Die Dokumente sind aus 2021?
Auf dem Dokument des Dt. Bundestages steht nur "20. Wahlperiode"; ein konkretes Publikations-Datum ist hier nicht zu lesen.
Und dann frage Dich mal, wieviele Zwangsvollstreckungsmaßnahmen es in Sachen "Rundfunkbeitrag" seither geben hat?
Und dann frage Dich mal weiter, welche Maßnahmen der Bund ergriffen hat, um die Mißachtung des Rechtsrahmens der EU incl. Unionsgrundrecht, wo es national zur Anwendung zu kommen hat, bundesweit wirksam zu unterbinden?
Die ÖRR-relevante Rechtsprechung des EuGH ist fast allesamt vor 2021 entstanden und im Forum tlw. thematisiert, ab 2021 sind noch DSGVO-betreffende Rechtssachen dazugekommen.
[Übersicht] EuGH-Entscheidungen (allgemein)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34997.msg227739.html#msg227739Ob es bindende Vorgaben des Bundes an die Länder und Gemeinden betreffs der Einhaltepflicht des EU-Rechts hat, bezweifle ich;
wenn es diese hat, darf sich jeder die Frage selber beantworten, welche Qualität der Rechtsstaat hat, wenn er entweder von Vollstreckungsmaßnahmen in Sachen Rundfunbkbeitrag seit 2021 selber betroffen wurde oder von Personen weiß, die davon betroffen sind.
Diesbezüglich relevante Rechtsprechung des EuGH hatte es nämlich schon Jahre vorher:
EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0EuGH C-719/18 - Einhaltung Art 11 Unionsgrundrecht ist Allgemeininteressehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36657.0EuGH C-516/17 - Nat. Behörde muß EU-Grundrecht einhaltenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34911.0EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässighttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtethttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0Nichts davon wurde gegenüber den von Vollstreckungsmaßnahmen in Sachen Rundfunkbeitrag betroffenen Bürger/-innen und u. U. auch Unternehmen je eingehalten.
Einfach deswegen, weil sowohl Art 10 EMRK als auch Art 11 Unionsgrundrecht, (jeweils zur Informations- und Meinungsfreiheit), Eingriffe durch Behörden verbieten und es damit nie zu einer wie auch immer gearteten Vollstreckungsmaßnahme in Sachen Rundfunkbeitrag hätte kommen dürfen.
Spätestens seit Oktober 2024 ist die Rechtslage noch etwas klarer
EuGH C-633/22 - Charta - Pressefreiheit steht über Vollstreckungsrechthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37772.0Selbstverständlich darf unterstellt werden, daß alle aus Art 11 Unionsgrundrecht abgeleiteten Grundrechte für aller Träger/-innen dieses Grundrechts die gleiche Tragweite hat; das Verbot des Eingriffes durch Behörden gilt für alle in Art 11 Unionsgrundrecht enthaltenen Grundrechte, da es im Wortlaut dieses Unionsgrundrechts nicht spezifiziert wurde.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;