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Autor Thema: Supernachricht: Berlin, Entscheide Landesverfassungsgericht anfechtbar!  (Gelesen 529 mal)

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Hier hat ARD mit am besten der Informationspflicht entsprochen.
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Ehre, wem Ehre gebührt. Ernsthaft!
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/berlin-verfassungsgericht-neubesetzung-abgeordnetenhaus-kandidaten.html
Zitat
Anfang Juni hatten die ehemaligen Verfassungsgerichtsvorsitzenden Margret Diwell und Helge Sodan dem Parlament im rbb "parteipolitische Machtspiele" und "Versagen" vorgeworfen, weil sich die Nachbesetzung so lange hinzog. Außerdem äußerten sie wegen der langen Amtszeitüberschreitungen Zweifel an der Legitimation des Gerichts. Urteile könnten mit guten Gründen anfechtbar sein, so Diwell und Sodan.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.07.2024, 09:40 Uhr

Denn dieser entscheidende Punkt war in den anderen rasch gesichteten Berichten nicht enthalten.


Hurra, Verfahren gegen den RBB neu aufrollen
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auf Grundlage eines Berichtes des RBB!
Diese Welt ist eine wilde und köstliche. Wie langweilig wäre unser Leben ohne Schilda - auch unter dem Namen Berlin bekannt.

Da wird der @Profät ja vielleicht gleich mehr checken, was da alles fehl gelaufen ist?
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Alles neu aufrollen?
Soweit hier in Erinnerung, wurde damals im Verfahrensrecht gesichtet, dass die dortigen Richter nach Ende der Amtszeit nicht mehr wirksam fortsetzen können, nicht einmal kommissarisch.

Muss die Nachwahl zum Berliner Landesparlament schon wieder rückgängig gemacht werden? Naja, vielleicht genügt Neu-Entscheid des Gerichts mit gleichem Ergebnis.


 @pjotre hatte schon 2022 dem Gericht mitgeteilt:
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Die seiner Meinung nach unterbliebene Bearbeitung des Gerichts (nichtiger "Scheinbeschluss")
werde für neuen Entscheid vorgetragen werden, sobald das Gericht überhaupt wieder rechtswirksam unterzeichnen könne.
Da mehr als die Hälfte der Richter neu sein würden, nämlich 6 der 9, sei ein entgegengesetzter Entscheid denkbar.

Und die Meinung: "Wenn wir eine solche Rechtsprechung haben, brauchen wir keine mehr."
Also "zurück zu Auge um Auge, Zahn um Zahn", Selbsthilfe gegen Unrecht.
Es ging um all die vielen RBB-Verfehlungen, die nun ja beweiskräftig sind.


6 Monate später war die RBB-Führung eine Trümmerlandschaft.
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Sie hatte sich im Juni 2022 zu früh gefreut über den Entscheid der Richter?
Es sei ja alles in Ordnung beim RBB?
Man sage nicht, dass das Volk keine Macht hat, Abgehobene zu stürzen.


Auf zur nächsten Schlachtrunde im Faustkampf für die Informationsfreiheit. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2024, 15:42 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Edit "Bürger": Vor etwaiger weiterer Kommentierung...
Obige Meldung ist wohl irgendwo im Forum schon mal erwähnt...
...Suche ...bitte etwas Geduld ...ahh - siehe unter
Verf.-Beschw. BE; Meldedatenabgleich § 11 Abs. 5 RBStV; Az. VerfGH 66/21
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37851.msg226057.html#msg226057


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Die aufgezeigte andere Fundstelle im Forum ist in der Tat erheblich hilfreicher für das Wiederaufrollen
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von dortigen Abwimmel-Entscheiden
 - in Sachen ARD, ZDF usw. durch fast alle der 200 befassten Richter bundesweit leider praktiziert. Das ist ja der eigentliche Kern, das generalisierte Justizversagten gegen das ARD-Anti-Jura-Kartell.


Damals hatte @pjotre daraus gefolgert in seiner Schlussmitteilung - siehe Eingangsbetrag im Thread:
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- Nicht volles Inkrafttreten des großen Medienstaatsvertrages
- jederzeit (auch) durch den Verfassungsgerichtshof Berlin endgültig verwerfbar.


Allerdings, diese Richter wurden nach Parteienproporz gewählt.
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Bleibt noch zu klären, welche Partei welchen der Richter benannte. Das war in keinem Bericht vollständig gelistet. Wir würden auch gerne erfahren, welche Richter einer politischen Partei angehören und ob sie ganz zufällig von eben dieser Partei vorgeschlagen wurden.

Sollte die AfD benachteiligt worden sein, so geht das Spiel von Neuem los?



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