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Autor Thema: Erfahrungsberichte gesucht: VG ordnet persönliches Erscheinen an.  (Gelesen 758 mal)

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Dies ist ein Rundfrage-Forumstext. Wer kann andere Fälle berichten, in denen
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- das Erscheinen nur des Bürgers angeordnet wurde
- ohne ARD-Schriftsatz und ohne gerichtliche Anforderung von Stellungnahme vor Entscheid 
- und unter Bußgeldandrohung gegenüber dem Bürger.

Alles nun Folgende dient nur der Verdeutlichung:
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Das Anordnungsrecht des Gerichts:
§ 95 VwGO - Anordnung des persönlichen Erscheinens
https://dejure.org/gesetze/VwGO/95.html
Zitat von: § 95 VwGO - Anordnung des persönlichen Erscheinens
(1) 1Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten anordnen. 2Für den Fall des Ausbleibens kann es Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen androhen. 3Bei schuldhaftem Ausbleiben setzt das Gericht durch Beschluß das angedrohte Ordnungsgeld fest. 4Androhung und Festsetzung des Ordnungsgelds können wiederholt werden.
(2) Ist Beteiligter eine juristische Person oder eine Vereinigung, so ist das Ordnungsgeld dem nach Gesetz oder Satzung Vertretungsberechtigten anzudrohen und gegen ihn festzusetzen.
(3) Das Gericht kann einer beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Behörde aufgeben, zur mündlichen Verhandlung einen Beamten oder Angestellten zu entsenden, der mit einem schriftlichen Nachweis über die Vertretungsbefugnis versehen und über die Sach- und Rechtslage ausreichend unterrichtet ist.

Drohkulisse gegen Einfordern von Richterarbeit
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Wenn man in einem Punkt-für-Punkt-Schriftsatz beantragt, dass über die nachgewiesenen ARD-Rechtverstöße zu entscheiden sei - mit 150 Seiten Gutachten -
so hat der Richter ein Problem. Der Bürger verpflichtet ihn, seine Pflicht des rechtlichen Gehörs zu erfüllen, ohne sich über 20 Seiten willkürlich zusammengeklebte Textbausteine retten zu können.

Bei nur einigen 100 Euro Streitwert schadet es der richterlichen Karriere, die dafür nötige 1 Woche Arbeitszeit zu verwenden. 

Wir haben eine Reihe von Strategien erlebt, wie Richter die Nichtbearbeitung legitimieren. Jedes mal werden die Bürgerrechtler klüger und machen Wiederholung bereits durch geeignete Anträge unmöglich.
Das erfolgt in den gemeinsam laufend fortentwickelten Textbeispielen der an Musterverfahren Mitwirkenden)
Es wird hierdurch eng für die Juristen-Kunst der "listigen Abwimmel-Strategien".


Jetzt ist wohl eine neue Strategie aufgetreten: Die Vorladungs-List.
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Der Bürger wird unter Androhung von Bußgeld vorgeladen zum Urteilstag, ohne dass die ARD-Anstalt einen einzigen Satz zur umfangreichen und ARD-peinlichen Akte gegeben hat.
Dann kann der Richter das gewährte rechtliche Gehör ins Urteil schreiben und was da in der Verhandlungstunde stattfand.
Die rechtswissenschaftlich kompetente Bearbeitung der Klägeranträge wäre dann ausgehebelt.


Ist das als Klartext gemeint?
"Wenn du die öffentliche Hand angreifst, werden wir dich fertigmachen."
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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde nicht geschaffen, die überlegene Verwaltung vor dem laienhaften Bürger zu schützen.
Ihr Sinn ist, den laienhaften Bürger zu schützen gegen Missbrauch durch Juristen und Gewaltmonopol der öffentlichen Hand.

Derartige Einschüchterungsstrategie hatten wir schon mal, in der halbkriminellen DDR-Zeit und in der total-kriminellen NS-Zeit.
Dieser aktuelle Vorgang ist im Territorium der erloschenen DDR. Passt.
(nicht der  "einstigen" DDR, denn diese häufige Wortwahl impliziert das Kommen oder schon Existieren von DDR 2.0)


Ist das Ziel der Unterwanderungsversuch des Rechts auf rechtliches Gehör?
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Gemäß Grundgesetz, EU-GrCharte, EMRK, Landesverfassungen.
Das Richterproblem ist klar: Wird Gerechtigkeit auf Grundlage der richtigen Argumentation entschieden, so ist die Zwangsabgabe "Rundfunkbeitrag" abgeschafft.

Damit werden aber auch 10 Jahre Rechtsprechung des gleichen Gerichts rückwirkend der (nur rein "objektive") Straftatbestand der Rechtsbeugung. Alle Richter werden "zu Recht fehlendes Schuldbewusstsein" behaupten. Juristen beherrschen Jura. Es wird kein einziger Richter verfolgbar.

Aber anti-kollegial ist so ein Richter durchaus. Müsste er die Illusion von Karriere-Aufstieg in die Mülltonne entsorgen?


Eigene neue Strategie: Von vornherein Ladung des jeweiligen ARD-Intendanten beantragen.
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Das wird der Richter nicht wagen. Wenn der Richter das für nicht dienlich feststellt, kann er die Klägerladung kaum noch als dienlich darstellen.


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Das Gericht sollte doch wohl vorab in der Lage sein, Gründe für die zwingende Erfordernis der Anwesenheit anzugeben?
Und wohl auch, ob lediglich der Kläger oder auch der Beklagte und ggf. weitere Beteiligte in dieser Form geladen wurden?
Wurde ggf. vorab zu irgend einem Zeitpunkt seitens Gericht in Erwägung gezogen, per Gerichtsbescheid zu entscheiden?
Hatte zu irgendeinem Zeitpunkt der Beklagte ggf. bereits keine Bedenken dagegen geäußert bzw. sogar aktiv Verzicht auf die mündliche Verhandlung erklärt?


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Die Strategie des Gerichts ist eindeutig, keine ausführliche Befassung mit den eingebrachten Schriftsätzen. Da sollte man tatsächlich den Intendanten dazuladen, denn wenn es ein formales Argument für die Vorladung des Klägers gibt, läßt sich der Spieß auch umdrehen, man hat allerdings keine Handhabe, daß das Gericht dabei mitspielt, aber muß sich eine schlaue formale Begründung einfallen lassen, es abzulehnen in Abgrenzung zum Kläger.
Sollte es soweit kommen, dann helfen wohl nur zusätzliche Beweisanträge, die in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, am besten zu jedem Klagepunkt einen sinnvollen, schriftlich vorformuliert versteht sich, soll der Richter in Arbeit ersticken, damit er sowas nicht nochmal macht!


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@Bürger: "Das Gericht sollte doch wohl vorab in der Lage sein, Gründe für die zwingende Erfordernis der Anwesenheit anzugeben?"
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 @pjotre : "Gerichte sollten seit 2013 in der Lage sein, Recht zu sprechen statt das Unrecht der Beklagten-Juristen in Textbaustein-Serien nachzuplappern?"
Der 'Beck'sche Juristische Kommentar" entstand um 2002 beim NDR - "der Hahn-Vessing" - Dr.-Hahn, Leitder der NDR-Rechtsabteilung.
Im Forum ausreichend behandelt.

Dass die öffentliche Gewalt das maßgebliche juristische Rechtskommentarwerk gezielt unter Kontrolle nimmt,
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dessen Inhalt  dann entsprechend ausfällt, einen derartigen Politik- und Justizskandal gab es zum letzten Mal, sei vermutet, systematisch in der NS-Zeit und in der DDR.
Viele Jahre Mitautorin beim Beck'schen war Frau Dr. Wille, MDR-Intendantin, in DDR-Zeiten war sie aber nicht "IM" beziehungsweise IF Informations-Frau.

Hier wurde Wessi @pjotre von einer DDR-Bürgerrechtlerin im Gespräch belehrt: Wer system-konform beteiligt war, siehe die entsprechenden Informationen im Forum über ihre Dissertation und die Finanzierung ihrer wissenschaftlichen Arbeit im DDR-Regime, der/die war ja Teil vom edlen Niveau der Hierarchie und nicht nur einfach "IM". 


Wir haben im betreffenden Fall nach jetzigem Vermutungsstand vielleicht ein punktuelles Abdriften
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in Varianten eines neuartigen Neo-Totalitarismus.
Wir sind hier im Forum die neuen Bürgerrechtler, haben es an sich viel leichter im noch bestehenden Rechtsstaat, und wir merken, wie schwer es trotzdem zuweilen ist, wenn das "Imperium" sich für unkaputtbar vermeint beim Verletzen der fundamentalen Grundrechte-Gerechtigkeit.
Dass es bis dahin kommen würde, hatten die mitwirkenden Bürgerrechtler hier im Forum - zu Beginn alle Rechtslaien aus dem Volk - nie sich vorstellen können.


Da sind wir also nun angekommen und nun wehrt sich das System mit letzten Attacken "gegen die Personen",
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weil es auf die inzwischen gemeinsam optimierten Jura-Briefbeispiele keine Auswege mehr sieht, mit zusammengeklebten Textbaustein-Serien eine Pseudo-Jura vorzutäuschen. Denn das ist in den Schriftsatzbeispielen aufgedeckt und vorausschauend klassifiziert als "Verweigerung des rechtlichen Gehörs" und das ein derartiges Urteil als "nichtiger Scheinbescheid" keine Vollstreckbarkeit erzeugen könne.

Das "1989" für ARD, ZDF usw. zeichnet sich ab. Das sind jetzt die letzten Rettungsversuche.


Die schlimmste Attacke "in personam" traf bekantlich Georg Thiel.
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Ihm wurde soeben ein "virtuelles Denkmal" gesetzt als kleine Gabe zum Weihnachtsfest und als Bedürfnis für uns alle, dass seine Beharrlichkeit nicht vergessen werden darf.
Siehe in der Mittelspalte, unten, die Überschrift: "6 Monate 'GEZ-Häftling'"
    https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
Darunter - klicken auf "mehr" - Übersicht der verletzten Grundrechte-Kodifizierungen GG, EMRK, EU-GrCharta und andere.

"in personam", wenn Juristen etwas mystisch Übergeordnetes bezeichnen wollen, verfremden sie sich immer ins päpstlich Lateinische.
So nennt man es bekanntlich im Juristen-Latein-Jargon, wenn jemand zur Sache im Unrecht ist und sich zu retten versucht, indem "gegen die Person" agitiert wird.



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 @Zeitungsbezahler :
Wenn ein Gericht fest entschlossen ist, dem Anliegen der Rechtsfindung nicht zu entsprechen, so ist die mündliche Verhandlung nur für den Zweck, behaupten zu können,
"rechtliches Gehör sei gewährt worden - aber der Kläger habe nicht überzeugen können".
Also Abwertung der unbearbeitetem Schriftanträge durch die "viel höhere Form" der mündlichen Anhörung.

Wenn der Rechtsstaat punktuell abgeschafft ist, so sind rechtsstaatliche Instrumente - beispielsweise Beweisanträge - Im Ergebnis aussichtlos.

Wenn der Kläger auf 20 Seiten Schriftsatz mit 150 Seiten Gutachten alle Rechtsfehler der Rundfunkabgabe präzis dargestellt hat, so ist nichts mehr beweisbedürftig und die einzige Forderung lautet, dass MDR und Richter zu bearbeiten haben.

Es geht hier um die Rechtsstaatsfrage - die Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch die organisierte Tarnveranstaltung "wir haben ihn ja angehört - deshalb musste er erscheinen".

Also zurück zum Zweck dieses Threads: Hat es eine derartige Anordnung in irgendeiner anderern Sache schon gegeben?
Siehe die Details im Einstiegsbeitrag.


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Also zurück zum Zweck dieses Threads: Hat es eine derartige Anordnung in irgendeiner anderern Sache schon gegeben?
Siehe die Details im Einstiegsbeitrag.

Ja, siehe gesonderte Nachrichten.


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Hm, schnelles Kugeln zeigt mir, dass diese Erscheinungspflicht mehr vom Standpunkt des Grundsatzes der Sachverhaltsermittlung von Amts wegen gesehen wird, etwa dass in einem Asyl-Prozess der Asylbewerber mal auch live beguckt wird.

Ich habe folgendes pdf gefunden:

Besondere Urteilsarten im Verwaltungsprozess
Alexander Pfab, JURA Heft 1/2010, S. 10-14

(pdf ist gesichert)

Da steht z.B.

Zitat
Im Verwaltungsprozess dagegen sind Versäumnisurteile nicht zulässig, was sich bereits aus § 102
Abs. 2 VwGO ergibt4. Denn nachdem die Beteiligten darauf hingewiesen worden sind, kann im Verwaltungsprozess auch ohne deren Anwesenheit verhandelt und entschieden werden5

Ich lese das so, dass wenn pjotre es wagt, sein Gesicht nicht seinem gesetzlichen Richter zu offenbaren, der nämliche gesetzliche Richter ihm dennoch kein Ordnungsgeld aufbrummen könne, denn das wäre Ausfluss eines Versäumnisurteils. Das ist jetzt meine Spekulation.

Nur so mal daher kombiniert. Keine Rechtsberatung.

Vielleicht auch deshalb keine* Erfahrungsberichte verfügbar. (Und man könnte sich bei erzwungenem Erscheinen ja eine weitere Strategie ausdenken.)

Edit 1: * -> Bürgers Beitrag etwas weiter unten

Edit 2: Nach Durchsicht obigen pdfs wird die Anwesenheits"verpflichtung" wohl nur auf der ersten Seite (S. 10) in der rechten Spalte erörtert. Irgendwie wäre das ein nur sehr entlegener "Schachzug" des amtsermittlungsfaulen Richters, dem mensch dann durch Verweis auf eingereichte Schriftsätze sowie durch Forderung, doch auch einen Rundfunkvertreter herbeizuzitieren (sonst hätte eine mündliche Verhandlung irgendwie keinen Sinn...), und anschließendem Schweigen begegnet werden könnte. Keine Rechtsberatung. Wir sind nicht im Theater.


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 @ope23 : Es geht nicht um @pjotre.
 @Bürger: Per PM kam Hinweis, aber da hebe ich bereits per E-Mail ihm geantwortet, dass im betreffenden Fall keine derartige Vorladung war.

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Nach jetzigem Stand hat wohl niemand je von derartigem gehört.
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Über die juristischen Gesichtspunkte müssen wir uns nicht den Kopf zerbrechen hier, da gibt es keine Legitimation, siehe diie Verfahrensbeschreibung im Einstiegsbeitrag.

Hier geht es also wieder einmal nicht um Rechtsfindung?  Vielleicht um eine kollegiale Juristenabspreche zwischen ARD und Richter über die "einfältigen Bürger und Bauern", die so ungehörig sind, den Juristen die Aktenpunkte zu verkomplizieren?
Wir Bürgerrechtler, also "Karriere-Schädlinge", wir "Volksschädlinge"?


Wie man damit nun umzugehen hst, das ist ausreichend im Griff.
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Es ging also wirklich vorwiegend um die Frage, ob so etwas schon einmal aufgetaucht ist. Die Aktiven des Forums haben breite Information - also jedenfalls selten oder bisher nie vorgekommen in Sachen ARD, ZDF usw. bei Verwaltungsgerichten.


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@Bürger: Per PM kam Hinweis, aber da hebe ich bereits per E-Mail ihm geantwortet, dass im betreffenden Fall keine derartige Vorladung war.
Und per Nachricht erging der Hinweis, dass diese Aussage so nicht stimmt.

Nach jetzigem Stand hat wohl niemand je von derartigem gehört.
Doch - siehe oben und unten.

Es ging also wirklich vorwiegend um die Frage, ob so etwas schon einmal aufgetaucht ist. Die Aktiven des Forums haben breite Information - also jedenfalls selten oder bisher nie vorgekommen in Sachen ARD, ZDF usw. bei Verwaltungsgerichten.
Mindestens ein Mal vorgekommen, in Sachen Rundfunk, beim Verwaltungsgericht.
Könnte fiktiv etwa 2019 gewesen sein. Siehe nochmals aktuelle Nachricht.


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 @Bürger : Das wird nun geklärt. @Bürger hat wohl wieder einmal Recht gehabt und jemand ganz anderer hat sich geirrt.

Die einzigen beiden bisher bekannten derartigen Vorgänge sind miteinander über Umwege verknüpft. Das macht die Deutung wesentlich einfacher. Dieser Thread hat also mindestens insoweit seinen Zweck erfüllt.

Die schriftsätzliche Bearbeitung ist in Arbeit. Mehr darüber nicht im öffentlichen Forum - "Feind liest mit".


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Berichtigend zum Einstiegsbeitrag muss klargestellt werden:

Es wurde zwar kein zweites Gericht bisher übermittelt, das derartiges praktiziert. Aber nach jetzigem Stand gibt es ein Verwaltungsgericht, das dies vielleicht ständig praktiziert.

Die dargestellte Grundsatzproblematik ist zwar gegeben, aber weniger ausgeprägt. Mit gutem Grund wird Erzwingungsgeld-Androhung vom Gesetz erkennbar als Ausnahme präsentiert und mit gutem Grund wird es normalerweise nicht praktizert. Das hat durchaus mit Rechtssstaatlichkeit zu tun.

Da wir dauernd mit "Unrecht von oben" konfrontiert sind, kann man bei den Vermutungen schon einmal etwas übersetzt interpretieren. Es bleibt aber Problematisches:

Rechtsstreite. die nur rechtswissenschaftliche Analyse von Schriftsätzen sind, bedürfen nicht einer Bußgeldandrohung für den Fall von Nichterscheinen. Das kann je nach Konstellation möglicherweise durchaus Reduzierung des Rechts auf rechtliches Gehör bewirken.

Nach dieser Herunterstufung der Dramatik hat dieser Thread seinen Zweck erfüllt und kann als abgeschlossen angesehen werden. 

Es sei denn, er wird durch Bekanntwerden eines neuen Falles wieder akut.


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