"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Kalender

Revisionsverfahren BVerwG 6 C 3.22 - Zugang von Bescheiden

<< < (2/2)

Bürger:
Siehe Ergänzung im Einstiegsbeitrag...

--- Zitat von: Miki0815 am 13. Oktober 2023, 18:54 ---Edit "Bürger":
Hier nun die Entscheidung des BVerwG im Volltext, welche bzgl. Bestreiten des Zugangs dem Grunde nach als "Erfolg" gewertet werden könnte, jedoch bzgl. der einschränkenden "Gesinnungs-Gegenbeweisführung" noch einer kritischen Würdigung/ Erwiderung bedarf - aber leset selbst...  :angel:

Markierungen/ Hervorhebungen noch ausstehend - bitte etwas Geduld

BVerwG, Urteil vom 29.11.2023 - 6 C 3.22 -
https://www.bverwg.de/de/291123U6C3.22.0

Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts


--- Zitat von: BVerwG, Urteil vom 29.11.2023, 6 C 3.22 - Widerlegung Bekanntgabevermutung bei Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsakts ---Leitsätze:

1. Einfaches Bestreiten reicht grundsätzlich aus, um Zweifel am Zugang eines Verwaltungsakts im Sinne des § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 VwVfG darzulegen.

2. Bestreitet der Adressat den Zugang, sind die Glaubhaftigkeit seines Vortrags und seine Glaubwürdigkeit zu würdigen. Die ungewöhnlich hohe Anzahl vermeintlich nicht zugegangener Schreiben, für die es keine Erklärung gibt, reicht für sich genommen nicht aus, um von einer Schutzbehauptung auszugehen. Sie bietet aber einen Anlass für die Suche nach weiteren Anhaltspunkten in dieser Richtung.
[...]

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

...kritische Würdigungen/ erste fiktive Erwiderungen bzgl. Untauglichkeit einer solchen "Gesinnungs-Gegenbeiwesführung" folgen bei Gelegenheit - bitte etwas Geduld.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln