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Autor Thema: Ist Vordatierung mit hoher Relevanz durch ARD-Juristen eine Straftat?  (Gelesen 183 mal)

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Wie so oft, besteht auch beim VG "VGX" eine unheilige Allianz,. den Juristen der Anstalt "RUNDX" das Widersprechen und Begründen zu erlassen.

Anscheinend sendet dann Richter "RICX" eine Eiltmitteilung, wenn er ausnahmsweie auf Bearbeitung bestehen muss.

Anfang 2024 hatten die Beteiligten Pech gehabt?
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Als der Bürgerrechtler  etwas nach Mitternacht 1 Tag vor Termin die Klage zurückzog wegen "Vermeidung von absehbarer - schuldfreien - aber objektiven - Richter-Straftat der Rechtsbeugung", war bis dahin noch nichts vom RUNDX in der Akte.
Darauf wurde in den Stunden nach Rücknahme im Supertempo vom RUNDX eine ziemlich bealiebige vielseitige Klagestellungnahme produziert, so dass durch das gleiche Kalnderdatum der Anschein der Pflichtwahrung gewahrt blieb.   

Abenteuerlich aber Anfang 2025:  (Termin Mitte Januar 2025)
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Es wird erst am 9. Januar 2025 der elektronischen Akte zugordnet und dem Bürgerrechtler übermittelt, was der RUNDX dem VGX am 10. Dezember 2024 zur Akte gegeben hatte. Aha.

Der Kläger hatte seine Dezember-Eingabe dick in rot markiert mit Datum 8. und 9. Dezember eingereicht, auf die der RUNDX also am 10. Dezember antwortet, so weit ein Bezug in etwa ablesbar ist.

Und nun wird es spannend: Die Klägereingabe war aber wegen Reise des Kläger erst am 19. an das VGX verschickt worden (ersichtlich  damals in kleiner Schrift der Kopfziele).

Wie konnte der RUNDX am 10. Dezember auf das noch gar nicht bekannte Klägerschreiben vom 19. Dezember antworten? (Vorausgesetzt, dass man Bezug inhaltlich belegen kann).
Wir wissen, die ARD-Anstatten sind helle und genial, nun aber auch noch hellsehen? Unsere Hochachtung steigt ins Bodenlose.


Das sieht also nach Rückdatierung aus (wenn auch einstweilen ohne volle Beweiskraft)
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Nachdem der Kläger etwa 7. Januar 2025 in mehreren Seiten die erkennbaren Misstände und die VGX.Ermächtigung der Nichtbearbeitung für den RUNDX. angeklagt hatte,

kommt also am 9. Januar die Mittelung des Gerichts,
wonach alles in Ordnung sei für den RUNDX,
das Gericht einfach 1 Monat die Weiterleitung versäumt habe,
dass aber die verbleibenden 2 Werktage bis vor dem Termin
dem Kläger für eine Stellungnahme gegen den RUNDX zu genügen hätten

Danke, Justiz! Der RUNDX darf 10++ Monate brauchen bis zur Bearbeitung, dem Bürger müssen die 2 Tage Restspanne genügen. Und wehe, er protestiert, dann werden dem Bürger mal eben die Gerichtskosten von 5.000 Euro Gegenstandswert in die Akte gebuttert. Ordnung muss sein. Keine Gnade für den, der die Allmächtigen angreift.



Nun, was wir hier im Forum nach Möglichkeit klären sollten:

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a) Wie ist Vordatierung bei digitalen Akten überhaupt möglich? Das dürfte nicht ankickbar sein...
b) Ist es Straftat? Vermutlich müssen die Sicherheitssperren des gerichtlichen Systems ausgehebelt werden. Das hießealso, ein amtliches IT-System hacken?
c) IT-Delikt? - Ferner Delikt der Urkundenfälschung?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2025, 14:07 von pjotre«
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Gesetzt den Fall:

Dass der ARD-Jurist seinem lieben Richter am 8. Januar einen Schrifsatz "elektronisch"  schickte, datiert auf den 10. Dezember 2024.

Am 9. Januar 2025 teilt das Gericht aber ausdrücklich mit:
  Eingang im elektronischen Postfach: 10. Dezember 2024

Wenn es manipuliert wurde am 8. Januar 2025, wie kann man das machen beim System?
Entweder es ist Straftat?
Oder wenn das System eszulässt, es wäre nicht gut genug?

Hat das System vielleicht eine Notlösung in diesem Sinn?
Oder haben die IT-Leute von RUNDX eine Kompetenz für derartiges Tricksen?

Dies Thema ist nicht übermäßig wichtig. Es wäre nur schön, da klarer zu sehen.



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