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Autor Thema: Begriff "Ruhegeld"  (Gelesen 229 mal)

  • Beiträge: 7.327
Begriff "Ruhegeld"
Autor: 14. November 2023, 16:16
Aus einem Artikel der gedruckten MAZ vom 11./12. November 2023, Seite 10, unter dem Titel "Üppige Ruhegelder beim RBB schon vor der Rente" geht hervor, daß

- die Praxis der Ruhegelder vom SFB übernommen worden ist; (der RBB ist ja ein Konstrukt aus SFB und ORB);

- die Ruhegelder Zahlungen des RBB darstellen, die der RBB ehemaligen Direktoren und Co. nach dem Ausscheiden aus dem RBB bis zum Beginn der regulären Rente leistet, bzw., leistete;

Es heißt, daß die Ruhegelder der Ex-Führungskräfte zwischen 120.000 und 138.000 Euro je Jahr betragen, bzw., betragen haben.

Und nun stellt sich die Frage, ob diese Ruhegelder branchenüblich sind, also auch bei den privaten Rundfunkunternehmen geleistet werden? Weil ...

EuGH C-206/06 - Zwangsabgabe ->Keine Verbr.-pflicht z. Übn. marktunübl. Kosten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35292.0

Wer fragt hier mal bei den privaten Rundfunkunternehmen nach?

Erst nach deren hoffentlich schriftlicher Antwort ist es sinnvoll, (wenn diese Antwort lautet, daß derartige Zahlungen nicht geleistet werdern), sämtliche vom ÖRR seit Umstellung auf den Rundfunkbeitrag geleisteten Ruhegelder zu ermitteln und aufzusummieren und von der Summe des Rundfunkbeitrages, nötigenfalles unionsgerichtlich mit Stütze auf obige Entscheidung, abziehen zu lassen.


Edit "Bürger": Bitte vor der weiteren Diskussion unbedingt noch die seit dem RBB-Skandal im Forum bereits erfolgten Beiträge zu diesem Thema per Forum-Suche recherchieren und hier verlinken. Die Moderatoren sind hier auf die aktive Mitwirkung jedes einzelnen Forum-Mitglieds angewiesen - insbesondere desjenigen, welches einen neuen Thread startet, der gut aufbereitet sein soll, um Mehrfachdiskussionen zu vermeiden und bereits bestehende Erkenntnisse im Forum zusammenzutragen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2023, 17:11 von Bürger«
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