Haben Person A und B den gleichen bzw. einen gemeinsamen Nachnamen?
Dann könnte das ggf. der Grund/ Anlasse für die Anfrage sein.
Letztlich weiß aber die "Maschine in Köln" auch nie, wie viele private und/oder nicht-private Raumeinheiten in welcher räumlichen Konstellation sich hinter ein und derselben Anschrift befinden. Diese völlig untaugliche Datengrundlage begründet dann auch das - verfassungswidrige - strukturelle Erhebungs- und Vollzugsdefizit, was hier im Forum schon mehrfach thematisiert ist.
Normalerweise sollte wohl
kein weiterer Beitrag für eine Betriebsstätte in einem Privat-Haus fällig sein, für welches bereits bezahlt wird.
Das müsste dann wohl bei Gelegenheit erklärt werden - mglw. aber auch erst
nach einem rechtsmittelfähigen "Festsetzungsbescheid", in welchem seitens ARD-ZDF-GEZ der Abgabegegenstand (Betriebsstätte...) genau angegeben sein sollte.
Bezüglich eines solchen Widerspruchs gg. den "Festsetzungsbescheid" dann unbedingt die Fristen einhalten und die weiteren Hinweise/ Erkenntnisse im Forum verinnerlichen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0Ablauf - Beispielablaufhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416...um dann entsprechend agieren zu können, da Mehrfachdiskussionen zum gleichen Thema im Forum nicht vorgesehen sind.
Obigen - leider nicht vollständigen - Auszügen der Schreiben ist nicht zu entnehmen, dass darauf hingewiesen würde, dass
für Betriebsstätten in "privaten Raumeinheiten", für welche bereits bezahlt wird, keine zusätzliche Beitragspflicht besteht - siehe u.a. unter
§ 5 Abs. 5 RBStV - Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereichhttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-5(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Insofern wirken die Schreiben wieder einmal verschleiernd/ vertuschend - siehe dazu u.a. auch unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservicehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7419.0...wohl mit dem Ziel, lieber mehr als weniger Geld abzugreifen.
Dies könnte ggf. bereits ein
Verstoß gg. die Beratungspflicht nach VwVfG sein...
§ 25 VwVfG - Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligunghttps://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__25.html...und verdeutlicht wieder einmal, wie wichtig es ist, die
gesetzlichen Grundlagen genau zu kennen bzw. genau zu studieren/ zu verstehen - insbes. auch jegliche
Ausnahmen von der Regel.
Edit "Bürger" - Ergänzung/ Korrektur:
Auf Seite 2 des Formulars kann angekruzt werden, dass sich die Betriebsstätte in der Privatwohnung befindet - siehe Hinweis/ Kommentar von "mistersh" weiter unten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38195.msg227164.html#msg227164