Universelle Mustertexte gegen die Rundfunkabgabe sind entstanden und werden gerade optimiert.
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Es ist nun ein neuer Punkt in Bearbeitung:
Die neuen
*** Festsetzungsbescheide seit September 2024 beanspruchen sofortige Vollsteckbarkeit
***, genügen aber nicht elementaren Anforderungen hierfür.
Die unheilige Allianz zwischen den regierenden Bestandsparteien und den Sendern führt dazu: Den Sendern wird aber jeder noch so absurde Wunsch genehmigt.
Die Ursache haben 2 kluge Leute ausgesprochen:
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Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt : "Die heutige politische Klasse ist gekennzeichnet durch ein Übermaß an Karrierestreben und Wichtigtuerei und durch ein Übermaß an Geilheit, in Talkshows aufzutreten."
Wissenschaftler Achim von Arnim: "Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht."
Dieser Thread soll bitte nur konzentriert die verschiedenen formalen Rechtsgründe
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für Rückweisung dieser nichtigen "Schein-Bescheide" in Kurzform beitragen, vorzugsweise nicht mehr als 10 Zeilen.
Insbesondere sollen auch andere Threads des Forums gelistet werden, die solche Aspekte enthalten.
Es geht nur um die Rechtsgründe der Zurückweisung der Bescheide.
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Die etwa 20 Rechtsgründe, die Rundfunkabgabe als solche zurückzuweisen, das haben wir in bundesweit anhängigen Musterverfahren im Griff. Bisher hat noch kein einziger ARD-Jurist es geschafft, auch nur einen der Gründe zutreffend zu widerlegen. Details unterbleiben hier, um diesen Thread nicht selber zu verwässern.
Besonders hilfreich wäre, wenn @pinguin ein paar Rechtsgründe gemäß EU-Recht findet, weiß, beiträgt. Davon haben fast alle Juristen fast keine Ahnung. Hat immer recht guten Effekt und es gibt Wege, dass man das bei der EU kostenfrei ausgestritten bekommt. Ergebnis offen, aber kostenfrei und dauert eine gute Weile.
Beispiel der Zurückweisungsgründe:
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(1) Die Intendanten fehlen am Seitenfuß.
Zwingend, weil Unternehmen als juristische Person mit analoger Anwendung der Regel. Die wollen natürlich nicht millionenfach als "Böse" sich ausgedruckt sehen. Allein aus diesem Grund kann bereits der Einwand der Nichtigkeit erfolgen.
Das hatten wir wohl schon einmal hier im Forum rechtlich belegt, meine ich mich zu erinnern. ? ?
Die erleichternden Regeln der automatisierten Verarbeitung gelten für formfrei Aberechnungs-Information, nicht aber für Bescheide mit Vollstreckbarkeit.
Man vergleiche mit den hohen Anforderungen für "vollstreckbare Ausfertigung" für Banken. Da muss sogar ein Notar mitwirken.
(2) Ferner fehlt die namentliche Bezeichnung eines Verantwortlichen und die Unterschrift.
Damit ist es eine Abrechnungs-Mitteilung (Automatisierung gesetzlich regelbar), aber ein "nichtiger Scheinbescheid", könnte man einwenden. Verstoß wohl auch gegen EU-Recht.
Auch das hatten wir wohl schon im Forum detailliert erarbeitet - ?
(3) Unter "Postanschrift" steht "Beitragsservice".
Da er keine Rechtsperson ist, darf er das gar nicht im Außenverhältnis für Rechtedurchsetzung auftreten, sondern darfd nur intern gegenüber den Sendern auftreten.
Einwand: "nichtiger Scheinbescheid".
Das hatten wir wohl schon im Forum erarbeitet, Aber es ist derart elementar, da muss man nicht Rechtsprechung nachweisen.
(4) Außerdem ist die Adresse so nicht komplett, also auch deshalb nicht verklagbar:
Es fehlt die Straßenangabe. Angst vor Bürgerrechtlern?
Sofern man den Bürgerrechtlern für die Informationsfreiheit gefährliche Angriffe unterstellt, ARD-Angst in Ehren, aber unser Bürgerrechtler-Widerstand zur Verteidigung der Grundrechte (Art. 20 GG) folgt strikt den dafür geltenden Regeln der Verhältnismäßigkeit.
(5) Längst haben intensive Streiter genug Arbeitsstunden angehäuft für "Geschäftsführung ohne Auftrag" im Wert von mehr als 3.000 Euro.
Das kann man dem Anspruch entgegensetzen. Bisher hat kein einziger ARD-Jurist die etwa 20 derartigen Anträge widerlegend bearbeitet. So lange nicht bearbeitet, so lange also nicht widersprochen, steht die Gegenforderung im Raum und kann bei einer VG-Klage entgegengesetzt werden.
Also weiterer Grund, den "Schein-Bescheid" zurückzuweisen.
(6) Die Schriftgröße der Rechtsmittelbelehrung ist unterhalb der Regeln für Lesbarkeit.
Diese müssen bei Rechtsbelehrungen strenger gelten.
Es ist allgemeine Unsitte, die Regeln, AGB usw. so klein zu drucken, dass Nichtigkeit des Gesamten einwendbar ist.
(7) Es fehlt ein Hinweis auf die sofortige Klagemöglichkeit.
Dies ist gewichtig, weil sofortige Vollstreckbarkeit
*** reklamiert wird, man also klagen muss, um bei Gericht die Aussetzung beantragen zu können. Einwand: Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung.
(8) Es fehlt eine Übersicht der wichtigsten Befreiungsmöglichkeiten.
Verweis auf eine Internet-Website erfüllt diese Bedingung nicht. Beim öffentlichen Recht ist die Verwaltung, was im Zivilrecht das Amtsgericht ist. Sie muss über die Befreiungsmöglichkeiten informieren.
(9) Insbesondere muss sie die 10 Prozent Wenigverdiener auf das Recht des Härtefallantrags verweisen.
Es will doch bitte niemand eine Strafanzeige wegen Inkassobetrug riskieren? "Bescheidpflicht" etc., wo steht die im Gesetz? Nirgends.
Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) ist die Rechtsgrundlage. Artikel 1 GG ist unabdingbar (ohne Gesetzesvorbehalt).
Also erst recht ist das nicht-gerichtlichen ARD-Juristen-Kartell nicht berechtigt, derartige Irrlehren per Kommentarwerk einzuschleusen.
Jeder Bürger inklusive Millionäre könnte einwenden, dass er jede Zahlung verweigern, weil er finanzielle Beihilfe zu derartigem Verhalten laut Strafgesetzbuch nicht zahlen darf. Bisher hat noch kein einziger ARD-Jurist auch nur versucht, dies zu bestreiten.
So, nun fehlen noch weitere mögliche Einwendungen 10++ .
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"Wir schaffen das!" - und dann soll ein Beispieltext mit allen Gründen durch ein Team (Eigenbezeichnung. "RATIO Bürgerrechtler") kooperativ geschaffen werden und hier verfügbar gemacht werden.
Die bisherige Fassung ist in Anwendung seit etwa 2018. Umfang etwa 3 Seiten, wird nun auf neuen Stand gebracht.
***Edit "Bürger": Die "Festsetzungsbescheide" aus 09/2024 sehen inhaltlich nicht anders aus als die "Festsetzungsbescheide" der letzten Monate bzw. sogar Jahre.
Von einer "sofortigen" Vollstreckbarkeit ist darin keine Rede. Der (allerdings wohl dennoch irreführende) Wortlaut ist vielmehr:
"Dieser Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Er wird im Wege der Zwangsvollstreckung (z.B. durch Sachpfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontoguthabens) durchgesetzt, wenn der festgesetzte Betrag nicht gezahlt wird."
Das wird wohl aber mglw. schon (mehrfach?) Thema im Forum gewesen sein...?
Wahrscheinlich müsste mal ein aktuelles anonymisiertes Beispiel nachgetragen werden unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
sowie ggf. auch unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7419.0
Siehe nunmehr Ergänzung unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg227082.html#msg227082Beispiel
Festsetzungsbescheid 09/2024
hier exemplarisch von "Mitteldeutscher Rundfunk"
Der Formular-"ID" am unteren linkten Blattrand (parallel zur Längskante) "0315 09/2021" dürfte zu entnehmen sein, dass sich der Vordruck "0315" (="Festsetzungsbescheid") seit 09/2021 offensichtlich nicht mehr geändert hat. Die letzte Änderung dürfte der Vermerk bzgl. der BVerfG-Entscheidung aus 07/2021 zur Erhöhung sein, was verklausuliert irgendwo im Grautext auf der Rückseite in den Hinweisen/ Fundstellen verwurstelt sein könnte, aber mglw. nicht von jedem Betroffenen als solches verstanden werden könnte... ;)