Derartige Gesetze bezeugen einmal mehr die fachliche Inkompetenz
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der EU-Kommission und der die Gesetze machenden Nur-Juristen
- hier bezüglich Begriff "Intelligenz"
- und Software.
Denn man kann ein Gesetz über KI nur machen, wenn KI
a) definiert wurde
b) und überhaupt definierbar ist.
Es fehlt an a) und b). Also üblicher wichtigtuerischer Unsinn von Bürokratien, die "mit der Zeit" gehen wollen und super-modern sein wollen. Karrieresprung nach oben garantiert! Denn die Karriere-Entscheider haben von diesem Kram erst recht keine Ahnung.
Software ist prinzipiell geeignet und gemacht, menschliche Intelligenz zu substituieren. Die Frage ist nur, wie sehr und wie komplexe Funktionen. Das, was nun die Investoren-Gier stimulieren soll, gab es für Informierte schon vor 10 ... 20 ... 30 Jahren.
Beispielsweise künstlich geschaffene Texte, Gedichte, Musik.
Nach dieser Klarstellung zur Frage der strategischen Nutzbarkeit der durch Investmarkt-Strategen gesteuerten KI Kollektiven Idiotie.
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Auch bei ARD, ZDF usw. gibt es karriere-orientierte Mega-Kluge, die auf dem Rücken des Pferdes "Künstliche Intelligenz" der nächsten Karrierestufe entgegen reiten wollen und ihr Vorgesetzten-Umfeld hierfür beeindrucken wollen.
Da ARD, ZDF usw. als "manipulativ für Grundrechte" beweisbar sind, gilt:
Sobald Intendanten usw. auf den Hype-Zug "Künstliche Intelligenz" aufspringen wollen, um ihre KD - "Künstliche Doofheit" - unter Beweis zu stellen, haben wir eine weitere Beweisgrundlage
- für das Recht, die Rundfunkabgabe zu verweigern.
Denn unzulässig sind nun ja:
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"Dazu gehören KI-Systeme oder -Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren, um den freien Willen der Nutzer zu umgehen"
Dass die Sender das machen, ist ausreichend belegbar und belegt.
Dass sie ihre Arbeit zukünftig unter Einsatz von KI machen werden. die diversen Pressemitteilungen usw. in diesem Sinn müssten wir hier im Forum intensiv sammeln. Vielleicht passen Presse-Fundstellen hier im Thread ausreichend zur Sache?
Sodann ist ein weiteres Schriftsatz-Kapitel naheliegend für den Muster-Schriftsatz der Bürgerrechtler:
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Verstoß gegen EU-weit zwingendes EU-Recht in Sachen "Manipulation durch KI" liegt vor.
Ein weiterer Rechtsgrund zur Nichtzahlung der Rundfunkabgabe liegt vor, weil ARD, ZDF usw. damit grundrechtewidrige Handlungen im Arbeitskern vollziehen... Also als verfassungswidrig einzustufen wären?
Gar ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz? :-)
So, nun ist Verwaltungsrichterin Dr. iur. Chlotilde Klugfrau mit der Notwendigkeit konfrontiert,
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sich hierzu klug zu machen, was sie klugerweise nie machen wird.
Also wird sie dazu gar nichts ins Urteil schreiben? Das zeichnet sich vorher ab, weil die Richterin wie üblich darauf verzichtet, dem Sender eine Stellungnahme abzuverlangen.
Dürfen wir nun kurz vor dem Urteilsspruch die Klage zurückziehen, "um die Richterin vor einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung durch Unterlassen" zu schützen?
'Dürfen wir gleich danach die nächste Klage im Sinn einer Fortsetzung eines einzigen Verfahrens machen, nur unterbrochen durch den rein formalen Vorgang eines Aktenzeichen-Austausches?
Danke, liebe EU-Kommission, wir lieben dein Bestreben,
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zum zukünftigen "Bundesstaat" statt bisher "Staatenbund" zu werden, indem du immer mehr Macht in deine Zuständigkeit verlagerst. Dabei erfolgt derart viel Fehler, das hilft im Fall eines Politik- und Justizskandals "Rundfunkabgabe", dies strategisch für das Kippen das ARD-ZDF-usw.-Kartells zu nutzen.
So, an die Arbeit, in welchen Verlautbarungen haben die Intendanten und Politiker
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bereits "ein Bekenntnis zur KI künstlichen Intelligenz" für die Senderzukunft abgegeben?
Oder Politiker für die Sender?