Bezüglich des Gesprächs zwischen Elon Musk und Alice Weidel (AfD) auf der Plattform X...
Marc Friedrich, 09.01.2025 [Video ~1h20m]
Das Interview des Jahres: Elon Musk & Alice Weidel über die Zukunft Deutschlands (Deutscher Stream)https://www.youtube.com/watch?v=bY-KmcP64hE...hier ein
Sammel-Thread zu entsprechenden Verlautbarungen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks Deutschlands:
rbb Inforadio, 09.01.2025
InterviewExperte: Musks Einmischung in den Wahlkampf problematisch Elon Musk trifft sich am Donnerstag mit AfD-Chefin Alice Weidel zum Gespräch auf seiner Plattform "X". Politologe Benjamin Höhne sagt, der Partei komme das für ihre Normalisierungsstrategie entgegen.https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2025/01/09/musk-trifft-weidel--der--x--chef-und-die-afd.html
Aufmerksamkeit werde das Gespräch auf "X" sowohl Tech-Milliardär Elon Musk als auch der AfD und Parteichefin Alice Weidel auf jeden Fall geben. Davon ist Politikwissenschaftler Benjamin Höhne von der TU Chemnitz überzeugt. Er rechne aber nicht damit, dass es dadurch mehr Zuspruch für die Partei geben werde. "Es wird eher die Position der AfD ein Stück weit mehr legitimieren. Das passt ganz gut rein in ihren Normalisierungskurs."
[...]
Höhne: Musk findet Möglichkeiten für AfD-Spenden
BR24, 08.01.2025
Warum sich Elon Musk in die deutsche Politik einmischtOlaf Scholz, ein "inkompetenter Trottel", Robert Habeck ein "Landesverräter" und Frank-Walter Steinmeier, ein "antidemokratischer Tyrann": Tech-Milliardär Elon Musk arbeitet sich seit Monaten an Deutschland ab und macht Werbung für die AfD. Warum?von Jasper Ruppert
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/warum-sich-elon-musk-in-die-deutsche-politik-einmischt,UZDFYRO
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
Die Sammlung soll in Hinblick auf den
"beitragsrechtfertigenden Vorteil" sowie auf die
"Auftragserfüllung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgen.
Vergleiche dazu u.a.
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programmhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0sowie u.a. auch
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0[/i][/size][/color]
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
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Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
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(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]
Edit "Bürger": Danke für Darlegung des Bezugs zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag".
Es wurden noch ein paar Anpassungen/ Ergänzungen vorgenommen.
@alle: Eine inhaltliche Diskussion des Gesprächs selbst soll hier nicht erfolgen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.