Ich hatte auch mal den Fall, dass ich gegen eine Entscheidung des Beitragsservice geklagt hatte, war aber so naiv zu glauben, dass meine Argumentation oder Darlegung des Sachverhalts vor Gericht unbestreitbar war.
Konkret ging es darum, dass der Beitragsservice mir einen Antrag abgelehnt hatte, ohne Bezug auf den Inhalt des Antrags zu nehmen. Da das offensichtlich und nachvollziehbar war, hatte ich verzichtet, das mit Anwesenheit vor Gericht auszufechten - ein Fehler, denn das Gericht folgte der Argumentation des Beitragsservice, erneut ohne inhaltlich Bezug zu nehmen und mit der Begründung, dass der Beitragsservice vom Gesetzgeber mit den nötigen Rechten ausgestattet wäre, so zu handeln.
Ich kann daher eigentlich nur jedenm empfehlen, sich unbedingt von einem Richter anhören zu lassen, damit man nicht pauschal abgelehnt wird, denn Gerichte gehen meinem Empfinden nach auch oft den Weg des geringsten Widerstands und wertschätzen den einfachen Bürger weit weniger als irgend eine öffentliche Institution.