Person "V" hat nach über 3,5 Jahren (!) eine unbefriedigende Antwort der Datenschutzbehörde Hessen erhalten.
Es ging seinerzeit um die Einführung des §10a RBStV "Erlass von vollständig automatisierten rundfunkbeitragsrechtlichen Bescheiden".
Der Paragraph war seit 06/2020 neu. Vorher gab es diese Regelung nicht. Die Beschwerde datiert aus 12/2019.
In den Antworttexten findet sich nicht viel Brauchbares: Ausreden, Ausflüchte, aufwendige Recherchen wären notwendig, der lange Zeitablauf wird einem selbst angelastet und schließlich hat doch alles seine Richtigkeit und Fehler werden keine gemacht: Die rückwirkende Anwendung dieser Regelung scheint praktikabel und angemessen.
Es folgte nun eine "Fachaufsichtsbeschwerde", die noch unbeantwortet im Raum steht.
Wir bleiben dran.
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!