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Autor Thema: Individualbeschwerde / Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte  (Gelesen 199 mal)

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Individualbeschwerde im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Deutschland ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR). Der Sozialpakt ist in Deutschland unmittelbar geltendes Völkerrecht.

Text des Pakts (deutsche Originalfassung):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar2200-a-xxi-dbgbl-1569.pdf

Deutschland übermittelt regelmäßig Staatenberichte über die Umsetzung des Pakts, zuletzt den siebten Bericht (fällig 2023):
https://docs.un.org/en/E/C.12/DEU/7

Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (A/RES/63/117):
https://www.un.org/german/sites/default/files/2024-09/ar63117.pdf

Deutschland ist dem Fakultativprotokoll am 20. Juli 2023 beigetreten. Seit diesem Zeitpunkt können Einzelpersonen Individualbeschwerden beim Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen („Committee on Economic, Social and Cultural Rights“) einreichen.

Voraussetzungen für eine zulässige Individualbeschwerde sind:
  • Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs
  • Gleichzeitige Nichtvorlage bei einem anderen internationalen Gremium
Geschäftsordnung des Ausschusses:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICESCR/ICESCR_Geschaeftsordnung_Fakultativprotokoll_2012.pdf

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland:
Weiterführende Informationen:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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