Dr. iur. Binder, Büro in Potsdam
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(vielleicht RBB-Eigentum), ist Datenschutzbeauftragter mehrerer Sender.
Er ist zugleich Mitherausgeber des "Binder-Vesting", des Beck'schen "Rundfunkrechtlichen Kommentars", der der Rechtsprechung die maßgeblichen Informationen liefert, wie über Sender-Datenschutz bei Bürgerklagen zu urteilen sei.
Die Vereinbarkeit muss also auch hier in Frage gestellt werden.
Die RBB-Compliance-Beauftragte des RBB,
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Frau N..-S., ist zugleich Datenschutzbeauftrage für den RBB und ist Angestellte des RBB.
Auch hier stellt sich nun die Frage der Vereinbarkeit.
Klarstellung zu beiden Personen:
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Hier liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass diese beiden in ihren aktuellen Funktionen auf der Negativskala einzustufen sind.
Also ist hier kein Raum für Polemik. Sondern nur die Frage des ganz neutralen Befangenheits-"Einwandes", der ja nicht ein Befangenheits-"Vorwurf" ist.
Auch für alle 10 Sender bundesweit dürfte die Vereinbarkeits-Frage zu stellen sein.
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Wohl regelmäßig liegt in den Personen der Datenschutz-Beauftragen eine Doppelfunktion vor, indem sie auch anderweitig im Betrieb eine Sonderstellung haben, für die sie abgestellt / freigestellt sind.