"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen

Widerspruchsbescheid 2024 > Klage? Aktuelle Gründe? (nach BVerfG 18.07.2018)

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sonne2016:
Person X soll, angeblich, wieder Post vom Beitragsservice bekommen haben. Es ist die gleiche Person X, die bereits 3x vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt hat und leider, wie nicht anders zu erwarten war, 3x "verloren" hat.

Person X ist sich mittlerweile total unsicher, wie sie dieses Mal gegen den aktuellen Widerspruchsbescheid vorgehen soll bzw. wie ihre Klageschrift aussehen könnte. Vor allem deshalb, weil die allgemeine Lage sich in den letzten Jahren doch etwas verändert hat.

Person X weiß auch nicht, ob der Beitragsservice irgendwelche Fristen einzuhalten hat hinsichtlich der Erstellung eines Widerspruchsbescheids. Denn in diesem letzten Widerspruchsbescheid sollen auf einmal vier Widersprüche aus dem Jahr 2020 (!) und zwei Widersprüche aus dem Jahr 2021 zurückgewiesen worden sein. Person X fragt sich allen Ernstes, ob es bei solchen Widerspruchbescheiden keine "Verjährungsfristen" gibt und ob sich der Beitragsservice immer Zeit lassen kann, wie er will.***

Jedenfalls ist es so, dass Person X diesen Beitrag, diese "Demokratieabgabe", auf gar keinen Fall bezahlen will. Auf gar keinen Fall! Nach all den Skandalen des öffentlichen Rundfunks, die in den letzten zweieinhalb Jahren an das Licht der Öffentlichkeit kamen (RBB, Schlesinger & Co.), ist Person X - mehr denn je - der festen Überzeugung, dass sie aus Gewissensgründen diese höchst fragwürdigen, wenn nicht gar mafiösen Strukturen des ÖRR nicht unterstützen will. Sie will nicht, dass mit ihrem Geld überbezahlte Moderatoren á la Welke und Lichter finanziert werden. Person X hatte in ihren vorherigen Klagen bereits Gewissensgründe nicht nur thematisiert, sondern diese auch detailliert erläutert und damals schon, als die Welt noch einigermaßen in "Ordnung" war, haben sie niemanden am Gericht interessiert. Person X könnte, rein theoretisch, auch den Beitrag, der mittlerweile die 2.5k-Schwelle geknackt hat, bezahlen und all die Schlechtigkeit und Perfidie des Systems ÖRR hinter sich lassen, ohne Kopf- und/oder Bauchschmerzen abends ins Bett gehen. Und dennoch meint Person X, dass der Widerstand weitergehen muss, weil alles andere Verrat wäre, nicht nur an sich selbst.

Person X meint, dass sie für jede noch so kleine Unterstützung und jeden noch so kleinen Tipp im Hinblick auf die neue Klageschrift sehr dankbar ist.


Edit "Bürger": Ursprünglichen nicht aussagekräftigen Betreff "Der Beitragsservice soll sich nach sehr langer Sendepause wieder gemeldet haben" angepasst/ präzisiert.
***Für den Erlass von "Widerspruchsbescheiden" bestehen nach diesseitiger Kenntnis keine (Ausschluss- oder Verjährungs-)"Fristen". Wenn es länger als 3 Monate dauert, bestünde wohl die Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Jedoch ist fraglich, ob man sein Verfahren wirklich auf eine solche Weise unnötig "beschleunigen" will oder sollte. Siehe dazu bitte Forum-Suche mit (mehreren älteren) Threads bzgl. "Untätigkeitsklage". Dies hier im Thread also bitte ausdrücklich nicht weiter diskutieren! Danke.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Bürger:
Vorab könnte ggf. hilfreich sein:
eigene Info an Rundfunkanstalt+"Beitragsservice" über Rechtsmittel-Einlegung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33719.0

;)


Klagegründe verbleiben nach Ansicht einer fiktiven Person B wie vor u.a.
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Reihenfolge ohne Gewichtung)

Verbot des justizförmig ausgeprägten Verwaltungsverfahrens für die "Landesrundfunkanstalten" als EU-Wirtschaftsunternehmen/ EU-Wettbewerbsunternehmen und (tlw. Mehrländer-)Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG/ Art. 10 EMRK (Art. xx der Landesverfassung des jeweiligen Bundeslandes) i.V.m. fehlenden (bzw. verbotenen) Hoheitsrechten/ Eingriffsrechten im Außenverhältnis

LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
unter Berücksichtigung u.a. auch von
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0
i.V.m.
Aufford. z. Unterlassung: justizförm. ausgeprägt. Verw.-verfahren/-tätigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37441.0

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads

...woraus sich schließlich mglw. auch die fehlende Befugnis für den Erlass von "klagefähigen Widerspruchsbescheiden" nach VwGO i.V.m. VwVfG ergeben könnte.


Unzulässigkeit/ Verfassungswidrigkeit der jetzigen Ausprägung des sog. "Rundfunkbeitrags" und - aufgrund der substantiierten Gegenargumente - fehlende Bindungswirkung des BVerfG-Urteils vom 18.07.2018

Dissertation von Dr. Michelle Michel:
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0

+ sowie weitergehende Querverweise im dortigen Thread


Unzulässigkeit/ Verfassungswidrigkeit des jetzigen sog. "Rundfunkbeitrags" i.V.m. mit Verstoß gg. EU-/Wettbewerbsrecht i.V.m. Eingriff in das Grundrecht auf Rezipientenfreiheit/ (positive und negative) Informationsfreiheit

BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
i.V.m.
Aufford. z. Unterlassung: Eingriff in Rezipienten-/Inform.-Freiheit Art 5 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37413.0
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
i.V.m.
Sind die Printmedien Wettbewerber der Nicht-Printmedien?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35988.0
Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19979.0
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (Aug 2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20041.0
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28672.0   

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads


Falsche/ nicht öffentlich bekanntgemachte (aktuelle) Beitragshöhe von 18,36 €/mtl

Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads


Fehlender "beitragsrechtfertigender Vorteil" bzw. weit darüber hinausgehende/r "Auftrag"/ Mittelver(sch)wendung

Siehe dazu u.a. kompletter RBB-Skandal/ Schlesinger-Skandal und dortige weitergehende Links...
rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit" (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38001.0
sowie u.a. auch
MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Möglichkeit d. Nutzung = individuelle Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979

Sowie nicht zuletzt auch aktuell anhängiges Verfahren
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0

+ sowie weitergehende Querverweise in den jeweiligen Threads


verwaltungspraktische Untauglichkeit (und datenschutzrechtliche Problematik!) der Anknüpfung an "Raumeinheiten" basierend auf Selbstauskunft-"Meldedaten" i.V.m. untauglicher personenbezogener "Aktenführung" für die raumeinheitenbezogene (Gesamtschuldner-)Abgabe insbesondere bei Mehrpersonen-"Gesamtschuldner"-Raumeinheiten

Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg190227.html#msg190227
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg202680.html#msg202680
WGs und Mehrfamilienhäuser als 'Sparmodell'
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30381.msg190334.html#msg190334
Beitragszahler/ Mitbewohner gibt seine Beitrags-Kontonummer nicht preis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18428.0




Siehe ergänzend u.a. auch unter
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html

usw. usf.

Dies nur als erste "Anregungen" - das Feld ist nahezu endlos, weil das ganze Konstrukt von vorn bis hinten im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Es ist faktisch egal, an welchem Punkt man ansetzt bzw. wo man gräbt - es ist quasi bodenlos.
"Nichts ist stimmig - alles ist unstimmig."


Frohes "Graben" denn... ;)

querkopf:
Für eine Hilfestellung wäre zunächst interessant zu wissen, ob der Widerspruchsbescheid vom SWR selbst oder vom Beitragsservice erstellt und erlassen (=unterschrieben) wurde. In letzterem Fall ergibt sich hieraus ein gravierender Angriffspunkt.

Bitte also einen Scan des Widerspruchsbescheids einstellen, in dem der Briefkopf (Absenderangaben rechts oben) gut erkennbar ist. Allerdings sind die Namensangaben und personenbezogenen Daten (nicht aber die angegebenen Telefonnummern, da es sich um allgemeine Rufnummern handelt) aus datenschutzrechtlichen Gründen zu schwärzen.
Edit "Bürger": Siehe ergänzte Abbilder im Einstiegsbeitrag.

Da auch der Briefumschlag ein Hinweis auf die Urheberschaft ist (Brief vom SWR trägt üblicherweise Freistempleraufdruck, Brief vom BS nicht) und Nachweis für die Einhaltung der Klagefrist1 (da wahrscheinlich nicht zugestellt wurde, beträgt die Klagefrist 1 Jahr1), bitte auch einen Scan des Umschlags hier einstellen.
Edit "Bürger": Siehe ergänzte Abbilder im Einstiegsbeitrag.

Da für eine weitgehend sichere Feststellung der Urheberschaft aber die Namen der Unterzeichner2 des Bescheids wichtig sind, bitte ich, diese per PM zwecks Prüfung an mich zu senden. Ich werde mich dann dazu äußern.

Grundsätzlich: eine Klage aus den im Eingangsbeitrag dargestellten Gründen halte ich angesichts der üblichen Urteilspraxis der Verwaltungsgerichte für aussichtslos3, für erfolgversprechender halte ich einen Angriff auf der Ebene des reinen Verwaltungsrechts - und da gibt es viele Angriffspunkte, Art. 22 DSGVO und das EUGH-Urteil v. Dezember 2023 ist davon nur einer...


Edit "Bürger" - ein paar Anmerkungen seien bitte erlaubt:
1Bei fehlender Zustellung könnte es am Bekanntgabewillen fehlen, womit bereits keine Klagefrist (also auch keine Jahresfrist) ausgelöst sein könnte. Auf derlei Diskussionen will man sich aber i.d.R. ohne Not nicht einlassen - denn im dümmsten Fall zieht man den Kürzeren. Siehe hierzu wichtige Hinweise u.a. auch unter
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg124103.html#msg124103
Dies aus hier und dort genanngen Gründen hier bitte ausdrücklich nicht vertiefen. Danke.
2Siehe bitte bzgl. Unterschrift u.a. auch unter
Widerspruchsbescheide: Unterschriften und Namen der Unterzeichner gesucht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35943.0
3Im Vorkommentar ist bereits ein Querschnitt von verwaltungsrechtlichen sowie auch verfassungsrechtlichen Fragen grundsätzlicher Bedeutung angeschnitten, welche allesamt noch nicht abschließend und widerspruchsfrei höchstrichterlich entschieden sind und welche daher nach Auffassung fiktiver Person B allesamt incl. weiterer Gründe in jede Klage gehören. Letztlich muss jeder davon ausgehen, dass die abschließende Entscheidung nicht in den unteren Instanzen gefällt wird - sondern im Grunde immer der Weg bis zum Bundes- oder Landesverfassungsgericht bereits vorgedacht und vorgearbeitet werden will. So die Überzeugung von fiktiver Person B.

sonne2016:
Person X bedankt sich zuallererst bei Bürger und Querkopf für die ersten Rückmeldungen.

Da Person X bereits einige der von Bürger genannten Klagegründe in die eigenen Klageschriften hat einfließen lassen, ist sie, ähnlich wie Querkopf, der Meinung, dass diese, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, keine guten Aussichten auf Erfolg haben können. Die letzte Klageschrift von Person X beinhaltete 78 Seiten und das Gericht setzte sich mit keiner einzigen davon wirklich auseinander - diese Problematik dürfte vielen der hier tätig Anwesenden bekannt sein. Person X hat darüber hinaus auch die Bargeld-Klage von Dr. Norbert Häring über die vielen Jahren mitverfolgt und weiß, wie ignorant bzw. blind Gerichte - sowohl im Allgemeinen, als auch im Speziellen - sein können (/müssen).1

Der an die Person X adressierte Widerspruchsbescheid wurde definitiv vom Beitragsservice erstellt, erlassen und unterschrieben. Eine Kopie davon wird Querkopf per PM übermittelt.

Person X meint hier gelesen zu haben, dass an irgendeinem Gericht in Deutschland (in Bayern?) aktuell die Thematik der "Gewissensgründe" behandelt wird. Weiß jemand vielleicht Näheres?2

Person X möchte auch wissen, wie mittlerweile die Erfahrungswerte hinsichtlich eines eventuellen Vollstreckungsbescheids nach einem Widerspruchsbescheid sind. Es könnte sein, dass wieder eine Zeit lang nichts passiert, aber es könnte auch sein, dass der Beitragsservice oder gar die Rundfunkanstalt sehr schnell tätig sein werden.3


Edit "Bürger":
1Es verbleibt bei der Überzeugung fiktiver Person B, dass, so lange über die bislang abgewiegelten/ übergangenen Gründe nicht abschließend und widerspruchsfrei höchstrichterlich inhaltlich entschieden worden ist, sämtliche dieser Gründe wiederholt und vertiefend vorgetragen werden können und sollten - unter Berücksichtigung hinzugekommener Argumente und unter "Zerlegung" bisheriger nicht haltbarer Ablehnungen. Letztlich greifen sämtliche alte und neue Gründe auch ineinander. Daher würde fiktive Person B keinesfalls Aspekte weglassen, nur weil diese bislang abgewiegelt/ übergangen wurden und - nur aus diesem Grunde - "aussichtslos" erscheinen! Sie sind formal gesehen nicht "aussichtslos".
2Siehe oben... ;)

--- Zitat von: Bürger am 18. Juli 2024, 20:21 ---Sowie nicht zuletzt auch aktuell anhängiges Verfahren
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0

--- Ende Zitat ---
3Daher der obige Hinweis auf

--- Zitat von: Bürger am 18. Juli 2024, 20:21 ---Vorab könnte ggf. hilfreich sein:
eigene Info an Rundfunkanstalt+"Beitragsservice" über Rechtsmittel-Einlegung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33719.0

--- Ende Zitat ---

luke-skystreiter:
Ich habe in meinen Widerspruch neben den Gewissensgründen den fehlenden, individuellen Vorteil mit aufgenommen. Hier gibt noch kein Urteil und damit bringt einem der Widerspruch mit Verweis auf das Verfahren etwas Zeit und vielleicht geschieht bei den Landtagswahlen im Osten ja doch etwas.

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