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Autor Thema: Strafverteidiger Stevens - BR trennt sich von True-Crime-Podcaster  (Gelesen 134 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Quotenheischerei um jeden Preis... >:(

FAZ, 11.07.2025
Strafverteidiger Stevens
BR trennt sich von True-Crime-Podcaster
An der „Bayern 3 True Crime Live-Tour“ gab es viel Kritik. Jetzt trennt sich der BR von Alexander Stevens. Der Podcast „Bayern 3 True Crime“ geht ohne den Strafverteidiger weiter.
Von Anna-May Lohfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/br-beendet-zusammenarbeit-mit-alexander-stevens-in-bayern-3-true-crime-podcast-110586840.html
Zitat von: FAZ, 11.07.2025, Strafverteidiger Stevens - BR trennt sich von True-Crime-Podcaster
[...]

Keine Rücksicht auf Hinterbliebene

Die Live-Tour und der Podcast, [...], sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, hier werde im Plauderton über grausame Verbrechen berichtet. [...]

Angehörige mit massiver Kritik

„Bayern 3 True Crime“ gilt als eines der erfolgreichsten Podcast-Formate des Bayerischen Rundfunks, mit dem der Sender sich dem Trend, echte Verbrechen zum Unterhaltungsgegenstand zu machen, angeschlossen hat. True ­Crime-Stücke [...] beruhen auf wahren Geschichten. [...] Für Hinterbliebene bedeutet das, dass die Öffentlichkeit genau erfährt, wie sich Gewalttaten an ihren Vertrauten abgespielt haben.

[...] Die Angehörige eines Mordopfers äußerte massive Kritik an den Schilderungen der Gewalttat. [...]

Der Bayerische Rundfunk ist bei dieser Show Logo-Lizenzgeber. Der Vertrag läuft noch bis August 2026. Es habe zwar Gespräche über eine frühzeitige Beendigung des Vertrags gegeben, diese blieben aber ohne Ergebnis, [...]. [...]


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Vergleiche dazu u.a. auch
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2025, 20:58 von Bürger«
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