Ok, die "Rück-Info" lt. Titel hat es also gegeben; wäre nur die Frage dann, ob das wirklich im Nachhinein berücksichtigt worden ist, was die Kommission am Entwurf monierte?
In jedem Fall hätte es nach den Änderungswünschen der Kommission eine erneute "Rück-Info" mit den darin vorgenommenen Änderungen an die Kommission geben müssen? Denn diese Pflicht zur "Rück-Info" gilt für den ganzen Umsetzungsprozess einer Richtlinie, solange, bis es seitens der Kommission keine Änderungsvorschläge mehr dazu hat?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;