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Autor Thema: Unterschriftenanfechtung gegen Anwaltsbeauftragung?  (Gelesen 479 mal)

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A1. Dies soll nur der Sammlung des Nachweises von eventuell nichtiger Anwaltsbevollmächtigung dienen.
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Es geht für neue Klageverfahren wohl nur noch um Bayern. In Berlin, Brandenburg und NRW ist nach viel Auseinandersetzung wohl keine neue Mandatierung mehr? So jedenfalls nach aktueller Meinungsbildung.
Aber in allen 3 Bundesländern geht es um Anwaltskosten für bisherige Verfahren.


A2. Für Richter gilt gedankenlos: Jeder darf sich durch Anwalt vertreten lassen,
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also werden Kosten der "Jurakollegen" nie abgelehnt. In der Juristenprofession mag es als ehrenrührig gelten, einem "virtuellen Studienkollegen" den Zugang zu Brot und Wasser zu stören? Sagen wir besser, zu 10.000 Euro Monatseinkommen?

In Februar, März 2025 konnte gerade die Unwirksamkeit der Anwaltsvollmacht in einer Sache wohl abschließend nachgewiesen waren. Konsequenzen:
- Anwaltskosten werden verweigert.
- Wie beeinflusst das Auftreten eines vollmachtlosen Vertreters die Wirksamkeit des Verfahrens?
- Selbst, wenn dieses schon vor Jahren abgeschlossen wurde?


A3. Nun also geht es um dreierlei:
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(1) Genauer Text der Vollmachten in den 3 Bundesländern. (Vermutlich ist dies relativ unwichtig.)
(2) Rechtsgrundlagen der Vollmacht (sofern nicht vom obersten Chef, dem Intendanten - unterzeichnet). Kann meist nur durch Klägeranträge im Verfahren eingefordert werden.)
(3) Wirksamkeit der Unterschrift? (Ist sie automatisiert?)


A4. Die Frage der Automatisierung der Unterschrift ist, was wir hier im Forum klären könnten.
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Gerade ist es ein Thema in den USA: Die Unterschriften von Ex-Präsident Biden für Begnadigungen vor seinem Abgang werden angefochten, weil durch einen "automatischen Pencil" erstellt, also eine Apparatur, die die Handbewegung nachvollzieht.
Näheres - rechtliche Argumente übertragbar - : 2025-03-17:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/usa-trump-autopen-unterschrift-tool-biden-begnadigungen-ungueltig

In Deutschland ist dahingegen eine noch problematischere Variante gängig, die Einfügung einer Bilddatei mit der Unterschrift in ein Dokument. Das ist es, was es für die 4 Bundesländer BY BE BR NW zu klären gilt und es geht nur durch unser Kooperation hier.
Wie wirksam ist eine Vollmacht, wenn der Vollmachtgeber gar nicht wusste, dass sein Mitarbeiter X davon Gebrauch machte im Fall Y?


A5. Wie kann man das klären?
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Ein Kläger kann die Vollmacht anfordern.

Sofern nicht vom obersten Chef (also Intendant) unterzeichnet, kann der Kläger anfordern:
- die volle Vollmachtenkette,
- ferner die Rechtsgrundlagen für diese (Sender-Satzung u.a.m.). 

Man kann es auch für längst abgeschlossene Verfahren nachfordern, sofern weniger als 5 Jahre zurückliegend, mit dem Vorbringen, dass die Rechtmäßigkeit überprüft werden solle.
(Anders gesagt, aber so unhöflich ist man nicht, um das eventuelle Vorliegen von Strafbarkeit zu überprüfen.)


A6. ***Edit "Bürger": Entfernt, da themenfremd.


A7. Dies ist ein  reiner Arbeitsthread:
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Die auf Anfrage hin erhaltenen Vollmacht könnten hier eingebracht werden.

Eine Diskussion der Rechtsfragen soll hier nicht sein, weil ein sehr komplexer Themenkreis - ein "endloses" Thema. Allenfalls bis zu 10 Zeilen, z.B. Hinweis auf Rechtsprechung und Presseartikel hierüber.



A8. Aber beim Einbringen des Originals bitte mit ein paar Regeln des guten Stils: 
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- Der Anwaltsname sollte weitgehend überdeckt sein, ausgenommen die ersten etwa 2 Buchstaben des Namens.
Von der Anschrift darf nur der Ort sein. So kann ermittelt werden, inwieweit es immer der gleiche Anwalt ist.
Für ganz Bayern wohl seit 4++ Jahren immer der gleiche Anwalt. Darf ein Monopol dafür sein?
Für Berlin mindestens 2 verschiedene Kanzleien.
Für NRW noch ungeklärt, aber wohl verschiedene Kanzleien.
 
- Die Unterschrift sollte teilweise überdeckt sein, vielleicht immer die rechte Hälfte, um Missbrauchsgefahr zu vermeiden,
sollte aber teilweise sichtbar sein, beispielsweise immer die linke Hälfte, damit wir  feststellen können, ob immer total identisch.

Die Namen der unterzeichnenden Personen, sofern Leitende der ARD-Anstalt:
Die Erkennbarkeit von Leitenden des öffentlichen Rechts, das ist gängig und muss nicht geschwärzt werden.
Bis auf etwa 2 Anfangsbuchstaben (Identifizierbarkeit im Unternehmen) höflicherweise abzudecken sind jedoch eventuelle ausführende Mitarbeiter (was bei Vollmachten aber kaum vorkommen dürfte).

Das höfliche Abdecken kann man ja machen, bevor man das erhaltene Papierblatt einscannt oder fotografiert.


A9. Schwerpunkt des aktuellen Interesses:
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Bayern und Berlin.
Dies Thema hat gewaltige Hebelwirkung und kann möglicherweise die Rundfunkabgabe-Vollstreckung eines Bundeslandes in Frage stellten. Maximal Wichtigissimo, so unwichtig das zunächst erscheint.


A10. Die Richter reagieren dann anscheinend und bisher im Sinn von:
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Erfolgreiche Anfechtung der Anwalts-Vollmacht, das ist uns noch nie vorgekommen.
Der Bürgerrechtler schreibt ihm gleich in die entsprechenden Anträge tröstliche Worte: "Alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2025, 22:54 von Bürger«
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Wie wirksam ist eine Vollmacht, wenn der Vollmachtgeber gar nicht wusste, dass sein Mitarbeiter X davon Gebrauch machte im Fall Y?
Solch eine ähnliche Frage hatte der Bundesfinanzhof zu klären - siehe u.a. unter

BFH, Beschluss vom 21. Februar 2025, XI B 53/24
Einreichung der Klageschrift; Anforderung an die Wirksamkeit bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur; Revisionszulassung bei Mehrfachbegründung
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202550025/
Zitat von: BFH, Beschluss vom 21. Februar 2025, XI B 53/24
2. NV: Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Postfach versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende (und damit verantwortende) Person mit der tatsächlich versendenden Person übereinstimmt.

Ok, ganz passt es nicht, aber das Passende lässt sich daraus vielleicht ableiten?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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 @pinguin : Ja, danke, wird verwertet.
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Es interessieren Entscheide der obersten Gerichte, bei denen es zu Verwerfung von Vollmacht oder Unterschrift kam, weil zu grenzwertig.
Übrigens, halb OFF TOPIC, aber wichtig: Wie auch "normale" Bürger bei Gerichten "elektronisch" einreichen können, Unterschrift ist wirksam, das ist für Bayern bereits gelöst und in dieser Woche in Anwendung. Für die anderen Bundesländer sind Lösungen noch zu ermitteln.


Das Sonderthema der "auomatischen Bescheide"
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für Rundfunkgabe ist dahingehend nicht wichtig: Das ist viel im Forum behandelt, das ist alles bereits beiläufig in die Musterschriftsätze integriert, aber hilft wenig: Richter wollen nicht erlauben, das "Schlitzohren" sich einer vom Gesetzgeber gewollten Abgabe mit reinen Tricks entziehen. Da wird dann seitenlang juristisch herumdoziert - Textbaustein-Pseudojura - , bis am Ende augespuckt wird, das sei "alles noch irgendwie in Ordnung", was die Juristenkollegen bei den 9 ARD-Anstalten und die Kölner "GEZ" so produzieren.

Das ist anders bei Vollmachten und Unterschriften.
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Wenn man dafür Nichtigkeit nachweisen kann, hat man möglicherweise gesiegt. An diesem Brett wird also gerade gehobelt und teils bereits mit Finder-Erfolg.


Vollmachten-Beispiele hier im Thread einbringen?
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Geht auch per PM, dann muss nichts abgedeckt / geschwärzt werden. Aber die Mitteilung für alle im öffentlichen Teil des Forums ist immer zu privilegieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. März 2025, 22:57 von Bürger«
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Der Thread hätte besser betitelt werden sollen:
Gegen Anwaltskosten: Welche Abwehrmittel? Einwendungen?

Aber da das gerade ganz aktuell ausgestritten wird, hat sich überhaupt erst im Lauf des März ergeben, welche Anfechtungsoptionen in Betracht kommen und also interessieren:

(1) Die allgemeine Rechtslage gegen solche Kosten.
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Die ist gut erarbeitet und in die SChriftsätze eingearbeitet und verbietet im Prinzip diese Kostenerzeugung seitens der ARD-Anstalten für die Kläger. Nur ist das übliche Problem, genau das ist ja das Skandalöse, dass die ARD-Verantwortlichen und ARD-Juristen ein "nicht-optimales Verhältnis zu Recht und Gerechtigkeit" haben:
Sie versuchen es trotzdem, so lange man ihnen nicht mit Großaktion das Spiel verdirbt.


(2) Also wird nun durch Kläger die Vollmachtenkette analysiert
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und das Regelnwerk der einzelnen ARD-Anstalten für Vollmachts-Wirkungsbreite. Das ist seit Februar 2025 für 1 Anstalt anhängig: Die Anwälte handelten wohl jahrelang ohne wirksame Vollmacht, "vollmachtlose Vertreter", also nichtig? Und die Richter haben diese Kostenrechnungen wohl jahrelang als richtig abgehakt und dem Anwalt Vollstreckungsermächtigung verliehen? Alles nichtig? Alles zurückzuzahlen? Durch wen - durch die ARD-Anstalt oder den RA?

Dazu muss man den Wortlaut der Vollmachten sehen, verschiedene vergleichen, und dann die Schwachstellen ermitteln. So erklärt sich dieser Such-Thread.


(3) Die Wirksamkeit der eigentlichen Unterschrift,
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diese Fragwürdigkeit kam ganz neu, als erkennbar wurde, dass bei den Unterschriften der Vollmachten vielleicht mit einer Bilddatei-Einfügung gearbeitet wurde. Dies Verfahren als solches ist anfechtbar.

Obendrein ist es faktische Untervollmachten-Ermächtigung. Wenn diese im Regelnwerk nicht zulässig ist, so sind alle diese Vollmachten anfechtbar. - Gewöhnlich NICHT zulässig, das ist dann das Überraschung-Ei für die heile Juristenwelt, wo wir "einfaches Volk" nur ein staatlich leider verordneter Störfaktor der Rechts-Deduzier-Elite sind?


Ohne wirksame Vollmacht - keine gerichtliche Zulassung der Kostenrechnung?
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Da hat man seine Rechtslogik ohne den Wirt gemacht, die ungeschriebenen Ehrenregeln des Juristenstandes. Richter werden die Rechnung vielleicht trotzdem anerkennen (das ist rechtlich ja nötig), um einen Auch-Juristen nicht in die Hungersnot zu senden. Das Juristen-Gewissen ist beruhigt: Der Bürger kann ja durch Rechtsmittel bis zum Obersten Gericht sein Recht erkämpfen.
Also als ob ein vollmachtloser Anwalt nicht schon schlimm genug ist, obendrein muss man auch noch gegen die Kosten für Nichtiges kämpfen - findet gerade statt irgendwo.


Damit ist aufgezeigt, was dieser Thread inzwischen bedeutet:
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Waffensammlung gegen 2 Reste des Themas:
(1) Kosten für Alt-Mandate der Rechtsanwälte in NRW und Berlin-Brandenburg. Dort werden neue nach viel Streit wohl gar nicht erst versucht.
(2) In Bayern aber besonders heftig, dort werden Kläger immer noch durch die Anwaltstechnik an Wahrnehmung des grundrechtgleichen Rechts des Rechtlichen Gehörs gehindert. (Verfahren dagegen auch dort gerade anhängig.)


Zu allen Aspekten kann Konstruktives hier beigetragen werden.
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Nur eben vorzugsweise kurz und strukturiert, nicht episches Ausbreiten von Meinungen, wie böse diese ARD-usw.-Welt ist. Das wissen wir ja? Das ist wie es ist?
Das ARD-Unrecht in seinem Lauf, das hält weder Ochs noch Esel auf? - Pech gehabt, wir Streiter sind weder Ochs noch Esel. Wir haben über die Jahre gelernt, unsere Waffen sind scharf geworden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2025, 11:20 von pjotre«
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