Lassen sich die Gehälter der Intendanten, bzw. Indendantinnen nicht besser über jeweils jenen Staatsvertrag, bzw., jenes Gesetz "deckeln", auf Basis die jeweilige LRA gegründet worden ist?
Bitte nicht übersehen, daß jede LRA ein eigenständiges "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" darstellt - siehe u.a. unter
BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechtshttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0Insofern wäre es nicht erklärbar, wieso die betreffenden Gehälter via dem alle LRA bindenden Medienstaatsvertrag "gedeckelt" gehörten.
Allerdings werden weitere Fragen eröffnet, nämlich u.a. dahingehend, ob die Rundfunkbeiträge jener Bürger und Bürgerinnen, die
nicht im Zuständigkeitsbereich einer LRA wohnen, deren Indendant, bzw., Indendantin, eine hohes Gehalt hat, auch dafür herangezogen werden dürfen, dieses Gehalt zu sichern?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;