A1. Dies soll nur der Sammlung des
Nachweises von eventuell nichtiger Anwaltsbevollmächtigung dienen.
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Es geht für neue Klageverfahren wohl nur noch um Bayern. In Berlin, Brandenburg und NRW ist nach viel Auseinandersetzung wohl keine neue Mandatierung mehr? So jedenfalls nach aktueller Meinungsbildung.
Aber in allen 3 Bundesländern geht es um Anwaltskosten für bisherige Verfahren.
A2. Für Richter gilt gedankenlos: Jeder darf sich durch Anwalt vertreten lassen,
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also werden Kosten der "Jurakollegen" nie abgelehnt. In der Juristenprofession mag es als ehrenrührig gelten, einem "virtuellen Studienkollegen" den Zugang zu Brot und Wasser zu stören? Sagen wir besser, zu 10.000 Euro Monatseinkommen?
In Februar, März 2025 konnte gerade die Unwirksamkeit der Anwaltsvollmacht in einer Sache wohl abschließend nachgewiesen waren. Konsequenzen:
- Anwaltskosten werden verweigert.
- Wie beeinflusst das Auftreten eines vollmachtlosen Vertreters die Wirksamkeit des Verfahrens?
- Selbst, wenn dieses schon vor Jahren abgeschlossen wurde?
A3. Nun also geht es um dreierlei:
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(1) Genauer Text der Vollmachten in den 3 Bundesländern. (Vermutlich ist dies relativ unwichtig.)
(2) Rechtsgrundlagen der Vollmacht (sofern nicht vom obersten Chef, dem Intendanten - unterzeichnet). Kann meist nur durch Klägeranträge im Verfahren eingefordert werden.)
(3) Wirksamkeit der Unterschrift? (Ist sie automatisiert?)
A4. Die Frage der Automatisierung der Unterschrift ist, was wir hier im Forum klären könnten.
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Gerade ist es ein Thema in den USA: Die Unterschriften von Ex-Präsident Biden für Begnadigungen vor seinem Abgang werden angefochten, weil durch einen "automatischen Pencil" erstellt, also eine Apparatur, die die Handbewegung nachvollzieht.
Näheres - rechtliche Argumente übertragbar - : 2025-03-17:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/usa-trump-autopen-unterschrift-tool-biden-begnadigungen-ungueltigIn Deutschland ist dahingegen eine noch problematischere Variante gängig, die Einfügung einer Bilddatei mit der Unterschrift in ein Dokument. Das ist es, was es für die 4 Bundesländer BY BE BR NW zu klären gilt und es geht nur durch unser Kooperation hier.
Wie wirksam ist eine Vollmacht, wenn der Vollmachtgeber gar nicht wusste, dass sein Mitarbeiter X davon Gebrauch machte im Fall Y?
A5. Wie kann man das klären?
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Ein Kläger kann die Vollmacht anfordern.
Sofern nicht vom obersten Chef (also Intendant) unterzeichnet, kann der Kläger anfordern:
- die volle Vollmachtenkette,
- ferner die Rechtsgrundlagen für diese (Sender-Satzung u.a.m.).
Man kann es auch für längst abgeschlossene Verfahren nachfordern, sofern weniger als 5 Jahre zurückliegend, mit dem Vorbringen, dass die Rechtmäßigkeit überprüft werden solle.
(Anders gesagt, aber so unhöflich ist man nicht, um das eventuelle Vorliegen von Strafbarkeit zu überprüfen.)
A6.
***Edit "Bürger": Entfernt, da themenfremd. A7. Dies ist ein reiner Arbeitsthread:
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Die auf Anfrage hin erhaltenen Vollmacht könnten hier eingebracht werden.
Eine Diskussion der Rechtsfragen soll hier nicht sein, weil ein sehr komplexer Themenkreis - ein "endloses" Thema. Allenfalls bis zu 10 Zeilen, z.B. Hinweis auf Rechtsprechung und Presseartikel hierüber.A8. Aber beim Einbringen des Originals bitte mit ein paar Regeln des guten Stils:
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- Der Anwaltsname sollte weitgehend überdeckt sein, ausgenommen die ersten etwa 2 Buchstaben des Namens.
Von der Anschrift darf nur der Ort sein. So kann ermittelt werden, inwieweit es immer der gleiche Anwalt ist.
Für ganz Bayern wohl seit 4++ Jahren immer der gleiche Anwalt. Darf ein Monopol dafür sein?
Für Berlin mindestens 2 verschiedene Kanzleien.
Für NRW noch ungeklärt, aber wohl verschiedene Kanzleien.
- Die Unterschrift sollte teilweise überdeckt sein, vielleicht immer die rechte Hälfte, um Missbrauchsgefahr zu vermeiden,
sollte aber teilweise sichtbar sein, beispielsweise immer die linke Hälfte, damit wir feststellen können, ob immer total identisch.
Die Namen der unterzeichnenden Personen, sofern Leitende der ARD-Anstalt:
Die Erkennbarkeit von Leitenden des öffentlichen Rechts, das ist gängig und muss nicht geschwärzt werden.
Bis auf etwa 2 Anfangsbuchstaben (Identifizierbarkeit im Unternehmen) höflicherweise abzudecken sind jedoch eventuelle ausführende Mitarbeiter (was bei Vollmachten aber kaum vorkommen dürfte).
Das höfliche Abdecken kann man ja machen, bevor man das erhaltene Papierblatt einscannt oder fotografiert.
A9. Schwerpunkt des aktuellen Interesses:
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Bayern und Berlin.
Dies Thema hat gewaltige Hebelwirkung und kann möglicherweise die Rundfunkabgabe-Vollstreckung eines Bundeslandes in Frage stellten. Maximal Wichtigissimo, so unwichtig das zunächst erscheint.
A10. Die Richter reagieren dann anscheinend und bisher im Sinn von:
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Erfolgreiche Anfechtung der Anwalts-Vollmacht, das ist uns noch nie vorgekommen.
Der Bürgerrechtler schreibt ihm gleich in die entsprechenden Anträge tröstliche Worte: "Alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor."