Viele nutzen die Gunst der Stunde, um ihre (natürlich nicht mehr existierende) Geräte abzumelden. Damit erreichen sie folgendes: Zunächst sparen Sie den Monat Dezember ein, mit der Abmeldung sind sie gleichzeitig aus dem System raus und sie können dasselbe Einschreiben nutzen um eine mögliche Einzugsermächtigung bzw. Abbuchungsermächtigung zu widerrufen. Also drei Fliegen mit einer Klappe.
Aber der Ärger geht noch ein Stück weiter: Man sollte auf jeden Fall einen detaillierten Kontoauszug aller Bewegungen anfordern. Nach geltendem Datenschutzgesetz hat man das Recht auf Auskunft über alle von der GEZ gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen (Herkunft der Daten, mögliche Empfänger und Zweck der Speicherung), was wir natürlich mit dem gleichen Einschreiben tun. Schließlich, da durch die Abmeldung das Teilnehmerverhältnis erlischt, sollte man von seinem Recht Gebrauch machen, die Löschung aller persönlichen Daten anzufordern. Das wird auch erledigt.
Das macht der GEZ Jesus-Arbeit, man ist aus dem System und die müssen einen neu ermitteln und anlegen. Durch die Einsparung im Dezember bekommt man die Kosten für das Einschreiben wieder rein. Eine sehr vernünftige Lösung, wie ich denke.