Autor Thema: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -  (Gelesen 6015 mal)

Offline Samtoehrchen

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Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« am: 29. Oktober 2012, 16:30 »
Hallo Ihr,

ich wollte nur mal einen Zwischenbericht zu meinem vergangenen Beitrag liefern, der wie folgt aussah:



Hallo ihr,

ich habe folgendes Problem mit der GEZ:

Ich bekomme eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und habe einen Härteantrag auf Befreiung bei der GEZ gestellt. Anbei ein Schreiben vom Amt für Grundsicherung, in dem steht, dass ich Anspruch auf Leistung von monatlich ca. 80 Euro hätte, wenn ich diese in Anspruch nehmen würde. Warum ich die Aufstockung nicht in Anspruch nehme ist ja wohl meine Sache und geht der GEZ nichts an.

Nun wird mein Antrag auf Grund dessen abgelehnt! Sobald ich die Leistung in Anspruch nehme (dem Staat auf der Tasche liege) werde ich befreit. Obwohl mein Einkommen nachweislich unter dem Sozial-Satz liegt. Nein, nein, nein, ich lasse mich doch von denen nicht zwingen. Sofort habe ich Widerspruch eingelegt. Aber seit 2 Monaten keine Reaktion von der GEZ erhalten.

Dann bin ich zur ÖRA und habe mich beraten lassen. Dann habe ich, aufgrund des Gespräches, eine Klage beim Verwaltungsgericht beantragt. Lt. Auskunft des Anwaltes bei der ÖRA habe ich sehr gute Changen auf Erfolg. Bei Gericht werde ich von einem Rechtspfleger vertreten. Sämtliche Zahlungen an die GEZ sofort einstellen und jeder Zahlungsaufforderung widersprechen.

Nun suche ich Leute, denen das Gleiche passiert ist.

Ich werde für mein Recht kämpfen und wenn ich beim Europäischen Gerichtshof lande.



Der Widerspruch wurde wie erwartet auch abgelehnt.

Vom Gericht wurde ich um ausführliche Stellungnahme wegen dem Grund meiner Klage aufgefordert.
Nichts leichter als das!

Zusätzlich habe ich schon bei Klage-Einreichung einen Antrag auf Prozesskostenhilfe, als auch einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes gestellt. Darüber wurde noch nicht entschieden.

Parallel habe ich mir schon mal einen Anwalt gesucht, der mich netterweise kostenlos beraten hat und der mit mir auch den Kampf aufnimmt bzw. weiter geht sobald die Bewilligung vorliegt. (Bei Ablehnung erfolgt "Nichtzulassungs-Beschwerde")

Er sagt, es wird schwer aber keinesfalls unmöglich. Leider sind Recht haben und Recht erhalten zweierlei Paar Schuhe.

Auch wenn die Klage in erster Distanz abgelehnt wird oder die GEZ ihr Recht bekommt, geht der Kampf weiter.
Der Anwalt sagt, es kann auch sein, dass wenn das Gericht mir widerspricht und keinen Einspruch (?.....mir fällt gerade das Wort nicht ein) zuläßt, es trotzdem noch Wege gibt.

Sollten alle Wege ins Nichts laufen, muß ich eine "Verfassungsbeschwerde" einreichen. Aber das liegt ja noch in weiter Ferne....

Die jetzigen bzw. die kommenden Staatskosten gegen/ für die GEZ-Befreiung......welch ein Irrsinn!!!!

Aber ok, wenn der Staat das so will.......


Ich hoffe ihr drückt mir die Daumen. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

Samtöhrchen



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Offline osirisis

  • Beiträge: 141
Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2012, 21:02 »
Hallo, Samtoerchen, ich drücke dir ganz fest die Daumen! Würdest du verraten, bei welchem V-Gericht du klagst? Vielleicht würden dir gleichgesinnte Zuhörer im Publikum gut tun und zu etwas mehr Publiciti für die ganze Sache beitragen? Ich würde jedenfalls kommen, wenn es in meiner Nähe wäre.


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Offline Samtoehrchen

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Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2012, 14:38 »
Hallo Osirisis,

das ist ganz lieb von dir!

Für mich ist das Verwaltungsgericht in Hamburg zuständig.
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es eine öffentliche Verhandlung geben wird. Ich kann mir vorstellen, dass ein Urteil gefällt wird ohne das die Beteiligten anwesend sein müssen!

Hat da jemand Ahnung von?

Gruß Samtoehrchen


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Offline doe

  • Beiträge: 875
Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2012, 16:16 »
Parallel habe ich mir schon mal einen Anwalt gesucht, der mich netterweise kostenlos beraten hat und der mit mir auch den Kampf aufnimmt bzw. weiter geht sobald die Bewilligung vorliegt. (Bei Ablehnung erfolgt "Nichtzulassungs-Beschwerde")

Interessant!
  • Wie sieht es mit 2013 aus?
  • Muß man Hamburger sein, um dessen Dienste in Anspruch zu nehmen?


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Offline Samtoehrchen

  • Beiträge: 25
Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2012, 17:02 »
Hallo Doe,

zu 1. Ich gehe nicht davon aus, dass sich 2013 bei mir finanziell etwas ändern wird. Daher ändert sich mein Befreiungs-Kampf auch für 2013 nicht.

zu 2. Das kann ich dir nicht sagen, weil ich es nicht weiß. Er wird auch bei mir erst aktiv tätig, wenn die Prozesskostenhilfe genehmigt ist.

Laut mehreren Aussagen hab ich erfahren, dass es nicht so leicht ist einen Anwalt zu finden der den Kampf mit der Rundfunkanstalt aufnimmt. Der Grund, so heißt es, der Streitwert ist zu niedrig, sodass der Anwalt "wenig" Geld daran verdient. Wäre schade, wenn es wirklich so sein sollte.

Gruß Samtoehrchen










































































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Offline osirisis

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Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2012, 18:24 »
Für mich ist das Verwaltungsgericht in Hamburg zuständig.

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es eine öffentliche Verhandlung geben wird. Ich kann mir vorstellen, dass ein Urteil gefällt wird ohne das die Beteiligten anwesend sein müssen!
Für mich aus Thüringen leider zu weit. Also, Hamburger, dran bleiben. Schickt Samtoerchen eure Mail-Adressen, damit sie euch das Datum mitteilen kann. Vielleicht kennt jemand örtliche Reporter, die auch die Zwangsabgabe ablehnen und über die Verhandlung berichten, egal wie sie ausgeht.
Ich glaube nicht, dass die Sache im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Dafür ist die Sachlage zu kompliziert und ist von einem nicht unerheblichen öffentlichen Interesse.


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Offline Taucherle

  • Beiträge: 915
Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2012, 21:28 »
@samtoehrchen
Es ist nun mal so,dass sehr viele Anwälte sowas nicht unterstützen,gerade weil sie mit dem Job nicht wirklich was verdienen.
Genauso dürfte es sein,wenn ein Anwalt als Pflichtverteidiger bestellt wird bzw er diesen Job macht,der wird einen Teufel tun,sich ins Zeug legen und alles geben,damit sein Mandant da ohne blaue Augen rauskommt.
In der Anwaltsebene ist halt der Spruch "Gutes Geld für gute Arbeit" sehr weit ausgedehnt, wenn man manche Stundenlöhne so sieht,kein Wunder,dass Anwälte ein so gutes Leben führen können.

Zu deinem beschrieben Fall fällt einem nur eins ein: massives Kopfschütteln !

Mich würde es nicht wundern,wenn es irgendwann ein Gesetz gibt,dass den Bürger verpflichtet,soziale Hilfen des Staates anzunehmen.

Vielleicht sollte man wirklich so denken wie viele Hartzer.....und halt das gute Angebot nutzen,welches einem der Staat so macht,denn wo gibt es sowas,dass man fürs nixtun letztlich dieselbe Kohle verdient bekommt,wie ein blöder,sich jeden tag abrackernder Arbeitnehmer,der noch dazu garantiert nicht viel von seinem Rentenalter haben wird,weil er früher als jeder Hartzer ins Gras beißen wird.

Armes Deutschland sag ich da nur


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

Offline Samtoehrchen

  • Beiträge: 25
Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #7 am: 30. Oktober 2012, 21:53 »
Hallo osirisis,

das ist eine gute Idee.
Mein spezieller Fall wird die Öffentlichkeit aber nicht so interessieren, weil ich ein "Sonderfall" bin (so wurde mir gesagt)


Hallo Taucherle,

ja, da hast du wohl recht. Zum Glück habe ich ja einen Anwalt gefunden. Inwieweit der sich für mich ins Zeug legt, weiß ich natürlich nicht. Als Laie ist man ja abhängig.

Ich glaube, da brauch man keine Angst haben, das der Bürger verpflichtet werden kann :D :D
Dann müßte ja das ganze BGB über den Haufen geworfen werden :(
Der Mensch hat (noch) ein Recht auf Würde, die ja bekanntlich unantastbar ist :-\
und der Mensch hat (noch) ein freies Wahlrecht, was Transaktionen des Staates angeht ???


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Offline Speedy

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  • weiß was
Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #8 am: 31. Oktober 2012, 06:24 »
Für mich ist das Verwaltungsgericht in Hamburg zuständig.

Ich bin mir gar nicht so sicher, ob es eine öffentliche Verhandlung geben wird. Ich kann mir vorstellen, dass ein Urteil gefällt wird ohne das die Beteiligten anwesend sein müssen!
Für mich aus Thüringen leider zu weit. Also, Hamburger, dran bleiben. Schickt Samtoerchen eure Mail-Adressen, damit sie euch das Datum mitteilen kann. Vielleicht kennt jemand örtliche Reporter, die auch die Zwangsabgabe ablehnen und über die Verhandlung berichten, egal wie sie ausgeht.
Ich glaube nicht, dass die Sache im schriftlichen Verfahren entschieden wird. Dafür ist die Sachlage zu kompliziert und ist von einem nicht unerheblichen öffentlichen Interesse.

Die aktuelle Sache hat mit der Zwangsabgabe nichts zu tun, weil sie auf momentan geltenden Recht, dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag, basiert. Hier geht es um das Zahlen von Rundfunkgebühren.


Ab 2013 haben wir den Rundfunkbeitragstaatsvertrag.

Ein Urteil würde nur für 2012 gelten.  In 2013 ist ggfs. eine neue Klage erforderlich, da sich das zugrunde liegende Gesetz geändert hat.



Zum Anwalt: Dieser wird den Fall wohl übernehmen, weil er sich im Kampf gegen Goliath eine gewisse Publicity erhofft. Viel Arbeit hat er jedenfalls nicht. Es kann aber sein, dass sich das VG auf den Gesetzestext beruft und die Klage abweist. Passierte auch in den unten zitierten Fällen.


Zur Klage: Wurde eigentlich schon vernünftig mit der GEZ gesprochen?

Denkbar wäre:

Zitat
Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkgebühr, da ich bedürftig bin.

Einen Einkommensanachweis habe ich beigelegt.

siehe Urteile des BVerfG 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10


http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr066510.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111130_1bvr326908.html

Tenor:

Zitat
Die Beschwerdeführerin in den Verfahren 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10 wird als Empfängerin eines Zuschlages zum Arbeitslosengeld II gegenüber solchen Empfängern von Arbeitslosengeld II, die keinen derartigen Zuschlag erhalten, schlechter gestellt, weil diese im Gegensatz zu ihr nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV
auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit sind. Diese Ungleichbehandlung war jedenfalls in dem Zeitraum nicht gerechtfertigt, in dem der Zuschlag geringer war als die zu zahlenden Rundfunkgebühren, weil die Beschwerdeführerin zur Zahlung der Differenz auf den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zurückgreifen musste. Gleiches gilt im Fall des Beschwerdeführers im Verfahren 1 BvR 665/10, der als Rentner ein Einkommen bezieht, das nur geringfügig über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegt, und daher gegenüber den Sozialleistungsempfängern benachteiligt ist, weil er auf den dem Regelsatz entsprechenden Teil seines Einkommens zurückgreifen muss, um einen Teil der Rundfunkgebühren zu entrichten.

In beiden Fällen ist die Ungleichbehandlung nicht aus dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt. Die mit der Generalisierung und Pauschalierung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV verbundene Härte für die Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag lässt sich ohne erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten
beseitigen. Denn die Rundfunkanstalt könnte anhand des Bescheides über die Bewilligung der Sozialleistungen ohne eigene Einkommensermittlung und ohne großen Berechnungsaufwand eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht in der Höhe erteilen, in der die Rundfunkgebühren den Zuschlag übersteigen. Darüber hinaus liegt für die Beschwerdeführerin in den Verfahren 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10 ein intensiver Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor. Zwar war der von ihr zu leistende Differenzbetrag nicht sehr hoch, er stellte aber eine intensive Belastung der Beschwerdeführerin dar, da ihr für ihre Lebensführung lediglich die vom Gesetzgeber zur Deckung des Existenzminimums konzipierten Regelleistungen nach dem SGB II zur Verfügung standen und deshalb das Fehlen nur geringer Beträge eine spürbare Belastung darstellt.

Letzten Endes läuft es hier auf eine Befreiung auf Grund eines Härtefalls hinaus.


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« Letzte Änderung: 31. Oktober 2012, 06:41 von Thomas »

Offline doe

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Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #9 am: 02. November 2012, 13:58 »
Mal naiv gefragt:
Könnte man für TV2013 einen gemeinsamen Anwalt nehmen,
wenn die Verwaltungsklage (75 € ohne Anwalt) scheitern sollte?

Ich denk schon mal über Plan B nach ...


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Offline Samtoehrchen

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Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #10 am: 02. November 2012, 15:10 »
Hallo doe,

zum einen kostet die Klage ansich keinen Cent. Ich weiß nicht, wie du auf 75,- Euro kommst?!
Zu 2013 kann ich dir nichts sagen, weil mein Problem ein anderes ist.



Gruß Samtoehrchen


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Offline doe

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Re: Klage beim Verwaltungsgericht - Zwischenstand -
« Antwort #11 am: 02. November 2012, 16:24 »
zum einen kostet die Klage ansich keinen Cent. Ich weiß nicht, wie du auf 75,- Euro kommst?!
Wurde hier um Forum diskutiert.

Zu 2013 kann ich dir nichts sagen, weil mein Problem ein anderes ist.
Gibt ja noch andere User :P


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