Hallo zusammen,
ich schildere so kurz wie möglich folgenden fiktiven Fall einer Person A:
- seit Anfang Mai dauerhaft beruflich im Ausland unterwegs
- hat keinen Empfangsbevollmächtigten
- Nun gab es wohl eine
Eintragungsanordnung im
Schuldnerverzeichnis, die wirksam wurde.
- A hat den Gerichtsvollzieher angerufen - er sei raus aus der Sache und A müsse sich direkt an den BR / Beitragsservice wenden.
- Die 01806er Nummer ist aus dem Ausland nicht erreichbar.
- A hat per Kontaktformular informiert, dass sie längerfristig im Ausland ist und postalischen Schriftverkehr nicht bzw. nur unregelmäßig erhalten kann, den konkreten Betrag ihrer aktuellen Forderungen überweist.
- A hat einen letzten, ihr bekannten Betrag überwiesen.
- Eine Reaktion ist noch nicht erfolgt.
- A geht es weniger um das Geld, sondern eher um die
Löschung des Eintrags im Schuldnerverzeichnis.
Für Hinweise, was A konkret tun kann, wäre A sehr sehr dankbar!
Edit "Bürger": Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten. Fallbeschreibungen nur fiktiv. Beitrag musste entsprechend angepasst werden. Und Achtung: Hier im Forum geht es nicht primär um die Zahlung oder vom "Rundfunkbeitrag" unabhängige bzw. darüber hinausgehende allgemeine Rechtsfragen 
Der Auslandsaufenthalt ist für die hier gestellte Frage weitestgehend irrelevant. Daher musste der usprüngliche Betreff "Auslandsaufenthalt: Eintragungsanordnung -> Empfehlung" noch entsprechend angepasst werden. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.