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Autor Thema: EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!  (Gelesen 1976 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hier für die "Allgemeinheit" (also z.B. alle EU-Bürger wie u.a. auch uns) zum
Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]

Es steht ein Freitext von bis zu 4.000 Zeichen zur Verfügung.

Es kann 1(!) Datei mit einer maximalen Größe von 5MB als Anlage hochgeladen werden als txt doc docx pdf odt rtf xls xlsx.
Hinweis1: Die Anlage lässt sich nicht wieder löschen, sondern nur ersetzen ::)
Falls man also irrtümlich etwas hochgeladen hat und dies komplett löschen möchte, müsste man die Datei z.B. durch irgendeine leere Datei ersetzen.
Hinweis2: Wer mehrere Dokumente hochladen möchte, müsste diese zuvor zusammenfügen - z.B. als PDF-Binder, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, weitere Anlagen thematisch getrennt an eine jeweils eigenständige/ gesonderte Stellungnahme anzuhängen.
Hinweis3: Falls die Anlage über 5MB groß ist, so müsste diese vor dem Hochladen geeignet komprimiert werden, z.B. mit Hilfe von pdf24 o.ä. Programmen.


Nach der Anmeldung/Authentifizierung
werden als "Pflichtangaben" u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Herkunftsland
- u.a. bei Eigenschaft als EU-Bürger auch die Altersgruppe
   (bei Altersabfrage "Prefer not to answer" = "Ich wünsche keine Angabe" auch möglich)

Die Veröffentlichung kann "anonym" erfolgen
Zitat
Die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden in der eingegangenen Form veröffentlicht. Ihr Name wird nicht veröffentlicht. Bitte machen Sie in Ihrem Beitrag keine persönlichen Angaben.
oder "öffentlich"
Zitat
Ihr Name, die Kategorie der Auskunftsperson, als die Sie sich an dieser Konsultation beteiligt haben, Ihr Herkunftsland und Ihr Beitrag werden veröffentlicht.
Die Email-Adresse o.ä. wird also in keinem der beiden Fälle mit veröffentlicht.

Siehe auch Bildschirmschnappschüsse im Anhang.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 22:56 von Bürger«
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Hier für die "Sachverständigen" (also z.B. auch alle mit dem Thema eingehend vertraute EU-Bürger wie uns) zum
Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
https://competition-policy.ec.europa.eu/public-consultations/2025-broadcasting_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation - Infos (übersetzt mit "eTranslation", dem maschinellen Übersetzungsdienst der EU-Kommission.
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen.
[...]

Der Fragenkatalog mit 44(!) Fragen ist ausschließlich auf Englisch verfügbar, "darf" aber auf Deutsch beantwortet werden.

Die Teilnahme erfolgt ohne gesonderte Anmeldung.
Als "Pflichtangaben" werden u.a. abgefragt:
- Kategorie der Auskunftsperson als EU-Bürger, Organisation, etc.
- Vorname, Nachname (werden augenscheinlich veröffentlicht, Option "anonym" nicht ersichtlich)
- Email-Adresse (wird nicht veröffentlicht)
- Herkunftsland

Der umfangreiche Fragebogen kann mittels Button "Save as Draft" als Entwurf zur späteren Weiterbearbeitung "gesichert" werden.
Es wird dann ein Link erzeugt, welchen man sich sichern und später wieder laden kann - mit den bereits eingegebenen Angaben.

Zu allen Fragen im Stile eines Umfragebogens kann bzw. sollte die jeweilige Antwort mit bis zu 2.000 Zeichen Freitext näher begründet werden.

Auch eine noch nicht bekannte Anzahl (mglw. über 100? Mehr hab ich nicht probiert...) weiterer Anlagen (jeweils max. 1MB - Hinweis erfolgt erst bei Überschreitung) in Form von Dokument-Anhängen diverser Dateiformate sind möglich:
Zitat
Additional documents

If you want to share any document (e.g. data, research paper, position paper, etc.) that may be relevant for the evaluation of the Broadcasting Communication, please upload it here. Please make sure not to include any personal data in the file you upload if you wish to remain anonymous.

Please upload your file(s)
[Select file(s) to upload]


Das Formular scheint abgesendet werden zu können, ohne über die Teilnehmer-Daten hinausgehende Beantwortungen der Fragen vorgenommen zu haben. Insofern ließen sich hierüber eine Vielzahl von Anlagen übermitteln. Ob diese Gelesen werden, steht auf einem anderen Blatt.

weitere Infos/ Auflistung der Fragen + ggf. hilfsweise Übersetzung folgen... bitte etwas Geduld

Anmerkung: Da die EU keine einheitliche "Amtssprache Englisch" hat, sondern jedes Land seine eigene, könnte die Frage aufkommen, ob die ausschließlich auf Englisch verfügbare Umfrage bereits dadurch unzulässig/ unverhältnismäßig eingeschränkt ist und die Umfrage mindestens weitere 3 Monate offenzuhalten ist, nachdem diese auch in sämtlichen weiteren Amtssprachen verfügbar ist. Online-Übersetzungsmöglichkeiten sind für viele Betroffene ebenfalls nicht zumutbar und zudem ohne amtliche Gewähr.


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Es ist noch nicht alles klar für unsere Strategie....

Soweit erkennbar, DIESER "zweite" Fragebogen ist NICHT an die Bürger gerichtet, sondern eine "Evaluierung"
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Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation (ebenfalls für alle EU-Bürger)
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Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur Sachverständigenkonsultation - Infos (übersetzt mit "eTranslation", dem maschinellen Übersetzungsdienst der EU-Kommission.
[...]
- Sie können zur Expertenkonsultation beitragen, indem Sie einen Online-Fragebogen ausfüllen.
[...]

Das richtet sich eher an Verbände und staatliche Stellen. Normalen Bürger wie du und ich wird derartiges wohl nur der Form halber zugemutet.

Hier also darf und soll man 44 Fragen in  kostenloser Arbeitszeit den dort vermutlich ziemlich hoch Dotierten beantworten.
Fragen nur in englisch (nur das Antwortrecht ist auch auf deutsch), Ist diese Befragung überhaupt rechtlich in Ordnung?

Und die Fragen sind in der Tat "Evaluierung, was die bisherige Regelung von 2009 gebracht hat oder nicht gebracht hat".
Es geht also gar nicht darum, gezielt beitragen zu dürfen für die Zukunft und die Mängelbehebung.
 

Und nach der multiple-choice-Logik wird ja eigentlich immer nur erfragt,
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ob die rund 50 Seiten extrem komplexes Text-Konglomerat von 2009 als bewährt und geeignet angesehen werden oder nicht.  Natürlich, das Angekreuzte erlaubt automatisierte Verarbeitung. Für Evaluierung mag das vertretbar sein.  Die Logik von multiple choice ist aber kaum hilfreich für den unseres Erachtens vorliegenden Bedarf von denkender Analyse der Fehlstellen und des Bedarfes für Regulierung und Modernisierung.


Immerhin, wer Zeit übrig hat und die Fragen so ungefähr verstehen kann,
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kann ja mal rasch sich durchklicken. Selbst für Englischsprechende sind die Fragen nur mit Mühe deutbar, was damit überhaupt gemeint ist.  Wichtig ist nur, dass wir da mit vertreten sind.

Ob jemals irgendjemand die erlaubten Kommentare von jeweils bis zu 2000 Zeichen für 40++ Fragen lesen wird? Oder ist das nur Simulierung, um Respekt auszulösen?


Es ist wohl üblich, diese Evaluierungs-Ergebnisse den teilnehmenden Organisationen dann als Sammeldokument zu übermitteln:
----------------------------------------------------
  - Ankreuzergebnis (Statistik)
  - Und durchaus die Kommentare, wobei immer vermerkt ist, von wem.
Also, wer es sorgfältig macht, das ist nachher durchaus vermutlich verwertet, nur ob es je jemand lesen wird, das ist eine andere Frage.


Dies war nur Behandlung des Teilaspektes "Evaluierung", und diesen Aspekt schon einmal diskutierbar zu machen.
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Fest steht:
- Dieser Weg der Evaluzierung ist nicht massentauglich.
- Bei der EU ist "Medien und EU-Recht" glücklicherweise 1 Jahr lang Thema.
- Wir könnten das ausnutzen, könnten es aber deutlich anders angehen.

Weiteres soll nach Sichtung hier rasch folgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 23:01 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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