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Rundfunkkommission bittet um Anregungen zum Reformstaatsvertrag bis 11.10.24

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VGkoblenz:
Landesregierung Rheinland-Pfalz, 26./27.09.2024
Rundfunkkommission der Länder
Reformstaatsvertrag
https://rundfunkkommission.rlp.de/rundfunkkommission-der-laender/reformstaatsvertrag

--- Zitat von: Landesregierung Rheinland-Pfalz, 26./27.09.2024, Rundfunkkommission der Länder - Reformstaatsvertrag ---Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.

Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthält der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem soll die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden.

Die wesentlichen Inhalte der Reformvorschläge sind in dieser
Präsentation (PDF, 8 Seiten, ~450kB)
https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/ReformStV/2024-09-26_PPP_Zusammenfassung_ReformStV_ofin.pdf
zusammengefasst.

Bis zum 11. Oktober 2024 können Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.

--- Ende Zitat ---

Diskussionsentwurf ansehen und herunterladen (PDF, 112 Seiten, ~2MB)
https://rundfunkkommission.rlp.de/fileadmin/rundfunkkommission/Dokumente/ReformStV/ENTWURF_Synopse_ReformStV_Anhoerungsfassung_09-26-2024_ofin26.pdf

Anregungen mitteilen (online-Kontaktformular)
https://rundfunkkommission.rlp.de/rundfunkkommission-der-laender/kontaktformular

Bürger:
Die erste Anregung könnte sein, die Frist zu verlängern.

Am 26./27.09.2024 einen seit Monaten (Jahren?) vorbereiteten 112-seitigen Entwurf zu veröffentlichen, der dann u.a. auch von voll Berufstätigen, die sich zudem noch in die Thematik einarbeiten müssten, nur binnen gerade einmal 2 Wochen mit dazwischen liegendem Feiertag+Brückentag und - in einigen Bundesländern - auch Ferien- und somit Urlaubszeit kommentiert werden "darf", das wirkt doch wieder nur wie ein Mitbestimmungs-Placebo.

Die zweite Anregung wäre wohl - jedenfalls so lange Nutzungs-Möglichkeits-Nicht-Interessenten zur Finanzierung mit herangezogen werden - den Auftrag auf Null zu kürzen - oder eben den Nutzungs-Möglichkeits-Nicht-Interessenten eine realistische opt-out-Möglichkeit zu bieten.

Soweit erst mal bescheidene Überlegungen einer fiktiven Person B.

Diese Anregungen sind gebührenfrei, staatsfern, bürgernah und "open cource" ;)
Sie dürfen beliebig kopiert, verwertet, verändert werden.

Bürger:
Wahrscheinlich sollte man noch mal diverse Gutachten - tlw. auch mit Inhalts-/ Auftrags-Bezug einschl. u.a. auch komplettes Werbe-Verbot - als "Anregung" beifügen...
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5817.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

...sowie auch die Dissertation von Dr. Michelle Michel:
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0

Bürger:
Vorerst hier hinein, da Grob-Überblick über die Inhalte des Staatsvertrags-Entwurfs.
Separierung bleibt vorbehalten

FAZ, 27.09.2024
Reform des ÖRR
Bürger, beteiligt euch!
Die Rundfunkkommission der Länder stellt im Netz ihren Plan zur Reform der Öffentlich-Rechtlichen vor. Jeder kann nun mitreden. Etwa, ob 3sat in Arte aufgehen soll. Nur zum Rundfunkbeitrag gibt es nichts.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/laender-legen-reform-des-oerr-vor-onlinekommentare-moeglich-110013661.html

--- Zitat von: FAZ, 27.09.2024, Reform des ÖRR - Bürger, beteiligt euch! ---[...]

Das Stichwort Rundfunkbeitrag fehlt

[...] Reformstaatsvertrag [...], durch den vier weitere Staatsverträge mitreformiert werden: [...] Medienstaatsvertrag, [...] ARD-Staatsvertrag, [...] ZDF-Staatsvertrag [...] Deutschlandradio-Staatsvertrag. So umfassend das ist, findet sich der für die Beitragszahler vielleicht virulenteste Punkt nicht: der Rundfunkbeitrag. Zu dessen künftiger Höhe schweigt sich die Rundfunkkommission aus. [...]

[...] Zahl der Hörfunkprogramme von [...] 69 auf 53 reduziert [...]. [...] pro Sendeanstalt vier Programme plus eines pro sechs Millionen Einwohner.

3sat geht in Arte auf

[...] Informations- und Bildungsangeboten [...] auf „ein/zwei Angebot/e“ zu reduzieren. [...] Angeboten für Jüngere [...] eines für Kinder bis 13 Jahre [...], eines für junge Menschen im Alter zwischen 14 und 29 und eines für jüngere Erwachsene ab 30 Jahren. [...] Begrenzt werden sollen auch die Onlineausspielwege – Apps, Mediatheken, Web­radios –, [...] nach der vagen Maßgabe der „Erforderlichkeit“.

Sportkosten dürfen wie hoch sein?

[...] Sie dürfen „ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtprogrammaufwand nicht überschreiten“. [...] Im Entwurf ihres Reformstaatsvertrags ist von „8-10 % abzüglich X %-Punkte“ die Rede.

Etwas deutlicher werden sie bei den „außertariflichen Vergütungen“, also den Spitzengehältern, die die Sender [...] Intendanten, [...] Chefredakteuren und Abteilungsleitern zahlen. [...] „Vergütungssystem“, das sich „grundsätzlich am Gehaltsgefüge des öffentlichen Sektors orientiert“. [...]

Presseähnlichkeit ist verboten

[...] gemeinsame technische Plattform für ihre Onlineangebote, [...] ein gemeinsamer „Public Open Space“ [...]. [...] Zudem dürfen die Onlineauftritte nicht „presseähnlich“ sein, [...] Schwerpunkt soll auf Bewegtbild und Ton liegen; „sendungsbegleitende“ Texte [...] erlaubt, was den Anstalten einiges an Spielraum lässt, [...]. [...] ob dies am Status quo – die Sender machen, was sie wollen – etwas ändert, erscheint jedoch ungewiss.

[...]

--- Ende Zitat ---

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

Markus KA:

--- Zitat von: Landesregierung Rheinland-Pfalz, 26./27.09.2024, Rundfunkkommission der Länder - Reformstaatsvertrag ---Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden.
--- Ende Zitat ---
https://rundfunkkommission.rlp.de/rundfunkkommission-der-laender/reformstaatsvertrag

Prima, fassen wir zusammen:

Es soll ein noch geringeres Angebot ("quantitativ begrenzt") geben, das aber immer noch ca. 80 Millionen Menschen ("die gesamte Gesellschaft") interessieren soll.

Was bisher mit einer großen Anzahl von Sendern/ einem großen Angebot nicht funktioniert hat, (böse GEZ-Boykotteure meinen, was nach den Gesetzen der Natur gar nicht fuktionieren kann), soll nun mit einer kleineren Anzahl von Sendern/ einem kleineren Angebot funktionieren?

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