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Autor Thema: Eintrag im Schuldnerverzeichnis > vorzeitige Löschung wo & wie beantragen?  (Gelesen 139 mal)

N
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich schildere so kurz wie möglich folgenden fiktiven Fall einer Person A:

- seit Anfang Mai dauerhaft beruflich im Ausland unterwegs
- hat keinen Empfangsbevollmächtigten
- Nun gab es wohl eine Eintragungsanordnung im Schuldnerverzeichnis, die wirksam wurde.
- A hat den Gerichtsvollzieher angerufen - er sei raus aus der Sache und A müsse sich direkt an den BR / Beitragsservice wenden.
- Die 01806er Nummer ist aus dem Ausland nicht erreichbar.
- A hat per Kontaktformular informiert, dass sie längerfristig im Ausland ist und postalischen Schriftverkehr nicht bzw. nur unregelmäßig erhalten kann, den konkreten Betrag ihrer aktuellen Forderungen überweist.
- A hat einen letzten, ihr bekannten Betrag überwiesen.
- Eine Reaktion ist noch nicht erfolgt.
- A geht es weniger um das Geld, sondern eher um die Löschung des Eintrags im Schuldnerverzeichnis.

Für Hinweise, was A konkret tun kann, wäre A sehr sehr dankbar!


Edit "Bürger": Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten. Fallbeschreibungen nur fiktiv. Beitrag musste entsprechend angepasst werden. Und Achtung: Hier im Forum geht es nicht primär um die Zahlung oder vom "Rundfunkbeitrag" unabhängige bzw. darüber hinausgehende allgemeine Rechtsfragen ;)
Der Auslandsaufenthalt ist für die hier gestellte Frage weitestgehend irrelevant. Daher musste der usprüngliche Betreff "Auslandsaufenthalt: Eintragungsanordnung -> Empfehlung" noch entsprechend angepasst werden. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 12:51 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.310
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Für die Löschung eines Eintrages im Schuldnerverzeichnis sind die Amtsgerichte/ Vollstreckungsgerichte zuständig, bitte hierzu selbst im Internet recherchieren.

Thema "Auslandsaufenthalt" ist hierfür zwar weniger relevant, wurde und wird aber ohnehin bereits im Forum diskutiert, bitte hierzu die Forum-Suche nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 12:54 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

N
  • Beiträge: 2
Person A geht es nicht um den Auslandsaufenthalt, sondern um die Löschung aus dem Verzeichnis.
Eine Freundin hat dort aus D angerufen - schroffer Hinweis auf 6 Wochen Bearbeitungszeit und dann aufgelegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 12:50 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 12.065
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dies ist eine nicht speziell auf das Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" beschränkte allgemeine Rechtsfrage bzgl. Vollstreckungen/ Eintragung im Schuldnerverzeichnis, die im Grunde auch nichts mit dem Auslandsaufenthalt zu tun hat und - wie weiter oben bereits geschrieben -
a) einerseits tlw. dennoch schon im Forum behandelt ist - siehe dazu Forum-Suche, andererseits aber
b) ausführlicher im Internet zu recherchieren wäre - siehe dazu u.a. web-Suche z.B. mit
"Löschung Eintragung Schuldnerverzeichnis"
https://www.google.com/search?q=l%C3%B6schung%20eintragung%20schuldnerverzeichnis

Für die Austragung bzw. Löschung dürfte demgemäß also nicht ARD-ZDF-GEZ "zuständig" sein, sondern das
Vollstreckungsportal der Länder
https://www.vollstreckungsportal.de

Vollstreckungsportal - Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/hilfe/vorzeitigeLoeschung.jsf
Zitat von: Vollstreckungsportal - Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
Wenn Sie bei der Suche zu Ihrer Person/Firma im gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis gefunden haben, können Sie diesen gemäß § 882e Abs. 3 ZPO auch vor Ablauf der dreijährigen Eintragungsfrist löschen lassen.

Laden Sie sich hierzu den Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis herunter und füllen Sie diesen aus.
Drucken Sie den Antrag im Anschluss aus und fügen Sie alle notwendigen Nachweise bei. Welche Nachweise Sie benötigen, ergibt sich aus dem Antrag.
Abschließend senden Sie den Antrag zusammen mit den Nachweisen auf dem Postweg an das jeweils zuständige Zentrale Vollstreckungsgericht Ihres Bundeslandes.

Für jede Eintragung im Schuldnerverzeichnis, die vorzeitig gelöscht werden soll, muss hierbei ein eigener Antrag gestellt werden.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Zentrale Vollstreckungsgericht. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bitte wählen Sie im folgenden Feld das für Sie zuständige Zentrale Vollstreckungsgericht (ZenVG) aus. Im Anschluss werden Sie auf die jeweilige Internetseite weitergeleitet. Der Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis steht Ihnen dort zum Download bereit.

Es wäre wohl - wie aus obigen Links hervorgehen sollte - am ehesten das Vollstreckungsportal der Länder bzw. das zuständige Zentrale Vollstreckungsgericht zu kontaktieren und dort mit den entsprechenden Nachweisen die Löschung der Eintragung zu beantragen.

Bei ARD-ZDF-GEZ wird man sich da aller Voraussicht nach nur die "Füße in den Bauch stehen" ;)

Dies alles war mit nicht mal zwei Minuten kurzer web-Suche herauszufinden...
...aber manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht ;) :angel:

Gutes Gelingen - und bitte dann wenigstens Bericht über das Vorgehen und den "Erfolg". Danke.


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