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Autor Thema: Festsetzungsbescheid und Mahnung nach 4 Jahren Pause --> Wie reagieren?  (Gelesen 407 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

hier der Fall einer fiktiven Person P. Der erste Teil ist nur der Vollständigkeit halber erwähnt, ist jedoch nicht relevant, weil P nach Vollstreckungsankündigung der "Finanzverwaltung Abt. Stadtkasse" dann gezahlt hat.

Teil 1 (wegen Vollständigkeit)

  • Es ist möglich, dass P vom 01.08.2018 bis bis 30.06.2020 wegen Studium in einer 4er WG in Hessen gewohnt hat. Dort haben leider alle außer P Bafög bezogen und waren beitragsbefreit. P wurde daher nach mehrmaligen Hinweisschreiben ohne Reaktion seinerseits zwangsangemeldet.
  • In 2019 hat P mehrere Festsetzungsbescheide erhalten, diesen hat P widersprochen. Ob immer Widerspruchsbescheide kamen, weiß P nicht mehr. Am 18.06.2019 kam eine "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung", danach weitere Festsetzungsbescheide.
  • Am 26.11.2019 kam möglicherweise eine "Letzte Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsankündigung" von der Stadt. Daraufhin hat P (damals noch Student) die Forderung bezahlt, da er mit anderen Dingen beschäftigt war und sich nicht tiefer in die Materie einarbeiten wollte.

Teil 2

  • P wurde danach am 04.04.2020 wieder freundlich auf noch offene Beiträge hingewiesen (Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge"). Dies hat P ignoriert.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass P sich zum 01.07.2020 wegen Umzug in eine Wohnung in eine andere Stadt / anderes Bundesland (Rheinland-Pfalz) regulär beim Amt umgemeldet hat.
  • An die alte (!) Adresse kamen jedoch noch Festsetzungsbescheide. Die ehemaligen Mitbewohner haben ihm diese digital zukommen lassen. Gegen diese hat P jedes Mal fristgerecht widersprochen (mit Absenderadresse der alten Wohnung).
  • Einzig gegen einen Festsetzungsbescheid vom 02.11.2020 hatte P nicht widersprochen, da er gerade in einem neuen Job angefangen hatte und aus seiner Sicht wichtigeres zu tun hatte. Dieser Bescheid hat jedoch nur die Beiträge für drei Monate (08/2020 - 10/2020) festgesetzt.
  • Es ist möglich, dass P in der neuen Wohnung (2er WG) nur zur Untermiete wohnte. Der Hauptmieter hat den Beitrag bezahlt und P hat ihm aus Solidaritätsgründen (guter Kumpel) jeden Monat die Hälfte des Beitrags zusammen mit der Miete überwiesen.
  • P hat eine Abmeldung beim Beitragsservice nach dem Umzug versäumt, bzw. damals vermutlich absichtlich nicht durchgeführt, um keine schlafenden Hunde zu wecken (es kam keine Post mehr und P dachte, das Thema wäre erledigt und sie lassen ihn in Ruhe).
  • Zum 01.06.2022 ist P möglicherweise erneut umgezogen. Zwar im selben Bundesland (Rheinland-Pfalz), aber in eine andere Stadt.
  • In dieser neuen Wohnung zahlt ebenfalls jemand anders bereits den Beitrag. Auch hier hat P jedoch aufgrund fehlender Briefe / Aufforderungen des Beitragsservice möglicherweise keine Abmeldung oder anderweitige Kontaktaufnahme vorgenommen.
  • Seit 02.11.2020 hat P zu seinem eigenen Erstaunen also keine Briefe vom Beitragsservice mehr erhalten (trotz der Meldedatenabgleiche etc), allerdings nur bis zum 02.08.2024. Kurz davor hatte P eine selbstständige Tätigkeit angemeldet, weshalb seine Daten erneut an den Beitragsservice übermittelt wurden.
  • Der Brief vom 02.08.2024 war also nun die erste Zahlungserinnerung seit fast 4 Jahren. Hierauf keine Reaktion von P.
  • Am 01.10.2024 erhielt P dann möglicherweise einen Festsetzungsbescheid, in dem die Beiträge vom 11/2020 bis 07/2024 festgesetzt werden. Den fristgerechten Widerspruch hat er adressiert an die Landesrundfunkanstalt. In diesem hat P die LRA über die Zahlung durch andere Mitbewohner mit entsprechenden Beitragskontonummern dieser informiert.
  • Hier hat P jedoch möglicherweise die händische Unterschrift vergessen.
  • Am 01.11.2024 erhielt P wieder einen Festsetzungsbescheid für 09/2024 bis 11/2024. Auch hier wurde fristgerecht widersprochen, allerdings wieder ohne Unterschrift (jedoch mit handschriftlichem Absender auf dem Briefumschlag). P war wegen der 4-jährigen Pause leider etwas aus der Übung.
  • Am 19.11.2024. erhielt P dann vermutlich eine Mahnung mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung (Summe inzwischen >1000€). In dieser Mahnung sind lediglich die beiden Festsetzungsbescheide von 02.11.2020 (Zeitraum 08.2020 - 10.2020) und 01.10.2024 (Zeitraum 11.2020 - 07.2024) aufgeführt.
  • Bisher hat P für beide Widersprüche keinen Widerspruchsbescheid erhalten. Könnte der Grund hierfür sein, dass P die Unterschrift vergessen hat? Oder schickt der Beitragsservice nun schon Mahnungen, obwohl die Frist für den Widerspruchsbescheid noch nicht abgelaufen ist?
  • Vorsorglich hat P möglicherweise eine Woche nach Erhalt der Mahnung die Abmeldungen über die Webseite des Beitragsservice nachgeholt. Hierauf gab es vom Beitragsservice bisher jedoch keine Rückmeldung.

Für P sieht es so aus, als hätte der Beitragsservice 4 Jahre lang absichtlich keine Reaktion gezeigt, um fällige Gebühren aufzustauen, die nun erzwungen werden sollen. Oder es ist ein Fehler im System, wenn häufigere Umzüge stattfinden.

In der Mahnung werden die Beiträge vor dem Festsetzungsbescheid vom 02.11.2020 (damalige 4er WG) nicht gefordert, sondern nur von den Wohnungen danach, die bereits von anderen Mitbewohnern bezahlt wurden/werden. Jedoch sind die Zeiträume falsch, da P sich wie gesagt möglicherweise nicht beim Beitragsservice abgemeldet hatte. P möchte nun vermeiden, dass für die letzten 4 Jahre Beiträge für Wohnungen erzwungen werden, für die bereits bezahlt wurde.

P stellen sich folgende Fragen:
  • Wie sollte P nun auf die Mahnung reagieren?
  • Muss seitens der LRA auf einen Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid ohne Unterschrift reagiert werden?
  • Ist die fehlende Unterschrift beim Widerspruch ein Ausschlusskriterium für jedes weitere rechtliche Vorgehen? Soweit P weiß, müssen Schreiben auch ohne Unterschrift akzeptiert werden, sofern aus dem Inhalt erkennbar ist, dass nur Person P dieses Schreiben hätte verfassen können, und keine dritte Person. P ist weiterhin der Meinung, dass auch der Beitragsservice Formfehler gemacht hat, da nach 4 Jahren nur ein einziger Festsetzungsbescheid und eine Mahnung trotz Widerspruch kommen. Reicht dies für eine Vollstreckung aus?
  • Sollte P einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der LRA beantragen, da der Widerspruchsbescheid noch aussteht?
  • Sollte P einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz beim VG stellen, oder erst wenn Post von der Vollzugsstelle kommt?
  • Sollte P eine Klage (trotz fehlendem Widerspruchsbescheid) einreichen?

Sollte P keine rechtlichen Möglichkeiten haben, wird P wahrscheinlich alle Konten und Depots bis auf ein Girokonto kündigen, und das verbleibende Konto in ein P-Konto umwandeln. P hofft noch darauf, dass ein freundliches Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten helfen wird, wenn er diesen darüber informiert, dass für die betroffenen Wohnungen die Beiträge bereits vollständig gezahlt wurden, und nun von P ein zweites Mal erzwungen werden sollen, wegen der fehlenden Abmeldung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2024, 21:30 von Markus KA«

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  • Beiträge: 134
Also zumindest ein Teil der Beiträge dürfte verjährt sein. Mindestens Dezember 2020. Damit ist die Festsetzung schonmal fehlerhaft und angreifbar.


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  • Beiträge: 7
@ guyincognito:
Zur Verjährung von 2020:
Ich … äh eine fiktive Person, nenne ich jetzt immer „A“, wurde gerade erst vom MDR zwangsvollstreckt, Forderung per Festsetzungsbescheid vom 02.01.2024 über den Zeitraum 01/2020-12/2023.
Dem Festsetzungsbescheid wurde fristgerecht und ordentlich widersprochen und auf Verjährung für 2020 hingewiesen. Die Verjährung wurde vom MDR „abgelehnt“, dazu schreibe ich auf Wunsch gern ausführlich.
„A“ hat jetzt erstmal „unfreiwillig“ gezahlt, um den 214 BGB auszuschließen und jetzt Rückforderungen für einen Teil von 2023 und komplett für 2020 gestellt. Weiterhin hat „A“ am Dienstag Strafantrag wegen Betrug und Nötigung gegen den Intendanten des MDR gestellt. 2020 und ein Zeitraum 2023 wird „A“ auch gerichtlich einklagen, sollte der MDR die Forderungen nicht zurückzahlen.
Ich schildere das bei Interesse gern ausführlich.


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