, welchen man sich sichern und später wieder laden kann - mit den bereits eingegebenen Angaben.

Zu allen Fragen im Stile eines Umfragebogens kann bzw. sollte die jeweilige Antwort mit bis zu 2.000 Zeichen Freitext näher begründet werden.

Auch eine noch nicht bekannte Anzahl (mglw. über 100? Mehr hab ich nicht probiert...) weiterer Anlagen (jeweils max. 1MB - Hinweis erfolgt erst bei Überschreitung) in Form von Dokument-Anhängen diverser Dateiformate sind möglich:
Zitat
Additional documents

If you want to share any document (e.g. data, research paper, position paper, etc.) that may be relevant for the evaluation of the Broadcasting Communication, please upload it here. Please make sure not to include any personal data in the file you upload if you wish to remain anonymous.

Please upload your file(s)
[Select file(s) to upload]


Das Formular scheint abgesendet werden zu können, ohne über die Teilnehmer-Daten hinausgehende Beantwortungen der Fragen vorgenommen zu haben. Insofern ließen sich hierüber eine Vielzahl von Anlagen übermitteln. Ob diese Gelesen werden, steht auf einem anderen Blatt.

weitere Infos/ Auflistung der Fragen + ggf. hilfsweise Übersetzung folgen... bitte etwas Geduld

Anmerkung: Da die EU keine einheitliche "Amtssprache Englisch" hat, sondern jedes Land seine eigene, könnte die Frage aufkommen, ob die ausschließlich auf Englisch verfügbare Umfrage bereits dadurch unzulässig/ unverhältnismäßig eingeschränkt ist und die Umfrage mindestens weitere 3 Monate offenzuhalten ist, nachdem diese auch in sämtlichen weiteren Amtssprachen verfügbar ist. Online-Übersetzungsmöglichkeiten sind für viele Betroffene ebenfalls nicht zumutbar und zudem ohne amtliche Gewähr.


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Es ist noch nicht alles klar für unsere Strategie....

Soweit erkennbar, DIESER "zweite" Fragebogen ist NICHT an die Bürger gerichtet, sondern eine "Evaluierung"
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation - Infos (übersetzt mit "eTranslation", dem maschinellen Übersetzungsdienst der EU-Kommission.
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen.
[...]

Das richtet sich eher an Verbände und staatliche Stellen. Normalen Bürger wie du und ich wird derartiges wohl nur der Form halber zugemutet.

Hier also darf und soll man 44 Fragen in  kostenloser Arbeitszeit den dort vermutlich ziemlich hoch Dotierten beantworten.
Fragen nur in englisch (nur das Antwortrecht ist auch auf deutsch), Ist diese Befragung überhaupt rechtlich in Ordnung?

Und die Fragen sind in der Tat "Evaluierung, was die bisherige Regelung von 2009 gebracht hat oder nicht gebracht hat".
Es geht also gar nicht darum, gezielt beitragen zu dürfen für die Zukunft und die Mängelbehebung.
 

Und nach der multiple-choice-Logik wird ja eigentlich immer nur erfragt,
----------------------------------------------
ob die rund 50 Seiten extrem komplexes Text-Konglomerat von 2009 als bewährt und geeignet angesehen werden oder nicht.  Natürlich, das Angekreuzte erlaubt automatisierte Verarbeitung. Für Evaluierung mag das vertretbar sein.  Die Logik von multiple choice ist aber kaum hilfreich für den unseres Erachtens vorliegenden Bedarf von denkender Analyse der Fehlstellen und des Bedarfes für Regulierung und Modernisierung.


Immerhin, wer Zeit übrig hat und die Fragen so ungefähr verstehen kann,
-----------------------------------------------------------
kann ja mal rasch sich durchklicken. Selbst für Englischsprechende sind die Fragen nur mit Mühe deutbar, was damit überhaupt gemeint ist.  Wichtig ist nur, dass wir da mit vertreten sind.

Ob jemals irgendjemand die erlaubten Kommentare von jeweils bis zu 2000 Zeichen für 40++ Fragen lesen wird? Oder ist das nur Simulierung, um Respekt auszulösen?


Es ist wohl üblich, diese Evaluierungs-Ergebnisse den teilnehmenden Organisationen dann als Sammeldokument zu übermitteln:
----------------------------------------------------
  - Ankreuzergebnis (Statistik)
  - Und durchaus die Kommentare, wobei immer vermerkt ist, von wem.
Also, wer es sorgfältig macht, das ist nachher durchaus vermutlich verwertet, nur ob es je jemand lesen wird, das ist eine andere Frage.


Dies war nur Behandlung des Teilaspektes "Evaluierung", und diesen Aspekt schon einmal diskutierbar zu machen.
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Fest steht:
- Dieser Weg der Evaluzierung ist nicht massentauglich.
- Bei der EU ist "Medien und EU-Recht" glücklicherweise 1 Jahr lang Thema.
- Wir könnten das ausnutzen, könnten es aber deutlich anders angehen.

Weiteres soll nach Sichtung hier rasch folgen.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Nun erstmals Antwort zu
Das Problem dürfte eher sein, daß sich die Mehrheit der dt. Einwohner nicht für das Mitwirken an der Gestaltung des europäischen Binnenmarktes interessiert und daher u. U. nicht einmal weiß, daß die Bürger/-innen mitwirken dürfen.

Zur weiterführenden Diskussion sei auf nachstehend thematisierte EuGH-Entscheidungen querverwiesen, denn die EU-Ebene, mindestens, wird die Aussagen des EuGH zu beachten haben.

EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0

EuGH C-719/18 - Einhaltung Art 11 Unionsgrundrecht ist Allgemeininteresse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36657.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
Hinweis: Der Begriff "Vertrieb" ist durch "Verbreitung" zu ersetzen.

Es ist kaum denkbar, daß ein neues die Informationsmedien betreffendes europäisches Regelwerk vor dem EuGH Bestand haben könnte, wenn die in den EuGH-Entscheidungen enthaltenen Aussagen nicht beachtet werden und es diesbzüglich zu einem nochmaligen Rechtstreit am EuGH käme; insbesondere EuGH C-260/89 ist eine Rundfunkentscheidung.
Maßgebliche E'U-'Rechtsquellen wie dort angegeben, ja, das ist wichtig, wurde aber nicht intensiv verwertet.

Das ist, weil zunächst das Strategische zu schaffen war. Um die tiefergehende rechtliche Argumentation kümmern sich politische Gremien ja in erster Linie, um das, was sie politisch wollen, mit einer feinen juristischen Prüfung an Prestige gewinnt. Egal, ob die Jura überhaupt bestimmt - je verschrobener, desto weniger wird es angefochten. weil dann sowieso niemand es  noch nachvollzieht.

Wir Streiter machen das ebenso strategisch im umgekehrten Sinn. Letztlich geht es um Politik. Jedenfalls zu Beginn.


Irgendwann muss man dann auch die Jura nachschieben.
--------------------------------------------------
Also beispielsweise, was @pinguin  aufzeigte. Umsetzung in Schriftsätze kostet allerdings viel Zeit. Leider ist bisher keine Finanzierung für solchen Zeiteinsatz. Es ist also einstweilen nicht gesichert, ob eine ausreichende Schriftsatzformulierung für die Verwertung der von @pinguin aufgezeigten Rechtsprechung je erfolgt. Denn das ist verzahnt mit anderem. Das geht nicht mit einem einfach Verweis. Es muss mit anderem argumentativ verknüpft werden.


Nachdem die vorhandenen Muster-Schriftsätze nach jetzigem Stand nie widerlegt wurden
----------------------------------------------
gegen die Rundfunkabgabe, ist mehr an sich nicht mehr wichtig. Mehr als siegen kann man nicht. Irgendwann "ist genug".


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[...], wurde aber nicht intensiv verwertet.
Von mir kommt hier nun die Frage des Warum-nicht?

Insbesondere C-260-89 ist eine Entscheidung, die direkt den öffentlichen Rundfunk betrifft, wenn auch im konkreten Streitfall den der Republik Griechenland, was letztens aber gar keine große Rolle spielen dürfte, denn die Einhaltepflicht der Tragweite der in den Art 10 EMRK enthaltenen europäischen Grundrechte gilt auch innnerhalb der Bundesrepublik Deutschland in allen die Informations- und Meinungsfreiheit berührenden Belangen.


Edit "Bürger": Diese "Warum"-Frage ist zum einen im Vorkommentar bereits beantwortet und zudem hier ausdrücklich nicht Gegenstand des Kern-Themas dieses Threads.
Hier geht es um die Betiligung beim im Einstiegsbeitrag veröffentlichten/ verlinkten Stellungnahmeverfahren zur "Rundfunkmitteilung".
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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 @pinguin hätte die geeignete Kompetenz,
---------------------------------------------------------------------
die verschiedenen Fragen zu beantworten, jedenfalls minimal, denn wir haben nur noch 2 Tage. Von dort bis zur Bereitschaft.... das kann nur er selber entscheiden.

Zitat von: pinguin am 2025-10-16, 07:20:25
Zitat
    Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
    https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
    https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
    Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
Zitat
        [...]
        Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
        Rückmeldung geben >
        [...]
Für die "Rückmeldung" wird eine Anmeldung wird benötigt, dafür sollte ein wenig Zeit eingeplant werden.

Oder andere, die es hinbekommen, dies in 2 Tagen sinnvoll zu meistern. Ziemlich komplex.... aber man kann ja wählen, was man kommentiert und wie.

 @piotre ist zur Zeit mit seiner Zeit zu rund 200 % ausgebucht, kann also nur bei der Koordination beitragen. Und @pinguins Kompetenz für EU-Recht und Medien, da ist @pinguin der Bestinformierte.


Bisher hat wohl keine einzige "Organisation" eine Stellungnahme abgegeben.
--------------------------------------------------------------------
Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229542.html#msg229542

Eine Organisation, die das dann auf Grundlage einer Vorlage von @pinguin einreichen könnte, da haben wir mehrere, teils als e.V., teils faktisch als Koordinatorstelle oder Kategorie "Medienwissenschaft".


Das könnte sogar durch mehrere erfolgen,
---------------------------------------------------
es sind ja einige Kategorien eingeladen:  Ich zitiere @Bürger:
Zitat
"Zielgruppe
Die Evaluierung richtet sich vor allem an die Behörden in den Mitgliedstaaten, einschließlich der Regulierungsbehörden, die für die Anwendung der Rundfunkmitteilung und die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständig sind.
Zu den Zielgruppen gehören auch Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind (z. B. öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanstalten, andere Anbieter audiovisueller Medien und Digitalverlage).
Darüber hinaus umfasst das Zielpublikum Unternehmens- und Branchenverbände, Verbraucherverbände, europäische institutionelle Einrichtungen, die auf dem Gebiet der audiovisuellen und Medienpolitik tätig sind, sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen." ::) ;)
Die bisherigen Rückmeldungen der "Experten" stammen alle aus der Kategorie "EU-Bürger", welche sich dort aber natürlich ebenfalls kompetent äußern dürfen - und dafür sind 4 schon mal nicht schlecht ;)


Ziel wäre, auch für die Prozedur der Gesetzgebung die klare erste Rolle
------------------------------------------------------
zu erreichen aus unserer Familie der Rechtstaatverteidigung.
bei der einfachen Bürgerbefragung

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de

kommen wir bis Montag wohl auf rund 45++ Eingaben, davon 30++ aus unserem Streiterkreis. Ganz unerwartet gut gelaufen.
Nochmals, das ist hier:

Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229542.html#msg229542


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@pinguin hätte die geeignete Kompetenz,
Die halte ich für sowas nicht für ausreichend, denn zum Inhalt aller ÖRR-Produkte, die mich allesamt nicht interessieren, aber beihilferechtliche Relevanz haben könnten, kann ich nichts beitragen. Und das mich interessierende Grundrecht ist insoweit durchentschieden; es mögen aber leider nur wenige erkennen.

->
Das Grundrecht verbietet die Einmischung durch "public authority" in die Tragweite aller in den Art 10 EMRK und Art 11 EU-Charta, (jeweils zur Informations- und Meinungsfreiheit),  enthaltenen Grundrechte;

->
die Grundrechte aus Art 10 EMRK und Art 11 EU-Charta schützen auch die "Mittel zur Verbreitung der Informationen" aller Grundrechtsträger/-innen in allen Vertragsstaaten des Europarates, die die EMRK ratifiziert und damit in den Rang von nationalem Recht gehoben haben, und zusätzlich den Vertragsstaaten der EU, da die EU-Verträge die EMRK in das Primärrecht der EU eingebunden haben;

->
der Begriff "public authority" bezieht lt. einem englischsprachigen Lexikon alle Personen ein, die in öffentlichem Auftrag handeln; diese Definition wiederum hat Tragweite, da die EMRK nur in den Sprachen des Europarates Englisch und Französisch rechtsverbindlich ist;

https://www.lexisnexis.co.uk/legal/glossary/public-authority
(Hinweis: Aus Gründen des Copyright nur Link und kein Zitat daraus).

Die relevante Aussage findet sich in Absatz 2, Satz 2.

Alles, was über das Grundrecht hinausgeht, obliegt dem maßgeblichen Zutun anderer Personen und ist nicht mein Part.

PS.: Zur Rechtsverbindlichkeit der Sprachen des Europarates Englisch und Französisch

Die Satzung des Europarates
https://rm.coe.int/1680306051

Zitat
Artikel 12
Die amtlichen Sprachen des Europarats sind Französisch und Englisch. Die
Geschäftsordnungen des Minister-Komitees und der Beratenden Versammlung haben
Umstände und Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen andere Sprachen gebraucht
werden dürfen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Vorab als Anmerkung: Für die "Rückmeldungen"  des Volkssouveräns
------------------------------------------------------------------------------
sind wir inzwischen bei 41 und davon bereits rund 60 % vorwiegend auf Grund eine Newsletters für Ende des GEZ_wangs an einen wesentlichen Verteiler. Die Kritiker von ARD, ZDF usw. liegen bei rund 80 %. "Alle Macht geht vom Volk aus."  - Wir sind das Volk und sind nun dort Mehrheit von 80 %. Guuuuuuut!

Und der Austausch im Forum. das hat ebenfalls mitgewirkt und  alles Nähere zu diesem ANDEREN Thema ist hier zu finden:
"Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38701.msg229544/topicseen.html#msg229544



Für die komplexere Form der "Evaluierung" fehlt die Zeit. Vorgesehen ist Antrag auf 1 Monat Verlängerung.
-------------------------------------------------
Wie immer ist schwer, bei der EU zur klaren Information zu finden. So ist Staat, wenn Staat Internet macht und als Staat (beziehungsweise "völkerrechtliche Koordinationsverwaltung" wie die EU) ein Monopol hat.
Ein Kernfehler aller EU-Info ist, dass bei Links nicht klar erkennbar ist, was man bekommt:
- Allgemeine Rechtslage-Info?
- Oder Info in konkreter Sache?

Außerdem reagieren Seitenaufrufe in schätzungsweise 50 % der Fälle nicht geeignet. "Staat ist Staat." Am eigenen Computer kann es nicht liegen, So etwas kommt ihm ansonsten nicht vor.


Nun zum Konkreten für den Antraf auf Fristverlängerung:
--------------------------------------
Administriert wird der Vorgang bei der EU hier.
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de

- Wegen der IP bekommen ich wohl die Fassung mit dem Adressenende "=de"
- Da der Browser auf English eingestellt ist, bekomme ich es trotzdem englischsprachig.
- Software einer Website kann ja die Browsersprache erfragen und danach die Sprache am Bildschirm bestimmen.

- Ersetze ich "=de" durch "=en" , bekomme ich gar nichts mehr, obwohl ich dann erst recht eben diese Seite bekommen sollte. Komisch.
- Egal. Auf zu den Taten!:


In der Version "=de" ist folgende Kontaktinformation zu lesen:
----------------------------------------------------------------
Zitat
Contact details

Responsible service:
Directorate-General for Competition – Unit C.4
Please always indicate the reference number in your correspondence: HT.100453

e-mail:  COMP-BROADCASTING@ec.europa.eu

Postal address:
European Commission
Directorate-General for Competition
Unit C.4
State aid Registry
1049 Bruxelles /Brussel
Belgique /België

Telefonat ist offensichtlich nicht erwünscht.  Das ist verständlich. Also per E-Mail.
Da ich nicht weiß, welche Sprache da sein sollte je nach Bearbeiter, wähle ich wohl am besten englisch + französisch + deutsch für den kurzen Text.

Ich weiß, dass die zuständige Kommissarin eine Spanierin ist. Vielleicht, falls sie es wirklich jemals sehen sollte, auch noch spanisch für die wenigen Zeilen.


Ich weiß, dass Terminverlängerung normalerweise nicht geht.
-------------------------------------------------
Ich weiß, die Mitteilung geht sofort an die zuständige Person.
Also ist "heute" noch rechtzeitig für eine eventuelle Verlängerung der Frist.
Nun auf zu den Taten! Mehr soll dann hier berichtet werden.


Linkübersicht:
------------------------

Allgemeines Menü für "Rückmeldungen":
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de

Konkrete Information über zuständige Stelle und Gesamtablauf:
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de


Wie man einreicht, soll hier sein, aber der Link reagiert nicht: 2025-01-12 12:36
----------------------------------------------------------
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de#how-to-submit-your-contribution

Und wie ist es, wenn das am 14. Januar beim 23 Uhr bis 24 Uhr so ist und ich deshalb die berüchtigte "Deadline" verpasse?
Man könnte das Akzeptieren erfragen, geht aber nichts mehr nach 24:00 Uhr, weil dann das  Benutzer-Interface automatisch abgeschaltet wird.


Und hier sollen Kontaktdetails sein: - aber was für welche? Mal nachschauen?
------------------------------------------------------------------
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=de#contact-details
Soll. Das "Ist" lautet:
"Hmm. We’re having trouble finding that site.
We can’t connect to the server at competition-policy.ec.europa.eu. "

Schalte ich um auf "=de", dann klappt es:
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_en?prefLang=en#contact-details

Die Funktionen im Menü links sind also einfach Verweise innerhalb des Dokuments, ist ja klar, deshalb ja das Anhängsel #contact-details - alles sinnvoll insoweit und gut gemacht.

Nur kommt die Software hier anscheinend endgültig durcheinander mit ihrer Sprachensteuerung, Auf Neo-Hochdeutsch nennt man so etwas ein "Bug", zu deutsch eine tierische "Wanze", nicht zu verwechseln mit etwaigen  Wanzen in deiner Wohnung vom Wahrheitsministerium.
Diese Konflikte sind bekannt für Programmierer, und können mit ein paar Zeilen Code geregelt werden. "Wo kann ich das melden, damit es geändert wird?" - Bei niemandem, wird niemand hoch melden, dann die mit vielen Millionen Euro dotierten IT-Dienstleister des Staates sind das große Unternehmen X Y Z, die machen keine Fehler, wie jeder öffentlich Bedienstete weiß?


Der Fragebogen ist on-line ausfüllbereit HIER:
------------------------------------------------
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BroadcastingCommunicationExpertSurvey2025

44 Fragen, für jede 10 Minuten mindestens, macht 440 Minuten, ein Arbeitstag. Und wird das jemand jemand lesen?

Sollte englischsprachig beantwortet werden. Heutzutage kein Problem mehr, noch einst "russifizierte" Ossis finden alles Nötige dank deepl.com

Würde man zu jeder Frage das Originaldokument ausreichend sichten, dann 5 Tage Arbeit, also 1 Woche. Ohne sicher zu sein, ob das überhaupt von jemandem gesichtet wird....


Der Text der Regulierung von 2009 - hier Fassung   "DE" , dort andere Sprachen anklickbar:
--------------------------------
EU - Rundfunkmitteilung 2009
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=oj:JOC_2009_257_R_0001_01

Allgemeine EU-Kontaktadresse - Variante "online" - dann muss man das Thema sorgfältig bezeichnen - :
https://european-union.europa.eu/contact-eu/write-us_en


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Um die EU-Adressen zu komplettieren:
-----------------------------------------------
- weit entfernt von Vollständigkeit - nur, was im aktuellen Kontext gesehen  wurde:


Allgemeine Verfahrens-Info über "Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften"
-------------------------------------------------------------------
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/planning-and-proposing-law_de#how-their-scope-is-defined


Die Regulierer werden selber reguliert, nämlich durch den
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"Ausschuss für Regulierungskontrolle – Arbeitsweise, Rolle, Zusammensetzung, Mitglieder, Berichte und Regeln"
https://commission.europa.eu/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de


Eine Art Volksbegehren kann man hier starten: "European Citizens' Initiative"
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https://citizens-initiative.europa.eu/_en#
"calling on the European Commission to propose new laws. Once an initiative has reached 1 million signatures, the Commission will decide on what action to take."
"1 Millionen Zeichner nötig", das geht nur über virales Marketing.

Medienpolitik ist nicht EU-Aufgabe. Selbst mit 1 Millionen Stimmen könnte man das entsprechende natiionale Recht nicht brechen. Allerdings darf sie gegen Wettbewerbsstörung regulieren. Das ist ja der Hintergrund der aktuellen Befragung.  Da wir Einflussrecht haben, ist nicht erforderlich, eine Bürgerinitiative zu erwägen.


Der Antrag für Fristverlängerung bis 14. Februar 2026 wurde gestellt.
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Die Aussichten sind allerdings gering. Sehr sehr wichtig ist das aber sowieso nicht.
Schließlich wurde gewählt, nur in den beiden EU-Amtssprachen einzuliefern, also Englisdh und Französisch. Des war bedingt durch den Hinweis von @pinguin .


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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