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Autor Thema: Bekanntmachungspflicht von Verw.-Vorschr./Ausführ.-Bestimm. mit Außenwirkung  (Gelesen 179 mal)

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  • Beiträge: 783
Mglw. relevant u.a. bzgl. "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug", KEF-Statut etc.:

BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 CN 2.03 -
https://www.bverwg.de/de/251104U5CN2.03.0
https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/251104U5CN2.03.0.pdf
Zitat von: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 CN 2.03 -
Leitsätze:

1. Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Außenwirkung gegenüber Dritten sind bekannt zu machen.

2. Für die Bekanntgabe ist eine selektive, erläuternde Wiedergabe des Inhalts der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend.
(wie Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 CN 1.03 )

URTEIL

[...]

In der Normenkontrollsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts [...] für Recht erkannt:

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Mai 2003 wird aufgehoben. Die Ausführungsbestimmungen der Antragsgegnerin in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung ihres Stadtrates vom 3. Juli 2002 über die Pauschalierung der Hilfe zum Lebensunterhalt ab dem 1. April 2002 werden für unwirksam erklärt.

[...]

Denn die Antragsgegnerin hat den Betroffenen den Text der Ausführungsbestimmungen selbst gerade nicht bekannt gegeben. Dem Rechtsstaatsprinzip ist aber nur dann Genüge getan, wenn der Betroffene unmittelbar Kenntnis von den Bestimmungen selbst nehmen kann. Nur dann kann er diese auf ihre Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit überprüfen und sich des Inhalts der durch sie für ihn begründeten Rechte und Pflichten vergewissern.

Fehlt bei Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten die rechtsstaatlich bzw. um effektiven Rechtsschutz willen gebotene Bekanntgabe, ist sie nicht wirksam geworden.

[...]

BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004 - 5 CN 2.03 -
https://www.bverwg.de/221204B5CN2.03.0
https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/221204B5CN2.03.0.pdf
Zitat von: BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004 - 5 CN 2.03 -
[...]
Das Urteil vom 25. November 2004 wird gemäß § 118 VwGO in seinem verkündeten Tenor dahin berichtigt, dass es statt "nichtig" "unwirksam" heißt (§ 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO).
[...]


Tangierende Threads bzgl. dieses Themas siehe u.a. unter
KEF Statut (ab 01.01.2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35868.0
Was ist eine "Verwaltungsvereinbarung"? Voraussetzungen/ Kriterien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26831.0
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17447.0
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (16.04.2018, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31911.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 01:10 von Bürger«

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Ist die Frage, ob sie im Sinne der Aussagen des BVerwG "bekanntgemacht" worden sind und, wenn "ja", wo dieses erfolgt ist? Wäre ja möglich, daß das in NRW im Sinne der Aussagen des BVerwG "bekanntgemacht" worden ist? Dieses hätte allerdings für alle anderen Bundesländer keinerlei Tragweite?

Querverweis:
BVerwG, 05.11.1965 - BVerwG VII C 119.64
Eine landesrechtliche Bestimmung ist nach Landesrecht zu beurteilen

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23914.0
Auszug aus Rn. 46 der Entscheidung
Das Landesrecht ist [...] auf das Gebiet des betreffenden Landes [...]beschränkt [...], soweit der Staatsvertrag und das *** Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag nicht etwas anderes ergeben.


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