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Autor Thema: Vollstreckungersuchen des WDR an OGV (u.a. keine Unterschrift des WDR)  (Gelesen 2884 mal)

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Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Klageerhebung per Mail nur unter sehr engen Bedingung überhaupt zulässig ist, wenn der Kläger eine Privatperson und nicht anwaltlich vertreten ist.

Während der Rechtsanwalt verpflichtet ist, die Klage über das beA per Mail einzureichen, ist es Privatpersonen nur per DE-Mail (unter Beachtung bestimmter Versendungsformen) oder über "Mein Justizpostfach" möglich, in Rechtsangelegenheiten mit dem Gericht zu kommunizieren. Klagen und sonstige Schriftsätze, die per normaler E-Mail eingereicht werden, sind unzulässig und unwirksam.


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Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

B
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Auf den Seiten des zuständigen VG wird ausgewiesen, dass dies als unterschriebener Anhang möglich ist. Allerdings erfolgt wohl die postalische Zustellung auch heute beim VG.


Edit "Bürger" @alle: Bitte diesen Thread hier nicht noch mit über den Einstiegsbeitrag hinausgehenden eigenständigen und/oder speziellen Einzelaspekten anderer Einzelfälle verwässern. Zwischenzeitlich ausgegliederte abschweifende Folgekommentare siehe nunmehr unter
örtlich zuständ. Verw.-gericht für Klage gg. Rundfunkbeitrags-Vollstreckung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38139.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. September 2024, 22:42 von Bürger«

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Guten TagX,

Querverweis:

§ 3a VwVG NRW n.F. - vollautomatische Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37978.0


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