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Autor Thema: Synopse: Informationsfreiheit in den Landesverfassungen  (Gelesen 200 mal)

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("Synopsis" oder "Synopse")

In Widersprüchen und Schriftsätzen kann man sich immer berufen auf die Informationsfreiheit.
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Da die Sender seit 2020 (Corona...) generell noch einseitiger wurden und ständig sehr ideologie-geprägt, kann man argumentieren, dass der Zwang gemäß
- Entscheid BVerfG 1 BvR 1675/16 --- 2018-07-18 
nicht mehr anwendbar ist wegen Verletzung des dort verankerten Neutralitätsgebots.
Der Beitrag sei nicht mehr zwangsweise kassierbar.


Juristisch heißt das beispielsweise:
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"Wegen Wandel der Rahmenbedingungen" ist dieser Entscheid nicht mehr anwendbar.
Ich gewinne das Recht dank Informationsfreiheit und Handlungsfreiheit, nun nur noch andere Quellen zu bezahlen.


Hierfür gilt nicht nur das Grundgesetz.
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Man sollte immer auch mit dem Landesrecht argumentieren, weil davon die meisten Juristen wenig wissen und man also punkten kann, indem man auf Bearbeitung nach Landesrecht beharrt.

Hier ist die aktuelle Übersicht, bisher komplett nur für Bundesländer, in denen in letzter Zeit Landesverfassungsbeschwerden koordiniert wurden:

Zitat
Synopsis "Informationsfreiheit"
Grundgesetz Art. 5
EU-GrCharta - Art. 11 Info-Freiheit - Empfänger, Anbieter ; EGrCh Art. 14 Bildungsrecht - frei wählbar -

EMRK Art.11 Abs. 1 ; Art.10 Abs.1 Wahlfreiheit / Informationsquelle ;
EMRK 1.ZP Art. 2 Recht auf Bildung

Länderverfassungen:
--_BE_ Art.14 für Verbreitung und Zugang; Zensurverbot - Art. 21 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
--- _BR_ Art. Artikel 19 Informationsfreiheit (möglicherweise teil-nichtig wegen Kollision mit Bundesrecht); Art. 31 Wissenschaftsfreiheit ; Art. 34 Abs. 1 Wissenschaftsfreiheit
---_BW_ Art. 2: 'wie GG --- _BY_ Art. ?-? --- HB_ ?-? -

-- _HE_ Art.9 Meinungs- und Verbreitungsfreiheit - Art. 13 Info-Erlangungsfreiheit - Art.10 Wissenschaft, Kunst - Art.18 Aberkennungsmonopol: StGH --- _HH_ ?-?

--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-?
--- _SN_ Art. 20 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 5 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-?
--- _TH_ Art.11 - Art.20=Bildungsrecht --- Art.29=Erwachsenenbildung

Quelle: https://infos7.org/abc/   
Dort in der Mittelspalte für Georg Th. (einziges Foto dort) den Text aufklappen.


Soweit ?-? steht, für diese Bundesländer wäre es noch zu ermitteln.
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Das kann dann enger ausfallen als das Bundesrecht. Dann gilt das Bundesrecht, aber noch verstärkt durch Landesrecht - siehe den Fall Berlin und Thüringen.
Dann kann man auf die verstärkten Rechte pochen. Das hatten die ARD-Juristen vermutlich noch nie auf dem Tisch. Man sollte anderen immer eine kleine Freude bereiten und bei Abweisung eine Landesverfassungsbeschwerde erwägen.

Bei inhaltlichen Rügen muss der fachgerichtliche Rechtsweg ausgeschöpft werden?
Nein, lautet eine Rechtsprechung.  Kann man also mal versuchen. Es gibt die eine oder die andere Rechtsprechung. Man beruft sich auf die passende.


Wer die Artikel für die Länder mit ?_? ebenfalls heraussucht,
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mein Vorschlag, bitte hier im Thread mitteilen als Hilfe für alle.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Oktober 2024, 01:11 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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