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Autor Thema: Eintragung in das Schuldnerverzeichnis-Deutschen Bahn-Infoscore  (Gelesen 1937 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Verständlicherweise bestehen bei der Allgemeinheit begründete oder unbegründete Ängste über mögliche negative Auswirkungen nach einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.

Für einen Personenkreis bleibt die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis wirkungslos, für andere Personen kann es gewisse Auswirkungen geben.

Gewisse Organisationen empfehlen zur Zahlung der Forderung, wenn der Betroffene gravierende negative Auswirkungen durch die Eintragung im Schuldnerverzeichnis befürchtet. Allerdings stellt sich hierbei die Frage, woher soll man wissen, ob man tatsächlich von negativen Auswirkungen betroffen sein wird? Auch stellt sich die Frage, ob später die Zahlung einer möglicherweise rechtswidrigen Forderung rückerstattet wird.

Für viele Mitglieder dieses Forums kommt, trotz aller Schwierigkeiten, eine Zahlung nicht in Frage.

Das vorliegenden Beispiel könnte die Erfahrung einer rundfunkbeitragverweigernden Person A mit der Deutschen Bundesbahn gemacht haben.

Person A hat bereits seit einigen Monaten das Deutschlandticket der Deutschen Bahn.

Überraschend hat nun Person A ein Schreiben der Deutschen Bahn mit folgendem Wortlaut erhalten.

Zitat
Hallo Person A,
vielen Dank für Ihre Bestellung.

Derzeit können wir Ihnen das gewünschte Abonnement leider nicht anbieten.

Das Ergebnis der Bonitätsanfrage lässt einen Vertragsabschluss nicht zu.

Informationen dazu erteilt Ihnen der von uns beauftragte Dienstleister infoscore Forderungsmanagement GmbH, 33401 Verl, nur auf schriftliche Anfrage.

Bitte klären Sie mit infoscore, was zu der Ablehnung geführt hat. Sollte eine erneute Anfrage zu einem positiven Ergebnis führen, freuen wir uns auf Ihre Bestellung.

Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn sehen bei allen Neubestellungen im Lastschriftverfahren eine Bonitätsprüfung vor. Zulassungskriterien sind eine positive Bonität sowie eine bestätigte Adresse.

Kommt es zu einer Ablehnung, werden uns von infoscore keine Gründe genannt. Die Deutsche Bahn ist aus Datenschutzgründen nicht berechtigt, diese einzuholen.

Auf bahn.de sowie in unseren Verkaufsstellen können Sie aber unabhängig von der Bonitätsprüfung Monats- und Wochenkarten auch gegen Bar- oder Kartenzahlung erwerben. So können Sie bis zur Klärung mit infoscore schon günstig pendeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abo-Team


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2023, 06:43 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Inzwischen verfügt Person A über die DB Navigator App und könnte erneut das Deutschlandticket für November erfolgreich aktiviert haben.
Zügig wurden ihr dann die Kosten für das Deutschlandticket vom Bankkonto durch das Abo Team der Deutschen Bahn abgebucht.

Nun könnte Person A wieder das selbe Schreiben wie im Startbeitrag erhalten haben.

Das Ticket ist allerdings für November bezahlt und gültig.

Im Dezember wieder "neues Spiel neues Glück?"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2023, 06:39 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.391
[...] Person A hat bereits seit einigen Monaten das Deutschlandticket der Deutschen Bahn.

Überraschend hat nun Person A ein Schreiben der Deutschen Bahn mit folgendem Wortlaut erhalten. [...]
Sorry für die Rückfrage, aber wie passen denn obige zitierte Sätze zusammen? Entweder hat man die Deutschlandcard und damit das Abo oder nicht.

Abo, ok, wird offenbar monatlich bezahlt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn sehen bei allen Neubestellungen im Lastschriftverfahren eine Bonitätsprüfung vor.
Zulassungskriterien sind eine positive Bonität sowie eine bestätigte Adresse.
Bedarf es denn für die "Neubestellung" überhaupt zwingend eines "Lastschriftverfahrens" - oder geht es nicht auch z.B. mit Dauerauftrag...?

Man sollte sich wohl - insbesondere als Rundfunkbeitrags-Nichtzahler - so wenig wie möglich mit Verträgen abgeben, welche "Bonitätsprüfungen" als Voraussetzung haben.

Möglicherweise kann man - seriöse - Vertragspartner aber auch von der Unbedenklichkeit einer wg. Rundfunkbeitrags-Streitigkeiten nicht so "positiven" Bonität überzeugen. Das wäre eigentlich viel interessanter.

Ebenso interessant könnte sein, den "beauftragten Dienstleister infoscore Forderungsmanagement GmbH, 33401 Verl" dazu zu bringen, derartige Auskünfte zu unterlassen und die betreffenden Daten zu löschen...?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2023, 23:59 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.391
Nur als Info; unionsseitig ist hier eine "Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten" in Arbeit; jedenfalls wurde heute die Stellungnahme des EDSB dazu veröffentlicht.

Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten dem Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter https://edps.europa.eu erhältlich.)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202301054

Fußnote
Zitat
(14)  Insbesondere Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bonitätsbewertung von Verbrauchern sowie der Risikobewertung und der Preisgestaltung für den Verbraucher bei Lebens- und Krankenversicherungsprodukten. Siehe auch Erwägungsgrund 18 des Vorschlags.

Der Verordnungsvorschlag ist nachstehend verlinkt:

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52023PC0360&qid=1700456422157

Zitat
Artikel 2
Anwendungsbereich


(1)Diese Verordnung gilt für Kundendaten der folgenden Kategorien:

f   Daten, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens im Rahmen eines Kreditantragsverfahrens oder bei einem Antrag auf Bonitätsprüfung erhoben werden.

Dieser Vorschlag wird so verstanden, daß nur die "zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung" alle Befugnisse hat und ansonsten jeder, der Finanzdaten der Kunden verarbeiten möchte, deren ausdrückliche Genehmigung dafür einholen muß. Derjenige wiederum, der Finanzdaten anderer Personen verarbeiten möchte, benötigt dafür lt. Art 14 die Erlaubnis der "zuständigen Behörde im Sinne dieser Verordnung".

D.h., diese "infoscore Forderungsmanagement GmbH", bspw., bedarf dann einer ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bafin? Möglicherweise aber auch heute schon? Immerhin bezieht sich der Verordnungsvorschlag auf bereits bestehende Verordungen. (Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554)


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus aktuellem Anlass, siehe dazu u.a. auch unter
Schufa vor dem Aus: Geht es der Auskunftei jetzt an den Kragen? (02/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36955.0
EuGH C-634/21 - DSGVO - Bevorzugung wirtschaftl. Belange mit DSGVO unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37100.0




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Es könnte sich ergeben haben, dass das Abo für das Deutschlandticket, trotz Kündigung durch die Deutsche Bahn wegen Eintragung im Schuldnerverzeichnis, automatisch mit der monatlichen Abbuchung verlängert wurde.
Das Deutschlandticket ist weiterhin gültig und wurde bereits verschiedentlich zur Verifizierung abgescannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2023, 21:57 von Bürger«
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[...] dass das Abo für das Deutschlandticket, trotz Kündigung durch die Deutsche Bahn wegen Eintragung im Schuldnerverzeichnis, automatisch mit der monatlichen Abbuchung verlängert wurde.
Steht das bei der DB AG so in deren Geschäftsbedingungen, bzw., in den zu diesem Abo sicherlich nachzulesenden gesetzlichen Konditionen? (Ich nutze es nicht, deshalb diese Rückfrage).


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Dass nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH die personenbezogenen Daten bei Infoscore möglicherweise nicht nur ohne Rechtsgrundlage gespeichert werden und zudem gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO verstößt, bleibt zunächst dahingestellt, überrascht doch die Deutsche Bahn mit einer negativen "Bonitätsprüfung", die am Ende selbst die Deutsche Bahn nicht interessiert.

Man darf sich dann fragen, welchen Sinn und Zweck hat eine (möglicherweise rechtswidrige) "Bonitätsprüfung" bei Infoscore durch die Deutsche Bahn, wenn das Ergebnis der "Bonitätsprüfung" am Ende wirkungslos bleibt.

Eine Diskussion über interne Vorgehensweisen der Deutschen Bahn und Infoscore kann nicht weiter vertieft werden, aber Erfahrungsberichte oder Hinweise von betroffenen Forumsmitglieder zu diesen beiden Unternehmen, könnten die Leser interessieren.


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Als Update wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche Bahn die Gültigkeit des zu Beginn genannte fiktiven Deutschlandtickets, ohne Zutun des Betroffenen (mit Eintrag im Schuldnerverzeichnis), automatisch verlängert haben könnte.

Die Deutsche Bahn könnte auch kein weiteres Kündigungsschreiben an den Betroffenen gesendet haben.

Hierzu auch:

EuGH C-634/21 - DSGVO - Automat. Daten-Verarbeitung ist verboten, wenn bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37605.0


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