Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
@seppl, jaaa, dies könnte Mensch so jetzt annehmen.
Dem ist aber nicht so.
Wie jetzt die "elektromagnetischen Schwingungen" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Wohnung gelangen, war schon bei der mündlichen Verhandlung zum UnfuX-Urteil des BVerfG Thema:
Thema: Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokollehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg180388.html#msg180388...
Privat: Der Rundfunkbeitrag verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, die Finanzverfassung und das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 GG. Voraussetzung für eine Vorzugslast ist eine spezifische Beziehung zwischen dem Abgabentatbestand und dem abzugeltenden Vorteil. Beim Rundfunk handelt es sich um elektromagnetische Schwingungen, deren Umwandlung stets ein Empfangsgerät erfordert. Die jetzt für die Beitragspflicht relevante Wohnung kann die Schwingungen aber nicht umwandeln. Ich verweise dazu auch auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Badischen Weinabgabe und zum Straßenausbaubeitrag. In der Entscheidung vom 25.06.2014 zum Straßenausbau wird ausdrücklich auf die nicht beitragspflichtige Allgemeinheit abgestellt. Die Verwaltungsgerichte haben aber beim Rundfunkbeitrag bisher regelmäßig eine Finanzierungsverantwortung für jede Person gesehen. Selbst die Seite rundfunkbeitrag.de spricht von einem Solidarmodell, d.h. hier wird ein Verfassungsverstoß proklamiert.
Ein weiteres Problem ist die Vermutung, in praktisch jeder Wohnung seien Empfangsgeräte vorhanden. Die statistischen Daten, die dies belegen sollen, stammen nämlich vom Bund, also nicht, wie es nach Art. 70 GG folgerichtig gewesen wäre, aus den Ländern. In den einzelnen Bundesländern existieren jedoch starke Unterschiede, etwa zwischen Stadt und Flächenland. So gibt es z.B. in Berlin überdurchschnittlich viele Wohnungen ohne Empfangsgeräte. Es ist somit fraglich, ob es überhaupt zulässig ist, vom Bundesdurchschnitt auszugehen. Im übrigen unterstützt nicht jedes Mobiltelefon den Internetzugang. Ich nutze ein Telefon für 18 Euro, mit dem geht das nicht. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als eine Million Wohnungen ohne Empfangsgeräte.
Nach den geltenden Typisierungskriterien darf aber nur eine kleine Zahl von Personen benachteiligt werden. Die Verwaltungsgerichte gehen darauf nicht ein. Kennen die Gerichte diese Regeln vielleicht nicht? Ich habe Gespräche mit der Hamburger Bürgerschaft geführt und nachgefragt, ob die verfassungsrechtlichen Kriterien hier bekannt sind. Es hat sich herausgestellt, daß das nicht der Fall ist. Die verwendeten Begriffe wie Medienabgabe oder Demokratieabgabe machen bereits deutlich, daß es sich um eine Gemeinlast handelt. Die Demokratie muß jedoch steuerfinanziert sein. Es kann keinen Demokratiebeitrag geben. Wenn Abgeordnete das Verfassungsrecht nicht kennen, müssen sie sich gegebenenfalls informieren.
...
Ohne jeden vernünftigen Zweifel, spielt die Musik oder Nachrichtensendungen des ÖRR nicht in unserem Kopf, da die Köpfe der Menschen (derzeit) noch keine Empfangsgeräte sind.
Die Zuleitung der Empfangssignale erfolgt derzeit in vielen Wohnungen entweder über Antenne oder Kabel.
Kabelnetzbetreiber sind verpflichtet das Signal von ARD-ZDF und Co. zu übertragen (Must-Carry-Programme oder
Belegungsregime)
Wiki;
Belegungsregimehttps://de.wikipedia.org/wiki/BelegungsregimeVodafone, Magenta und wie sie alle heißen müssen also ARD, ZDF und Co. ins Kabelnetz einspeisen. Wohnungsbewohner können jetzt noch zusätzliche Sender "zubuchen".
Wer jetzt in Bärlin über Antenne empfängt, hat bei den Privaten Sendern pech, da diese verschlüsselt sind.
In Österreich ist selbst nach Einführung des Rundfunkbeitrages nach deutschem Modell der ORF-Empfang teilweise weiter verschlüsselt.
[AT] Österreich-News
184 Euro nicht genug – Zusatzkosten für diese ORF-SeherVon Roman Palman, 05.07.2023
https://www.heute.at/s/184-euro-nicht-genug-zusatzkosten-fuer-orf-seher-100280154Wenn jetzt das Thema hier lautet: "Zwangsbeitrag zur Sicherung prowestlicher Berichterstattung?"
So stellt sich doch schon die Frage wie die Berichterstattung empfangen wird. Erst dann ist es möglich diese Berichterstattung zu beurteilen.
D.h. es muss anhand konkreter Beispiele dargestellt werden, dass ARD ZDF und Co. nunmehr als "Propagandasender der NATO" im "Informationskrieg" gegen die "OVKS" sind.
Wiki; NATOhttps://de.wikipedia.org/wiki/NATOWiki; Informationskrieghttps://de.wikipedia.org/wiki/InformationskriegWiki; Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheithttps://de.wikipedia.org/wiki/Organisation_des_Vertrags_%C3%BCber_kollektive_SicherheitSelbstverständlich sind @pinguin und icke Paragraphenreiter!
Das zeichnet uns ja och aus!
Schließlich suchen wir stets und ständig Wege mit rechtlichen Mitteln diesem UnfuX ein Ende zu setzen.
Gerne sind wir daher hier behilflich.
Dieser Thread zählt zur Kategorie:
Programmkritik!Derzeit eine äußerst scharfe rechtliche Waffe gegen den UnfuX.