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Autor Thema: Rechnungshof Brandenburg: Geldverschwend. & fehl. Staatsferne d. rbb-Gremien  (Gelesen 304 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
apollo-news, 10.12.2024
Brandenburg
Rechnungshof wirft rbb-Gremien Geldverschwendung und fehlende Staatsferne vor
Der Brandenburger Landesrechnungshof hat seinen Bericht zu den Überwachungsgremien des rbb veröffentlicht. Darin wirft er dem Sender mangelnde Staatsferne und Gebührenverschwendung vor.
von Willi Weißfuß
https://apollo-news.net/rechnungshof-wirft-rbb-geldverschwendung-und-fehlende-staatsferne-vor
Zitat von: apollo-news, 10.12.2024, Brandenburg - Rechnungshof wirft rbb-Gremien Geldverschwendung und fehlende Staatsferne vor
[...] Da eine entsendungsberechtigte Stelle [...] auf die Entsendung in den Rundfunkrat verzichtet hat, betrug der Anteil der staatsnahen Mitglieder mit 34,5 Prozent mehr als ein Drittel.

Nicht nur im Rundfunkrat selbst [...] mangelnde Staatsferne [...]. Seit der Neukonstituierung des Gremiums 2019 bis zum August 2020 hat der Haushalts- und Finanzausschuss die Drittelgrenze nicht beachtet und zu viele staatsnahe Mitglieder in dieses Gremium entsandt. [...]

Teure Gremiumsitzungen in externen Räumen

[...] Zwischen 2017 und 2022 gaben die Überwachungsgremien insgesamt 46.947,36 Euro für die Anmietung externer Räume inklusive Busshuttle, Technik und Parkplätzen für ihre Sitzungen aus, obwohl der rbb selbst über Tagungsräume verfügt. [...]

Bei den Kosten für die Bewirtung stellte der Landesrechnungshof überdies einige Ungereimtheiten und zu hohe Gebührengeldausgaben fest. [...]

Der Landesrechnungshof erwartet [...] verweist auf die Verpflegungskosten an Hochschulen. Dort ist die „Verpflegung bei Gremiensitzungen in der Regel auf kalte und heiße Erfrischungsgetränke sowie Kleinigkeiten zum Verzehr (z. B. Gebäck, Obst)“ beschränkt. Die Höchstgrenze [...] liegt bei 4 bis 15 Euro pro Person. [...]

Landesrechnungshof Brandenburg, 09.12.2024
Pressemitteilung
Prüfung der Überwachungsgremien des rbb
https://www.lrh-brandenburg.de/Presse/Pressemitteilungen/115608.html&topLink=115608
Zitat von: Landesrechnungshof Brandenburg, 09.12.2024, Pressemitteilung - Prüfung der Überwachungsgremien des rbb
Der Landesrechnungshof Brandenburg hat die Arbeit der Überwachungsgremien des rbb einer breit angelegten Prüfung unterzogen. Diese war Teil einer zwischen den Rechnungshöfen von Berlin und Brandenburg abgestimmten Prüfung verschiedener Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung des rbb.
[...]

Landesrechnungshof Brandenburg, 09.12.2024
Pressemitteilung Nr. 9/2024 vom 9. Dezember 2024
Prüfung der Überwachungsgremien des rbb
Der Landesrechnungshof Brandenburg veröffentlicht heute nach § 37 Medienstaatsvertrag den Abschließenden Bericht über den ersten Teil seiner Prüfung der Besetzung und Arbeitsweise der Überwachungsgremien des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).
https://www.lrh-brandenburg.de/media_fast/250/LRH%20Pressemitteilung%209%202024_Pr%C3%BCfung%20der%20%C3%9Cberwachungsgremien%20des%20rbb.4887435.pdf  (PDF, 3 Seiten, ~110kB)
Zitat von: Landesrechnungshof Brandenburg, 09.12.2024, Pressemitteilung Nr. 9/2024 - Prüfung der Überwachungsgremien des rbb
Der Landesrechnungshof Brandenburg hat die Arbeit der Überwachungsgremien des rbb einer breit angelegten Prüfung unterzogen. Diese war Teil einer zwischen den Rechnungshöfen von Berlin und Brandenburg abgestimmten Prüfung verschiedener Aspekte der Haushaltsund Wirtschaftsführung des rbb.

Präsident Harald Kümmel: „Die Überwachungsgremien des rbb trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Diese ergibt sich einerseits aus der hohen gesellschaftlichen Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Andererseits wachen die Gremienmitglieder darüber, dass die dem rbb von den Rundfunkbeitragszahlern anvertrauten Mittel ordnungsgemäß, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden, wie es das Gesetz vorschreibt. Ich bin davon überzeugt, dass der Landesrechnungshof mit seiner Beratung zur Novellierung des rbb-Staatsvertrages und mit seinen praktischen Empfehlungen aus der Prüfung zu einem hohen Standard der künftigen Gremienarbeit im rbb beiträgt. Ich bin zuversichtlich, dass vor allem der Verwaltungsrat seine bedeutende Kontrollfunktion erkennen und wahrnehmen wird.“

Der Bericht fasst die wichtigsten Ergebnisse des ersten Teils der Prüfung der Besetzung und Arbeitsweise des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats in den Jahren 2017 bis 2022 zusammen. Dieser kann auf der Webseite des Landesrechnungshofs www.lrh-brandenburg.de
unter der Rubrik „Neueste Berichte“ abgerufen werden.

Kurzfassung wesentlicher Feststellungen:

Ungeeignete staatsvertragliche Vorgaben

Dem im Betrachtungszeitraum geltenden rbb-Staatsvertrag mangelte es an geeigneten Regeln hinsichtlich der Besetzung, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Überwachungsgremien. Der Landesrechnungshof gab den Staatsvertragsgebern im Jahr 2023 hierzu zahlreiche Empfehlungen, die sich im novellierten rbb-Staatsvertrag wiederfinden.

Langjährige Amtsdauern

Der rbb war vor der Novellierung des Staatsvertrags die einzige deutsche Rundfunkanstalt, bei der die Amtsdauer in den Überwachungsgremien nicht gesetzlich begrenzt war. Einzelne Gremienmitglieder amtierten durchgehend über 20 Jahre. Lange Amtsdauern waren insbesondere beim Verwaltungsrat zu verzeichnen, was der gebotenen kritischen Distanz bei der Aufsicht entgegenwirken konnte.

Mangelnde Sitzungspräsenz

Die für den Rundfunkrat festgestellte durchschnittliche Fehlquote bei den Sitzungen von mehr als einem Fünftel im Vorkrisenzeitraum widersprach der für das Amt erforderlichen Sorgfalt. Der achtköpfige Verwaltungsrat war hier bei lediglich 40 % seiner Sitzungen vollständig versammelt.

Unzureichende Sitzungsfrequenz beim Verwaltungsrat

Vor der Krise des rbb Mitte 2022 hielt der Verwaltungsrat die staatsvertragliche Vorgabe, mindestens alle zwei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammentreten, bei einem Drittel seiner Sitzungen nicht ein. Zudem trat er in diesen betrachteten fünfeinhalb Jahren insgesamt nur für 85 Stunden zusammen, was angesichts seines komplexen und finanziell bedeutenden Überwachungsfeldes zu wenig war. So behandelte er bei einer Sitzung innerhalb von weniger als zwei Stunden 15 Tagesordnungspunkte und genehmigte hierbei auch verschiedene Verträge und Investitionsmaßnahmen im Umfang von 23 Mio. Euro.

Ausgaben für Gremiensitzungen verstießen gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Die Durchführung von Sitzungen sowohl des Rundfunkrates als auch des Verwaltungsrates verstieß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dies betrifft sowohl die Wahl der Sitzungsorte als auch den Bewirtungsumfang. Der rbb wandte von 2017 bis 2022 für externe Anmietungen in z. B. Hotels und Clubs rund 47.000 Euro auf. Dies wäre angesichts der im rbb verfügbaren Konferenzräume im Wesentlichen vermeidbar gewesen. Die Bewirtungskosten der untersuchten Gremiensitzungen beliefen sich auf 108.700 Euro.

Problematischer Einfluss der rbb-Verwaltungsdirektion auf die Jahresabschlussprüfung

Der umfassende Einfluss der rbb-Verwaltungsdirektion auf die Jahresabschlussprüfung beim rbb war zu beanstanden. Sie war in nahezu sämtlichen Phasen der Jahresabschlussprüfung Herrin des Verfahrens und traf die verfahrensleitenden Entscheidungen. Der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers von der von ihm zu prüfenden Geschäftsleitung war dies abträglich. Der Verwaltungsrat hat seine wichtige Funktion bei der Jahresabschlussprüfung nicht erkannt und nicht erfüllt. Zudem schnitt er sich durch seine mangelnde Präsenz selbst von ggf. überwachungsrelevanten Erkenntnissen des Abschlussprüfers ab.

Problematisches Berichterstatterprinzip im Verwaltungsrat

Der Landesrechnungshof bezweifelt, dass sich unter dem praktizierten Berichterstatterprinzip alle Verwaltungsratsmitglieder angesichts oft sehr kurzer Ladungs- und Vorlagefristen vor der Sitzung selbst ausführlich mit Vorlagen des rbb befasst haben. Problematisch war hier auch die starke Verlagerung von beschlussrelevantem Hintergrundwissen auf jeweils nur eine Person – welche teilweise nicht einmal in der beschlussfassenden Verwaltungsratssitzung anwesend war.

Staatsferne des Rundfunkrats

Für die Wahrung der Vielfalt und Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist eine Begrenzung staatlicher und staatsnaher Einflüsse in den Aufsichtsgremien unerlässlich. Laut Bundesverfassungsgericht darf der Anteil staatlicher oder staatsnaher Personen maximal ein Drittel der Mitglieder eines Gremiums betragen. Im rbb-Rundfunkrat wurde diese Grenze jedoch in der abgelaufenen Amtsperiode aufgrund des Besetzungsverzichts einer staatsfernen entsendenden Stelle überschritten. Im Sinne der Staatsferne wäre es zudem wünschenswert gewesen, wenn die Landesparlamente auf die Entsendung von Abgeordneten in den Rundfunkrat verzichtet hätten.

Hintergrund
Der rbb ist eine gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Er finanziert sich vorrangig aus Rundfunkbeiträgen, die durch die Beitragszahler aufgebracht werden müssen. Im Betrachtungszeitraum dieser Prüfung standen dem rbb jahresdurchschnittlich 420 Millionen Euro aus Rundfunkbeiträgen zur Verfügung.

Die Berichterstattung über Prüfungen des rbb richtet sich nach § 37 Medienstaatsvertrag. Demnach leitet der Landesrechnungshof seine Prüfungsmitteilung dem rbb und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu. Hieraus und aus den dazu eingegangenen Stellungnahmen der rbb-Gremien und der Intendantin fertigte er den vorliegenden Abschließenden Bericht über das Ergebnis der Prüfung aus. Dieser war den Parlamenten und den Regierungen in Berlin und Brandenburg sowie der KEF mitzuteilen und anschließend durch den Landesrechnungshof zu veröffentlichen.

Landesrechnungshof Brandenburg
Pressestelle
Eileen Hoffmann
0331/866-8591
presse@lrh.brandenburg.de

Landesrechnungshof Brandenburg
Abschließender Bericht nach § 37 Satz 3 Medienstaatsvertrag über die Prüfung der
Besetzung und Arbeitsweise der Überwachungsgremien des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
(PDF, 89 Seiten, ~1,7MB))
https://www.lrh-brandenburg.de/media_fast/250/Abschlie%C3%9Fender%20Bericht%20rbb-Gremien%20Teil%201_Landesrechnungshof%20Brandenburg.pdf


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