Die Liste ist vielleicht nicht vollständig.
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Es waren etwas mehr als 10 Landesverfassungsbeschwerden gegen den Medienstaatsvertrag 2020 koordiniert, davon allerdings in der Tat nur ein Teil als fristgerechte Rechtssatzbeschwerde bis 31. Mai 2021 zusätzlich gegen den Meldatenabgleich.
Von diesen fristgerechten waren 2 in Berlin.
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Diese wurden im Mai 2022 rechtsfehlerhaft zurückgewiesen, auch bezüglich der Punkte "RBB-Misstände", wie auch Unzulässigkeit des Neubaus für Staats-Internet statt Fernsehen, usw.
Der RBB wusste von der Ablehnung noch vor Zugang des Beschlusses? Die Sektkorken dürften hoch gezischt sein?
Am 22. Juni 2022 wurde dem Gericht wie auch der RBB-Intendantin mitgeteilt, dass wegen eines "punktuellen Stillstands der Rechtspflege" nun Rückkehr geboten sei zum (sittsam verhältnismäßigen) "Auge um Auge, Zahn um Zahn".
Ähnlich übrigens auch in anderen Bundesländern.
Der Medienrummel in Sachen RBB-Rechtsverstöße startete eine Woche später. Rund 5 Monate später war die RBB-Führung nur noch eine Trümmerlandschaft und der verfassungswidrige Plan "Neubau für ein Berliner Staatsfensehen" was nur noch Makulatur.
Nun zum Gerichtsentscheid von 2024 - vorstehend im Thread behandelt
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Das Gesetz des Verfassungsgerichtshoffes Berlin - ähnlich wie bundesweit - verpflichtet das Gericht, über fristgerechte Beschwerden gegen neue Gesetze zu entscheiden.
Genau das ist der gesetzliche Unterschied gegenüber einer erst später erfolgenden Beschwerde: Nur für diese ist der fachgerichtliche Rechtswege eine zulässige gerichtliche Option.
Es handelt sich also nach einstweiliger Meinungesbildung um einen eindeutigen Fehlentscheid. Man höre vor Vorwürfen immer die Gegenseite.
Da Richter dies Forum vermutlich nicht besuchen
- sollten sie bitte besser, hier kann man eine Menge lernen - ,
steht dieser Punkt so im Raum ohne Möglichkeit, die Gegenmeinung zu hören.
Im übrigen beachte man die klassische Juristen-Strategie,
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den komisch langen Satz, wo das Verbum "fehl" sich ans Ende verirrt hat.
So etwas könnte man viel besser anders formulieren. Aber so ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Rechtslaien überhaupt begreifen, was der Kram argumentativ bedeutet.
Ferner, um zu widersprechen, müsste man das ja wohl verkehre Kettenargument in seine Bestandteile sezieren, was da eigentlich überhaupt gesagt wird.
Ein paar Zitate rein, damit der Laie meint, hier sei mühsam um Gerechtigkeit gerungen worden.
So sind Juristen. Jedenfalls im Fall der deutschen Juristenausbildung: Keine respektvolle Interaktion mit den
"einfältigen Arbeitern und Bauern da ganz unten, wir sind die da ganz oben, wir haben immer Recht. Immer. Nur der Papst hat noch öfter Recht." -
Gemeint. "ex cathedra", verklausuliert hinter Satz-Ungetümen.
Rechtslage:
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Anhörungsrüge hat eben dies Berliner Landesverfassungsgericht in anderer Sache als nicht in Betracht kommend deklariert, Gegenvorstellung wohl ebenfalls.
Jetzt könnte man es zum Bundesverfassungsgericht tragen. Da bekommt man dann voraussichtlich eine nicht-begründete Nichtannahme-Erklärung. Viel Zeit verbrannt für nichts. Kein Wunder, dass die Leute sich am Wahltag überlegen, ob sie überhaupt noch hingehen zu den Urnen, oder wenn, dass sie mit einem Kreuz ihren Zorn dokumentieren.
Euopäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Erst recht sinnlose Lebenszeit-Verschwendung- der ist total überlastet.
EU-Kommission - Antrag, es im kostenfreien Verfahren dem EuGH vorzulegen: Aussichten gering.
Hat der Beschwerdeführer @profät überhaupt Recht?
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Ja. hat er ganz gewiss. Das oberste Datenschützer-Gremium in Deutschland, die DSK Datenschutzkonferenz, hat alle Meldedatenabgleiche aus verfassungsrechtlichen Gründen beanstandet, ausgenommen - "mit Bauchschmerzen" den von 2014.
Da die Nur.-Juristen der Gerichte nicht das Recht haben,
- zu Expertenthemen sich oberhalb der Experten-Einheitsmeinung zu positionieren
- mit ihrer "allgemeinen richterlichen Lebenserfahrung",
wird als der einzig zulässige Entscheid angeshen, im Sinn aller Beschwerdeführer zu entscheiden. Also keine weiteren Meldedatenabgleiche ab 2015.
Das dahinter stehende Problem: Die Landesverfassungsgerichte sind durchweg mit ehrenamtlichen Ricthern bestückt.
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- einzige Ausnahme übrigens Thüringen, aber Ende 2022 beendete der Vollzeit-Präsident seine Amtszeit.
Die Berliner Richter erhalten pro Akte einen Ehrenamtssold von 200 Euro, soweit ich mich erinnere. Bei umfangreichen Beschwerden kämen sie auf 2 Euro pro Stunde. Also Lohnwucher gemäß Strafgesetzbuch ausgerechnet gegenüber den obersten Richtern?
Na klar, diese Enwürdigung müssen sie sich nicht gefallen lassen.
"Die Lehre aus der Geschicht, verwende viel Lebenszeit für Verfassungsbeschwerden nicht."
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Die sollte man nur machen, wenn sie in einem prozess-strategischen Widerstandskalkül ins Schachbrett-Klötzeschieben passen.
Immerhin, alle erfolgten Beschwerden bewirken, dass wegen Nichtentscheid die jeweiligen Gesetze noch keinen vollwertigen Status erreicht haben. Jederzeit bei politischem Wechsel können die Beschwerdeführer diese Gesetze weiterhin als nicht ausreichend wirksam anfechten.
So wurde es den Richtern in den etwa 10 Beschwerden bestätigt: Vielen Dank, dass Sie hierdurch diesen Regeln jede Chance für volle Wirksamkeit entzogen haben: Sobald in ein paar Jahren die Richter turnusgemäß gewechselt haben, kann es wieder losgehen.
Besonderheit: Eingang beim Verfassungsgerichtshof erst am 1. Juni 2021.
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Auf diesen Punkt wird hier nicht eingegangen. Grundsatz: Bei unverhältnismäßiger Postlaufzeit besteht Fristwahrung. Kann man beantragen, muss man aber nicht.
Pünktlich zum 31. Mai lagen 1 bis 2 weitere Verfassungsbeschwerden in Berlin vor, die auch argumentativ anknüpften an den Standard-Inhalt des @Profät von etwa 2018 - andere Verfassungsbeschwerden.
Das konnte man zusammenfassen.
Diese Einreichung von hier erfolgte persönlich - 3 Aktenordner, wegen Umfang und Corona-Sperre der Poststelle stattdessen persönlich der Zuständigen beim Gericht ausgehändigt.