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Autor Thema: Welcher Betrag der Rundfunkbeitragshöhe wurde nach Brüssel gemeldet?  (Gelesen 133 mal)

  • Beiträge: 7.306
Dem Forum ist ja bekannt, daß der Rundfunkbeitrag eine "staatliche Beihilfe" darstellt; siehe auch nachstehendes Thema

§ 264 StGB - Subventionsbetrug -> zu hoher Rundfunkbeitrag?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37893.msg225688.html#msg225688

Dem Unionsrahmen ist es fremd, so meine Kenntnis, daß sich eine nach Brüssel gemeldete, bzw., von Brüssel genehmigte Unternehmensbeihilfe automatisch und quasi unbegrenzt erhöhen darf, d.h., wird die genehmigte Höhe überschritten, ist mindestens der die genehmigte Höhe übersteigende Teil der Beihilfe rechtswidrig.

Es erinnern sich sicher alle an das Vorgehen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, das der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitragses nicht zustimmte?

Nun, dieses kann Folge jenes Umstandes sein, daß der EuGH dem Bundesland Sachsen-Anhalt bereits frühzeitig die Beihilfekriterien mitteilte; siehe hierzu die sog. Altmark-Entscheidung, auf die sich der EuGH in späteren beihilferechtlichen Entscheidungen schon oft berufen hat.

Deutschland - Sachsen-Anhalt
EuGH C-280/00 - Altmark-Entscheidung - Beihilfekriterien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35236.0
Hinweis: Der Oberbundesanwalt am Bundesverwaltungsgericht war hier Beteiligter.

Wenn also ein Bundesland die allgemeinen Beihilfekriterien kennt, dann Sachsen-Anhalt.

Es kann gut sein, daß der Rundfunkbeitrag insgesamt dadurch unionsrechtswidrig wird, daß die Beihilfe, die der Rundfunkbeitrag finanziert, die genehmigte Höhe überschreitet.

Die Höhe der Beihilfe muß sich an jenem Betrag orientieren, die der private Wettbewerber zur Erledigung des gleichen Auftrages aufwenden würde.

Aus diesen Gründen dieses neue Thema und die Frage im Titel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2024, 18:58 von pinguin«
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